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   LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15   

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LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 (https://dejure.org/2017,26375)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 (https://dejure.org/2017,26375)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - L 8 U 2553/15 (https://dejure.org/2017,26375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer weiteren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Vorschädigung durch Arthrose im Daumensattelgelenk; Anforderungen an eine Aktivierung durch die Unfalleinwirkung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, Art 3 Abs 1 GG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - weitere Unfallfolge - haftungsbegründende Kausalität - Theorie der wesentlichen Bedingung - Konkurrenzursache - Gelegenheitsursache - Anlageleiden - Aktivierung durch Unfalleinwirkung - Vergleich mit gesundem Versicherten - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Feststellung einer weiteren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Vorschädigung durch Arthrose im Daumensattelgelenk; Anforderungen an eine Aktivierung durch die Unfalleinwirkung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Anspruch auf Feststellung einer weiteren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Vorschädigung durch Arthrose im Daumensattelgelenk

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 873
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Im Rahmen der wertenden Kausalitätsprüfung der Wesentlichkeit einer Ursache sind unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der gesetzlichen Unfallversicherung solche unfallvorbestehenden Gesundheitsstörungen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entzogen, die bereits zum Unfallzeitpunkt eine derart ausgeprägte Krankheitsanlage oder - wenn bereits symptomatisch geworden - Vorschädigung darstellten, dass sie nach ärztlicher Erkenntnis jederzeit auch ohne die Unfalleinwirkung gleichermaßen wie nach dem Unfall hätten pathologisch in Erscheinung treten können (Anschluss an BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R= SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, B 2 U 40/05 R= UV-Recht Aktuell 2006, 419-422, B 2 U 26/04 R= UV-Recht Aktuell 2006, 497-509, alle auch in juris).

    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R= SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, B 2 U 40/05 R= UV-Recht Aktuell 2006, 419-422, B 2 U 26/04 R= UV-Recht Aktuell 2006, 497-509, alle auch in juris).

    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG, Urteile vom 09.05.2006, a.a.O.).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O. m.w.H.).

    Im Rahmen der wertenden Kausalitätsprüfung, welche Entstehungsursachen wesentlich für den Eintritt einer Gesundheitsstörung sind, sind unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der gesetzlichen Unfallversicherung als Ergebnis der wertenden Betrachtung solche unfallvorbestehenden Gesundheitsstörungen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entzogen, die bereits zum Unfallzeitpunkt eine derart ausgeprägte Krankheitsanlage oder - wenn bereits symptomatisch geworden - Vorschädigung darstellten, dass sie nach ärztlicher Erkenntnis jederzeit auch ohne die Unfalleinwirkung gleichermaßen wie nach dem Unfall hätten pathologisch in Erscheinung treten können (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 U 977/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitserstschaden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass ein unfallversicherungsrechtlich geschützter Gesundheitserstschaden zwar keine Dauerschädigung oder Gesundheitsschäden von erheblichem Gewicht oder mit notwendiger Behandlungsbedürftigkeit voraussetzt, sodass z.B. auch Bagatellverletzungen (z.B. "blauer Fleck") regelwidrige Gesundheitszustände darstellen, die zwar einen Arbeitsunfall begründen, aber zumeist keine Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auslösen (Senatsurteil 29.01.2016 - L 8 U 977/15 - juris RdNr. 28).

    Maßgebend ist aber, dass eine substantielle somatische oder psychische Verletzung i.S. einer Regelwidrigkeit, die einen pathologischen Zustand herbeiführt, eingetreten ist, was nicht gleichzusetzen ist mit regelhaft ablaufenden physiologisch-biologischen belastenden körperlich oder seelischen Prozessen (Senatsurteil 29.01.2016 - L 8 U 977/15 - juris RdNr. 28).

    Aufgetretene Schmerzen allein rechtfertigen daher nach der Rechtsprechung des Senats die Anerkennung eines Arbeitsunfalles noch nicht (Senatsurteil 29.01.2016 - L 8 U 977/15 - juris RdNr. 28; so auch Senatsbeschluss vom 29.07.2014 - L 8 U 1447/13 - Senatsurteil vom 19.12.2014 - L 8 U 1906/14 -), da Schmerz als zunächst normale körperliche Reaktion auf eine Körpereinwirkung ohne das Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte noch nicht zwingend auch den Eintritt einer substanziellen Läsion am Körper belegt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 389/09

    Schwere des Unfallereignisses muss bei Klärung der kausalen Bedeutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Eine Differenzierung danach, ob eine solchermaßen leicht ansprechbare Krankheitsanlage durch eine Unfalleinwirkung aktiviert wurde, die auch bei gesunden Versicherten die Gesundheitsstörung verursacht hätte, gebietet der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.06.2011 - L 3 U 389/09 - m.w.N., juris).

    Eine solche Differenzierung gebietet auch nicht das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG (so aber LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.06.2011 - L 3 U 389/09 - m.w.N. , juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 6 U 4801/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Mit dem Urteil des 6. Senats des LSG (Az.: L 6 U 4801/12, juris) könne eine richtungsgebende Verschlimmerung eines vorbestehenden degenerativen Vorschadens dann in Betracht kommen, wenn der Sachverständige erst eine durch das Unfallereignis aktivierte Arthrose beschrieben habe.

    Mit dem 6. Senat des LSG (vgl. dessen Urteile 22.01.2015 - L 6 U 4801/12 - juris; 21.07.2011 - L 6 U 4073/08 - juris) ist bei dieser Abwägung insbesondere das Unfallereignis selbst, aber auch der prognostizierte Zeitpunkt des Auftretens von Beschwerden von Bedeutung.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Im Rahmen der wertenden Kausalitätsprüfung der Wesentlichkeit einer Ursache sind unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der gesetzlichen Unfallversicherung solche unfallvorbestehenden Gesundheitsstörungen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entzogen, die bereits zum Unfallzeitpunkt eine derart ausgeprägte Krankheitsanlage oder - wenn bereits symptomatisch geworden - Vorschädigung darstellten, dass sie nach ärztlicher Erkenntnis jederzeit auch ohne die Unfalleinwirkung gleichermaßen wie nach dem Unfall hätten pathologisch in Erscheinung treten können (Anschluss an BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R= SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, B 2 U 40/05 R= UV-Recht Aktuell 2006, 419-422, B 2 U 26/04 R= UV-Recht Aktuell 2006, 497-509, alle auch in juris).

    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R= SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, B 2 U 40/05 R= UV-Recht Aktuell 2006, 419-422, B 2 U 26/04 R= UV-Recht Aktuell 2006, 497-509, alle auch in juris).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Im Rahmen der wertenden Kausalitätsprüfung der Wesentlichkeit einer Ursache sind unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der gesetzlichen Unfallversicherung solche unfallvorbestehenden Gesundheitsstörungen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entzogen, die bereits zum Unfallzeitpunkt eine derart ausgeprägte Krankheitsanlage oder - wenn bereits symptomatisch geworden - Vorschädigung darstellten, dass sie nach ärztlicher Erkenntnis jederzeit auch ohne die Unfalleinwirkung gleichermaßen wie nach dem Unfall hätten pathologisch in Erscheinung treten können (Anschluss an BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R= SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, B 2 U 40/05 R= UV-Recht Aktuell 2006, 419-422, B 2 U 26/04 R= UV-Recht Aktuell 2006, 497-509, alle auch in juris).

    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R= SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, B 2 U 40/05 R= UV-Recht Aktuell 2006, 419-422, B 2 U 26/04 R= UV-Recht Aktuell 2006, 497-509, alle auch in juris).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st. Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a. F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 a. F. RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st. Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a. F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 a. F. RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st. Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a. F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 a. F. RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15
    Für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st. Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a. F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 a. F. RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 4073/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - weitere Unfallfolge - Beurteilung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 8 U 3578/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2019 - L 8 U 81/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfall - Knieschaden - Aufrichten aus liegender

    Bei dieser Frage ist - anders als die Kläger unter Hinweis auf Dr. W. meint -, nicht zu überlegen, ob die tatsächliche einwirkende Kraft auch einen gesunden Finger gebrochen hätte, sondern ob der Finger der Kläger auch bei einer fiktiv einwirkenden arbeitsunabhängigen Alltagseinwirkung gebrochen wäre (vgl. Senatsurteile vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 - juris sowie vom 30.09.2016 - L 8 U 1061/15 - und - L 8 U 228/16 -).

    Der Begriff der Gelegenheitsursache wird durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet (Senatsurteile vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 - juris sowie vom 30.09.2016 - L 8 U 1061/15 und L 8 U 228/16; siehe auch BSG 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 209 = SozR 4 2700 § 8 Nr. 17 = juris RdNr. 15).

    Maßgebend sind hierbei nicht die Lebensgewohnheiten des Klägers, sondern allein die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung als alltägliche Belastung angesehenen Verrichtungen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. stellvertretend Urteil des Senats vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2017 - L 8 U 1894/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Leistungsklage: nicht näher

    Die im angefochtenen Bescheid ausgesprochene Dauer der Arbeitsunfähigkeit - und der Behandlungsbedürftigkeit - ist lediglich ein erläuternder Hinweis ohne Regelungsgehalt, der einer eigenständigen Anfechtung nicht zugänglich ist (vgl. Senatsurteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 - juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2034/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dass der Kraftimpuls grundsätzlich ungeeignet war, ein gesundes Organsystem zu schädigen, ist rechtlich ohne Belang (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 - , juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 U 1204/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - kein Nachweis:

    Bei dieser Frage ist zu überlegen, ob die Supraspinatussehne des Klägers auch bei einer fiktiv einwirkenden arbeitsunabhängigen Alltagseinwirkung gerissen wäre (vgl. Senatsurteile vom 12.05.2021 - L 8 U 2163/20 -, vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 - juris, sowie vom 30.09.2016 - L 8 U 1061/15 - und - L 8 U 228/16 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - L 8 U 899/16
    Die im angefochtenen Bescheid ausgesprochene Dauer der Arbeitsunfähigkeit - und der Behandlungsbedürftigkeit - ist lediglich ein erläuternder Hinweis ohne Regelungsgehalt, was eine eigenständigen Anfechtung nicht zugänglich ist (vgl. Senatsurteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 - juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 U 1468/16
    Außerdem entspricht die Ansicht des Klägers nicht der Senatsrechtsprechung (vgl. Urt. vom 30.06.2017 -L 8 U 2553/15-, veröff. in sozialgerichtsbarkeit.de und juris), worauf es vorliegend jedoch nicht entscheidungserheblich ankommt.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2017 - L 8 U 3999/16
    Im Rahmen der wertenden Kausalitätsprüfung, welche Entstehungsursachen wesentlich für den Eintritt einer Gesundheitsstörung sind, sind unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der gesetzlichen Unfallversicherung als Ergebnis der wertenden Betrachtung solche unfallvorbestehenden Gesundheitsstörungen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entzogen, die bereits zum Unfallzeitpunkt eine derart ausgeprägte Krankheitsanlage oder - wenn bereits symptomatisch geworden - Vorschädigung darstellten, dass sie nach ärztlicher Erkenntnis jederzeit auch ohne die Unfalleinwirkung gleichermaßen wie nach dem Unfall hätten pathologisch in Erscheinung treten können (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O.: vgl. auch zuletzt Senatsurteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15 - juris, sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17

    Anforderungen an die Kausalität zur Anerkennung von Gesundheitsstörungen als

    Hiernach sind als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen anzusehen, die bei wertender Betrachtung wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15).
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