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   LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10   

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https://dejure.org/2011,13577
LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10 (https://dejure.org/2011,13577)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10 (https://dejure.org/2011,13577)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 2011 - L 12 AS 5858/10 (https://dejure.org/2011,13577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Finanzierungskosten für ein selbst genutztes Eigenheim - Berücksichtigung der Tilgungsraten bis zur Höhe der Angemessenheitsgrenze für Mietwohnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzierungskosten einschließlich Tilgungsleistungen werden nur in der für eine Mietwohnung übernommenen Höhe übernommen; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für Wohneigentum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für Wohneigentum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10
    Tilgungsleistungen sind als Kosten der Unterkunft i.S.d. § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen, wenn die Erbringung von Tilgungsleistungen notwendig ist, um die Eigentumswohnung weiter nutzen zu können und ohne Fortführung der Tilgung eine Aufgabe der Wohnung unvermeidlich wäre (Anschluss an BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 67/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 13).

    Als tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft kämen bei selbstgenutzten Immobilien nach der Rechtsprechung des BSG vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 R) die gesamten Finanzierungskosten, mithin auch Tilgungsleistungen in Betracht.

    Nach dem bereits vom SG zitierten Urteil des BSG vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 R) schließt der Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Berücksichtigung von Tilgungsraten nicht aus.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10
    Die zu Mietwohnungen entwickelten Grundsätze gelten auch, soweit Hilfebedürftige Kosten für eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von angemessener Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II geltend machten (unter Berufung auf BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 34/06 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 34/06 R -) wird ein Familienheim mit einer Größe von 130 m² als angemessen angesehen.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10
    Der Beklagte erkannte im streitgegenständlichen Zeitraum für einen Drei-Personen-Haushalt mit einer Wohnfläche von 75 m² eine Nettokaltmiete von 435,- EUR monatlich an, wobei der Senat die vom Beklagten zugrundegelegte Angemessenheitsgrenze im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (bspw. Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 -) ausdrücklich gebilligt hat (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 12 AS 5641/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 12 AS 5641/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10
    Der Beklagte erkannte im streitgegenständlichen Zeitraum für einen Drei-Personen-Haushalt mit einer Wohnfläche von 75 m² eine Nettokaltmiete von 435,- EUR monatlich an, wobei der Senat die vom Beklagten zugrundegelegte Angemessenheitsgrenze im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (bspw. Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 -) ausdrücklich gebilligt hat (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 12 AS 5641/09 -).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10
    Der Senat ist der Auffassung, dass die von den Klägern Ziff. 1 und 2 zu erbringenden Tilgungsleistungen an die Bank vollständig und an die Bank, begrenzt durch die im Umschuldungsangebot vom 16. Januar 2009 angebotene Zins- und Tilgungsrate von monatlich 107, 59 EUR, als Kosten der Unterkunft anzusehen sind, die von dem Beklagten an die Kläger nach Kopfteilen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R -) zu erbringen sind.
  • LSG Hamburg, 09.08.2012 - L 4 AS 367/10
    Hiergegen spricht zunächst der tatsächliche Befund: Dass die Prämien zur Wohngebäudeversicherung zu den Kosten einer im Eigentum des Leistungsberechtigten stehenden Unterkunft gehören, ist allgemein anerkannt (BSG, Urteil vom 24.2.2011, B 14 AS 61/10 R; Sächsisches LSG, Urteil vom 23.1.2012, L 7 AS 3/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.9.2011, L 12 AS 5858/10).
  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 63/10

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück

    Die Instanzrechtsprechung ist dieser Rechtsprechung des Bundessozialgerichts weitgehend gefolgt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.12.2010 - L 19 AS 1323/10 B; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.9.2009 - L 32 AS 412/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.09.2011 - L 12 AS 5858/10; a. A.: SG Nordhausen, Urteil v. 24.03.2011 -S 13 AS 3123/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - L 12 AS 2713/11
    Auch die sich aus der Verwaltungsakte ergebenden Kenntnisse über die derzeit beim LSG Baden-Württemberg im Berufungsverfahren L 12 AS 5858/10 geführten Ermittlungen ließen einen Rückschluss auf die Erfolgsaussichten derzeit nicht zu.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen, die Verwaltungsakten des Antragsgegners sowie die Akten des Berufungsverfahrens L 12 AS 5858/10 Bezug genommen.

    Nach den bisherigen Ermittlungen des Senats im Berufungsverfahren L 12 AS 5858/10 dürfte es für den Antragssteller, der sich zudem hinsichtlich der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. November 2009 - L 374/06 -), aktuell schwer sein, eine Verringerung oder Aussetzung der Tilgungsleistungen zu erreichen.

  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 863/09

    Anspruch auf Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

    Die Instanzrechtsprechung ist dieser Rechtsprechung des Bundessozialgerichts weitgehend gefolgt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.12.2010 -L 19 AS 1323/10 B; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.9.2009 -L 32 AS 412/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.09.2011 -L 12 AS 5858/10; a. A.: SG Nordhausen, Urteil v. 24.03.2011 -S 13 AS 3123/10).
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