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   LSG Baden-Württemberg, 30.08.2011 - L 9 R 255/09   

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https://dejure.org/2011,17938
LSG Baden-Württemberg, 30.08.2011 - L 9 R 255/09 (https://dejure.org/2011,17938)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.2011 - L 9 R 255/09 (https://dejure.org/2011,17938)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 2011 - L 9 R 255/09 (https://dejure.org/2011,17938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Vollendung des 58. Lebensjahres - keine Nahtlosigkeit zwischen letzter (nicht versicherungspflichtiger) selbständiger Tätigkeit und versicherungspflichtiger selbständiger Tätigkeit nach § 2 S 1 Nr 9 SGB 6 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit vor der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit besteht ein Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht; Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Erfordernis der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Erfordernis der Nahtlosigkeit zwischen letzter selbständiger Tätigkeit und versicherungspflichtiger selbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2007 - L 16 R 1458/06

    Bestehen einer Versicherungspflicht nach § 2 S. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Sechstes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2011 - L 9 R 255/09
    Die von der Beklagten am 18.5.2010 erlassenen Bescheide sind - entgegen der Rechtsbehelfsbelehrung der Beklagten - nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden, weil sie den Bescheid vom 19.9.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.2.2007, die Befreiung von der Versicherungspflicht betreffend, nicht ersetzen und auch nicht abändern (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.6.2007 - L 16 R 1458/06 - in Juris).
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