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   LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08   

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https://dejure.org/2009,21003
LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08 (https://dejure.org/2009,21003)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08 (https://dejure.org/2009,21003)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 (https://dejure.org/2009,21003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankengeld - Bemessung bei einem freiwillig Versicherten hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen - Berücksichtigung des Arbeitseinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit auch bei keiner Einkommenserzielung - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankengeld bei tatsächlichem Erzielen von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und Wegfall dieser Einkünfte wegen der Erkrankung; Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Krankengeldes für einen freiwillig Versicherten hauptberuflich Selbstständigen bei keinem erzielten Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08
    Die Regelung des § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V enthält eine "widerlegbare Vermutung" dahingehend, dass bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen das Krg nach dem Regelentgelt zu berechnen ist, das dem Betrag entspricht, aus dem zuletzt vor Eintritt der AU Beiträge entrichtet worden sind (vgl. BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 in Abgrenzung zu BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 1).

    Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl. BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 7).

    Hiervon kann ausnahmsweise nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, vgl. jüngst BSG, Urteil vom 06. November 2008, B 1 KR 8/08 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 14).

    Denn das für die Ermittlung des Regelentgelts maßgebliche Arbeitseinkommen wird nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV nach dem Einkommensteuerrecht ermittelt, nach dem das Kalenderjahr der maßgebliche Veranlagungszeitraum ist(vgl § 25 Abs. 1 Einkommensteuergesetz; BSG, SozR 4-2500 § 47 Nr. 7) .

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08
    Diese Rechtsprechung hat das BSG jüngst in den beiden Urteilen vom 06. November 2008 (B 1 KR 28/07 R und B 1 KR 8/08 R, beide veröffentlicht in Juris) bestätigt.

    Hiervon kann ausnahmsweise nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, vgl. jüngst BSG, Urteil vom 06. November 2008, B 1 KR 8/08 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 14).

    Dies hat zur Folge, dass der nach diesen Vorschriften ermittelte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit vor Schluss eines Kalenderjahres nicht feststeht (BSG, Urteil vom 06. November 2008, a.a.O., Rn. 17) .

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08
    Dieser Grundsatz habe auch insoweit Ausdruck im Gesetz gefunden, als § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V diejenigen Versichertengruppen pauschal vom Anspruch auf Krankengeld ausschließe, die mangels einer entgeltlichen Tätigkeit im Falle der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen einbüßten (Verweis auf BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f).

    Mit dieser Klarstellung der bereits bislang geltenden Rechtslage (so ausdrücklich die Begründung zum Gesetzesentwurf, vgl. Bundestags-Drucksache 15/4228, S. 25 zu Art. 4 Nr. 2) griff der Gesetzgeber die entsprechende Rechtsprechung des BSG auf (vgl. hierzu BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8; SozR 4 2500 § 47 Nr. 1).

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08
    Die Regelung des § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V enthält eine "widerlegbare Vermutung" dahingehend, dass bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen das Krg nach dem Regelentgelt zu berechnen ist, das dem Betrag entspricht, aus dem zuletzt vor Eintritt der AU Beiträge entrichtet worden sind (vgl. BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 in Abgrenzung zu BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 1).

    Dies hat das BSG u.a. in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 30. März 2004 (SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) dargelegt.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 2324/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08
    Ob dem Kläger Krg auch für die Zeit vom 28. September 2004 bis 08. März 2006 zusteht, ist Gegenstand des am heutigen Tage entschiedenen Berufungsverfahrens L 4 KR 2324/08.

    Denn der Kläger macht in dem am selben Tag entschiedenen Berufungsverfahren L 4 KR 2324/08 einen Anspruch auf Krg vom 28. September 2004 bis zum 08. März 2006, mithin auch für das komplette Jahr 2005 geltend.

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08
    Diese Rechtsprechung hat das BSG jüngst in den beiden Urteilen vom 06. November 2008 (B 1 KR 28/07 R und B 1 KR 8/08 R, beide veröffentlicht in Juris) bestätigt.
  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R

    Bemessung des Krankengeldes bei Selbständigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08
    Nachdem der Kläger über seinen Bevollmächtigten erneut vorgetragen hatte, er meine, keine Einkommensnachweise vorlegen zu müssen, teilte ihm die Beklagte mit Schreiben vom 23. Oktober 2006 mit, nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2004 (B 1 KR 31/02 R = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) werde ab dem 01. September 2005 auch für freiwillig versicherte Selbstständige der Beitragsklassen 607 und 608 das Krg nur noch aus dem Arbeitseinkommen ermittelt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 KR 4868/14
    Hiervon kann ausnahmsweise nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSG, Urteile vom 14. Dezember 2006 und 6. November 2008, jeweils a.a.O.; Senatsurteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 - juris Rn. 25).

    e) Diese gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung der Höhe des Krankengeldes verstoßen nicht gegen Verfassungsrecht; insbesondere ist der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 - a.a.O. Rn. 30).

    Zudem steht der Beitragszahlung des Versicherten als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur das Krankengeld gegenüber, sondern vor allem Krankenbehandlung und Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln (Senatsurteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 - a.a.O. Rn. 26).

  • SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16

    Krankenversicherung - Krankengeld - keine Deckelung durch die Höhe zuvor

    In dieser Situation ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger durch seine vorausgegangenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Anwartschaften auf Krankengeld entsprechend seinem letzten Arbeitseinkommen erworben hat, die unter dem grundsätzlichen Schutz der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) stehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 -, Rn. 30, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2022 - L 4 KR 1289/21
    Hiervon kann ausnahmsweise nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSG, Urteile vom 14. Dezember 2006 und 6. November 2008, jeweils a.a.O.; Senatsurteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 - juris, Rn. 25).

    Nur dieses geminderte Einkommen entgeht dem Versicherten und soll durch das Krankengeld kompensiert werden (Senatsurteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 - juris, Rn. 29).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 KR 5087/14

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Das verstößt nicht gegen Verfassungsrecht (BSG 07.12.2004, B 1 KR 17/04 R, juris; LSG Baden-Württemberg 30.10.2009, L 4 KR 4766/08, juris mwN).
  • SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 KR 3300/16

    Krankenversicherung - Krankengeld - keine Deckelung durch die Höhe zuvor

    In dieser Situation ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger durch seine vorausgegangenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Anwartschaften auf Krankengeld entsprechend seinem letzten Arbeitseinkommen erworben hat, die unter dem grundsätzlichen Schutz der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) stehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 -, Rn. 30, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 KR 4082/14
    Hiervon kann ausnahmsweise nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSG, Urteile vom 14. Dezember 2006 und 6. November 2008, jeweils a.a.O.; Senatsurteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 - juris Rn. 25).
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