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   LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18   

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https://dejure.org/2021,10949
LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18 (https://dejure.org/2021,10949)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.03.2021 - L 5 R 1620/18 (https://dejure.org/2021,10949)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. März 2021 - L 5 R 1620/18 (https://dejure.org/2021,10949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 58 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 6, § 58 Abs 4a SGB 6, § 59 Abs 2 S 2 SGB 6 vom 17.07.2017, § 59 Abs 2 S 2 SGB 6 vom 23.06.2014, § 77 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6
    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Zurechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz fehlender Anordnung einer Rückwirkung der Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre für die Zurechnungszeit auf Bestandsrentner - Kürzung des Zugangsfaktors bei ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber in § 253a SGB VI keine Rückwirkung der Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre für die Zurechnungszeit auf Bestandsrentner angeordnet hat (diese Rechtsfrage ist anhängig beim BSG, Az. B 13 R 24/20 R). 2. Die Kürzung ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B

    Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Die Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung ist auch nach den Änderungen durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.06.2014 weiterhin verfassungsgemäß (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2018 - L 10 R 2783/16 - nachgehend BSG, Beschluss vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B - beide in juris).

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung den Ausführungen des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 18.10.2018 an (- L 10 R 2783/16 -, in juris; nachgehend BSG, Beschluss vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16

    Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Die Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung ist auch nach den Änderungen durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.06.2014 weiterhin verfassungsgemäß (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2018 - L 10 R 2783/16 - nachgehend BSG, Beschluss vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B - beide in juris).

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung den Ausführungen des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 18.10.2018 an (- L 10 R 2783/16 -, in juris; nachgehend BSG, Beschluss vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B -, in juris).

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber in § 253a SGB VI keine Rückwirkung der Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre für die Zurechnungszeit auf Bestandsrentner angeordnet hat (diese Rechtsfrage ist anhängig beim BSG, Az. B 13 R 24/20 R).

    Die Revision wird zugelassen, da unter dem Aktenzeichen B 13 R 24/20 R ein Revisionsverfahren beim BSG anhängig ist zu der Frage, ob § 59 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 253a SGB VI in der Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, indem Versicherte, deren Rente vor dem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Dabei darf der Gesetzgeber nach Einschätzung des BVerfG berücksichtigen, inwieweit die Rentenversicherungsträger überhaupt personell in der Lage sind, erforderlichenfalls auch eine große Zahl von bereits abgeschlossenen Rentenvorgängen wieder aufzugreifen, um eine Rentenneuberechnung durchzuführen; zudem hat das BVerfG den Gesetzgeber auch dazu berechtigt angesehen, sich mit einer auf den Rentenzugang beschränkten Regelung zu begnügen, wenn eine Einbeziehung der Bestandsrentner mit besonders großem finanziellen Aufwand verbunden wäre (zu Kindererziehungszeiten BVerfG, Urteil vom 07.07.1992 - 1 BvL 51/86 -, in juris).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Gemäß § 77 Abs. 1 SGB VI in der zum Rentenbeginn am 01.04.2015 maßgebenden Fassung (vgl. § 300 Abs. 1 SGB VI; BSG, Urteil vom 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R -, in juris) des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20.04.2007 (BGBl. I 554) richtet sich der Zugangsfaktor nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrags der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind.
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf der Gesetzgeber den Bedürfnissen der Massenverwaltung durch generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen Rechnung tragen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu verstoßen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.04.1999 -1 BvL 11/94 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97 ua -, in juris).
  • BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Gemäß § 77 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 264d Satz 1 SGB VI hat dies zur Folge, dass der Zugangsfaktor der von ihr vor Vollendung eines Lebensalters von 60 Jahren und neun Monaten in Anspruch genommenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um (maximal) 0,108 zu mindern und somit auf 0, 892 festzulegen ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R -, in juris, Rn. 12).
  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 82/82

    Ausfallzeittatbestand - Hochschulausbildung - Ausbildung - Ausbildungseinrichtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift des § 58 SGB VI - dem § 36 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) - geurteilt, dass der Ausfallzeittatbestand einer Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung nicht auf Ausbildungen im Inland beschränkt ist (BSG, Urteil vom 02.11.1983 - 11 RA 82/82 -, in juris).
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Insoweit hat der Senat nicht auf Berufung, sondern auf Klage zu entscheiden (Bundessozialgericht , Urteil vom 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R -, in juris, Rn. 17; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 96 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf der Gesetzgeber den Bedürfnissen der Massenverwaltung durch generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen Rechnung tragen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu verstoßen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.04.1999 -1 BvL 11/94 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97 ua -, in juris).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2/12 R 115/20

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Zurechnungszeit in der gesetzlichen

    Verfassungsrechtliche Bedenken sind nach der zutreffenden Rechtsprechung nicht erkennbar (vgl. in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg, U.v. 31. März 2021 - L 5 R 1620/18 -, Rn. 36, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, U.v. 21. Januar 2021 - L 1 R 160/18 -, Rn. 41, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, U.v. 13. März 2020 - L 14 R 883/19 -, Rn. 46, juris).
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