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   LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16   

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https://dejure.org/2018,6256
LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16 (https://dejure.org/2018,6256)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16 (https://dejure.org/2018,6256)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - L 5 KR 4702/16 (https://dejure.org/2018,6256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 6 Abs 5 SGB 6
    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Architekt - berufsspezifische Tätigkeit - Tätigkeit im kaufmännischen Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung einer auf der Grundlage eines Anstellungsvertrages als Sachbearbeiterin für den technischen Einkauf tätigen Architektin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - L 14 R 1109/14

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Energieberater; Architekt; Befreiung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Für die Annahme einer berufsspezifischen Tätigkeit i.d.S. ist erforderlich, dass die ausgeübte Tätigkeit dem Kernbereich der versorgungs- und kammerrechtlich definierten Berufsaufgabe zugeordnet werden kann (Anschluss an LSG NRW, Urteil vom 19.05.2017 - L 14 R 1109/14 -).

    Erforderlich ist insofern, dass die Tätigkeit dem Kernbereich der versorgungs- und kammerrechtlich definierten Berufsaufgaben zugeordnet werden kann, ob m.a.W. die Tätigkeit die typischen, prägenden Aufgaben nach Maßgabe des Kammer- und Versorgungsrechts umfasst (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 - L 14 R 1109/14 -, in juris, dort Rn. 34).

    Dieser Teilaspekt ist unzureichend, die Tätigkeit der Klägerin als Sachbearbeiterin im technischen Einkauf dem Kernbereich der Architektentätigkeit nach den kammerrechtlichen Grundsätzen zuzuordnen und diese Tätigkeit daher als im Kernbereich berufsspezifisch anzusehen (vgl. für einen Energieberater LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 - L 14 R 1109/14 -, a.a.O).

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Die Kernfrage des Rechtsstreits, ob die Klägerin wegen ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin im technischen Einkauf bei der G GmbH Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 2) und zugleich Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 1) sei, müsse auf der Grundlage geprüft werden, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 31.10.2012 (- B 12 R 5/10 R - und - B 12 R 3/11 R -) und vom 03.04.2014 (- B 5 RE 13/14 R -, - B 5 RE 9/14 R - und - B 5 RE 3/14 R -, alle in juris) für die Auslegung des § 6 SGB VI aufgestellt habe.

    Dagegen wendet sich die Klägerin statthaft mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG; vgl. auch BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R -, a.a.O.).

    Angesichts dieser sprachlichen Verknüpfung ist ein kausaler Zusammenhang zwischen der Beschäftigung und der Mitgliedschaft in den berufsständischen Körperschaften nötig (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R -, a.a.O.).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Die Kernfrage des Rechtsstreits, ob die Klägerin wegen ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin im technischen Einkauf bei der G GmbH Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 2) und zugleich Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 1) sei, müsse auf der Grundlage geprüft werden, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 31.10.2012 (- B 12 R 5/10 R - und - B 12 R 3/11 R -) und vom 03.04.2014 (- B 5 RE 13/14 R -, - B 5 RE 9/14 R - und - B 5 RE 3/14 R -, alle in juris) für die Auslegung des § 6 SGB VI aufgestellt habe.

    Eine früher erteilte Befreiung entfaltet bei einem Wechsel der Beschäftigung hinsichtlich des neuen Beschäftigungsverhältnisses auch dann keine Wirkungen, wenn hierbei dieselbe oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit verrichtet wird (BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R -, in juris).

    Hierbei kommt es nicht auf die abstrakte berufliche Qualifikation des Beschäftigten an, maßgeblich ist vielmehr die Klassifikation der Tätigkeit, für welche die Befreiung begehrt wird (BSG, Urteil vom 31.10.2012, B 12 R 3/11 R, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 08.09.2015 - L 19 R 554/11

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eines in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Mit einer Ablehnung der Befreiung wird nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Arbeitgebers eingegriffen; eine einheitliche Entscheidung auch gegenüber dem Arbeitgeber liegt insofern nicht vor (vgl. Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 08.09.2015 - L 19 R 554/11 - und vom 20.09.2017 - L 19 R 1001/13 -, in juris; Gall in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 75 SGG; Rn. 71).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Die Kernfrage des Rechtsstreits, ob die Klägerin wegen ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin im technischen Einkauf bei der G GmbH Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 2) und zugleich Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 1) sei, müsse auf der Grundlage geprüft werden, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 31.10.2012 (- B 12 R 5/10 R - und - B 12 R 3/11 R -) und vom 03.04.2014 (- B 5 RE 13/14 R -, - B 5 RE 9/14 R - und - B 5 RE 3/14 R -, alle in juris) für die Auslegung des § 6 SGB VI aufgestellt habe.
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 8/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI kommt daher nur bei Ausübung einer berufsspezifischen Tätigkeit in Betracht (Hessisches LSG, Urteil vom 06.02.2014 - L 1 KR 8/13 -, in juris; Dankelmann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 6 SGB VI, Rn. 44).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Die Kernfrage des Rechtsstreits, ob die Klägerin wegen ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin im technischen Einkauf bei der G GmbH Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 2) und zugleich Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 1) sei, müsse auf der Grundlage geprüft werden, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 31.10.2012 (- B 12 R 5/10 R - und - B 12 R 3/11 R -) und vom 03.04.2014 (- B 5 RE 13/14 R -, - B 5 RE 9/14 R - und - B 5 RE 3/14 R -, alle in juris) für die Auslegung des § 6 SGB VI aufgestellt habe.
  • LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Mit einer Ablehnung der Befreiung wird nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Arbeitgebers eingegriffen; eine einheitliche Entscheidung auch gegenüber dem Arbeitgeber liegt insofern nicht vor (vgl. Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 08.09.2015 - L 19 R 554/11 - und vom 20.09.2017 - L 19 R 1001/13 -, in juris; Gall in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 75 SGG; Rn. 71).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16
    Die Kernfrage des Rechtsstreits, ob die Klägerin wegen ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin im technischen Einkauf bei der G GmbH Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 2) und zugleich Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 1) sei, müsse auf der Grundlage geprüft werden, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 31.10.2012 (- B 12 R 5/10 R - und - B 12 R 3/11 R -) und vom 03.04.2014 (- B 5 RE 13/14 R -, - B 5 RE 9/14 R - und - B 5 RE 3/14 R -, alle in juris) für die Auslegung des § 6 SGB VI aufgestellt habe.
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