Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 R 392/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16518
LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 R 392/07 (https://dejure.org/2009,16518)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.03.2009 - L 13 R 392/07 (https://dejure.org/2009,16518)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 (https://dejure.org/2009,16518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzinteresse - Umfang der prozessualen Mitwirkungspflicht - Vereitelung der Kontaktaufnahme - unzulässige Rechtsausübung - Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs 1 SGG - rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelndes Rechtsschutzinteresse bei unnötigem, zweckwidrigem oder missbräuchlichem Prozessieren durch den Kläger; Verletzung des Mindestmaßes an prozessualer Mitwirkung seitens des Klägers durch die grundsätzliche Verweigerung der Annahme an ihn gerichteter Schreiben ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Stuttgart, 26.02.2009 - S 13 R 4866/08

    Anspruch auf eine pauschalierte Fahrtkostenerstattung ; Leistungen zur Teilhabe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 R 392/07
    Die Berufungseinlegung gegen die Gerichtsbescheide vom 6. Oktober 2008 (S 21 R 3241/08 und S 21 R 5358/08) ist am 17. Oktober 2008 erfolgt (L 13 R 4865/08 und L 13 R 4866/08).

    Mit Beschluss vom 17. November 2008 hat der Senat die Berufungsverfahren L 13 R 392/07, L 13 R 4155/07, L 13 R 136/08, L 13 R 3923/08, L 13 R 3924/08, L 13 R 4865/08 und L 13 R 4866/08 unter dem Aktenzeichen L 13 R 392/07 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Wegen der weiteren Darstellung des Sachverhalts wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten (63271237B002), die Klageakten des SG (S 8 R 8131/06, S 21 R 588/07, S 21 R 4091/07, S 21 R 6805/07, S 21 R 7454/07, S 21 R 3241/08 und S 21 R 5358/08) und die Berufungs- und Vorakten des Senats (L 13 R 392/07, L 13 R 4155/07, L 13 R 136/08, L 13 R 3923/08, L 13 R 3924/08, L 13 R 4865/08, L 13 R 4866/08 und L 13 R 6023/08 ER-B) Bezug genommen.

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 R 392/07
    Das für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (hier: Berufung) erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird (Anschluss an BSG SozR 4-2700 § 136 Nr. 3).

    Trotz Vorliegens der Beschwer kann deshalb das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird (Bundessozialgericht [BSG] SozR 4-2700 § 136 Nr. 3 m.w.N.).

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVg 5/92

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellung der Prozessunfähigkeit - Persönliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 R 392/07
    Vor der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG ist dem betroffenen Beteiligten rechtliches Gehör in der qualifizierten Form einer persönlichen Anhörung zu gewähren (Anschluss an BSG SozR 3-1500 § 71 Nr. 1).

    Der Senat kann offen lassen, ob allein die aufgezeigten Zweifel an der Prozessfähigkeit des Klägers eine ausreichende Grundlage für die Bestellung eines besonderen Vertreters bieten würden (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 14. September 2005 - B 11a/11 AL 241/04 - nicht veröffentlicht), denn auch eine solche Bestellung setzt in tatsächlicher Hinsicht die - hier nicht mögliche - Kontaktaufnahme mit dem Kläger, insbesondere dessen persönliche Anhörung (vgl. BSG SozR 3-1500 § 71 Nr. 1), voraus.

  • BSG, 18.11.2003 - B 1 KR 1/02 S

    Zulässiges Rechtsschutzbegehren im sozialgerichtlichen Verfahren, Nennung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 R 392/07
    Das BSG hat mit Urteil vom 18. November 2003 (B 1 KR 1/02 S - SozR 4-1500 § 90 Nr. 1) entschieden und eingehend begründet, dass ein zulässiges Rechtsschutzschutzbegehren im Regelfall die Angabe der Wohnanschrift gegenüber dem angerufenen Gericht erfordert.
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 R 392/07
    Eine solche partielle Prozessunfähigkeit, die u. a. auf sog. Querulantentum beruhen kann, bezieht sich dann aber nicht nur auf einzelne Prozesshandlungen, sondern auf den gesamten Prozess (vgl. BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 AS 58/11
    Trotz Vorliegens der Beschwer kann deshalb das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird (Urteil des Senats vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG - juris).

    Diese Grundsätze, denen der erkennende Senat sich aufgrund eigener Überzeugungsbildung schon im Urteil vom 31. März 2009 (L 13 R 392/07, veröffentlicht in juris) angeschlossen hat, sind auch auf Fälle wie dem vorliegenden übertragbar.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2011 - L 13 AS 56/11
    Trotz Vorliegens der Beschwer kann deshalb das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird (Urteil des Senats vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG).

    Diese Grundsätze, denen der erkennende Senat sich aufgrund eigener Überzeugungsbildung schon im Urteil vom 31. März 2009 (L 13 R 392/07) angeschlossen hat, sind auch auf Fälle wie dem vorliegenden übertragbar.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2011 - L 13 AS 52/11
    Trotz Vorliegens der Beschwer kann deshalb das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird (Urteil des Senats vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG).

    Diese Grundsätze, denen der erkennende Senat sich aufgrund eigener Überzeugungsbildung schon im Urteil vom 31. März 2009 (L 13 R 392/07) angeschlossen hat, sind auch auf Fälle wie dem vorliegenden übertragbar.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2011 - L 13 AS 54/11
    Trotz Vorliegens der Beschwer kann deshalb das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird (Urteil des Senats vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG).

    Diese Grundsätze, denen der erkennende Senat sich aufgrund eigener Überzeugungsbildung schon im Urteil vom 31. März 2009 (L 13 R 392/07) angeschlossen hat, sind auch auf Fälle wie dem vorliegenden übertragbar.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2011 - L 13 AS 68/11
    Trotz Vorliegens der Beschwer kann deshalb das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird (Urteil des Senats vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG).

    Diese Grundsätze, denen der erkennende Senat sich aufgrund eigener Überzeugungsbildung schon im Urteil vom 31. März 2009 (L 13 R 392/07) angeschlossen hat, sind auch auf Fälle wie dem vorliegenden übertragbar.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2010 - L 13 AS 2072/10
    Es liegt nahe, hierin ein zweckwidriges und missbräuchliches Beschreiten des Rechtswegs zu sehen, das ein Rechtsschutzinteresse und damit die Zulässigkeit der Klage entfallen lässt (vgl. zum Ganzen Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2017 - L 12 AS 4824/15
    Auch in einem solchen Fall verletzt der Kläger das Mindestmaß an prozessualer Mitwirkung, das ein zulässiges Rechtsschutzbegehren erfordert (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - L 13 R 392/07 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AS 1049/11
    Diese Grundsätze gelten auch für den Fall, dass der Rechtsuchende seine Wohnanschrift zunächst bekannt gibt, aber im Laufe des Prozesses eine dem o.g. Grundsätzen genügende Kontaktaufnahme durch das Gericht nicht mehr möglich ist (vgl. insoweit LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AS 1021/13
    Diese Grundsätze sollen auch für den Fall gelten, dass - wie hier - der Rechtsuchende seine Wohnanschrift zunächst bekannt gibt, aber im Laufe des Prozesses eine den o.g. Grundsätzen genügende Kontaktaufnahme durch das Gericht mit ihm nicht mehr möglich ist (vgl. insoweit LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2009 - L 13 R 392/07 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht