Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28570
LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 (https://dejure.org/2012,28570)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 (https://dejure.org/2012,28570)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. August 2012 - L 8 U 1970/10 (https://dejure.org/2012,28570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Berufungsverfahrens gem § 96 SGG - gesetzliche Unfallversicherung - Berufungsverfahren gegen Veranlagungsbescheid nach altem Gefahrtarif - neuer Veranlagungsbescheid nach neuem Gefahrtarif - Berufsgenossenschaft für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlagung eines Unternehmens des Gewerbezweigs "Abbruch, Entsorgung, Sprengung" in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veranlagung eines Unternehmens des Gewerbezweigs "Abbruch, Entsorgung, Sprengung" in der gesetzlichen Unfallversicherung; Berücksichtigung als Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG Urteil vom 28.11.2006 a.a.O.).

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, sachgerechteren Gewerbezweig folgen (BSG Urteil vom 28.11.2006 a.a.O.).

    Von der Tarifstelle 300 erfasste Erd- und Straßenbauarbeiten, d.h. selbstständige Erdarbeiten aller Art bzw. der Bau, die Unterhaltung und der Rückbau von Straßen, Plätzen und Wegen etc. (vgl. Erläuterungen und Arbeitshilfen für Mitglieder und Anwender a.a.O., Tarifstelle 300), stellen ein Nebenunternehmen i.S.v. § 131 SGB VII dar, wenn sie dem Hauptunternehmen "Abbruch" nicht dienen und überwiegend eigene unternehmerische Zwecke verfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R, Juris; BSG Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 36/90 -= SozR 3-2200 § 647 Nr. 1 m.w.N.), was in Teil II Nr. 2 Abs. 3 der Gefahrtarifsatzung zutreffend geregelt ist.

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    Bei komplexen und sich sprunghaft entwickelnden Sachverhalten ist ihnen ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln in den Regelungen abzuhelfen (BSGE 91, 128).

    Es besteht keine Verpflichtung, für abgrenzbare Unternehmensteile eines zugehörigen Unternehmens nach den dort jeweils verrichteten Tätigkeiten (z.B. Büro/Verwaltung) verschiedene Gefahrtarifstellen einzurichten; diese Ausnahme vom Gewerbezweigtarif ist zwar möglich, nicht aber verbindlich (vgl. BSG v. 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - SozR 4-2700 § 157 SGB VII Nr. 1).

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der vom Gesetzgeber vorgegebene Grundsatz nicht ein bloßes Rechenwerk ist, sondern es sich hierbei um den "Zusammenfluss rechnerischer und wertender bzw. gewichtender Faktoren" handelt, die auch nur einer eingeschränkten Überprüfbarkeit des Gerichts unterliegen (vgl. BSG Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 21/02R -, SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, juris), ist nach den Darlegungen der Beklagten nicht von einer fehlerhaften Berechnung der Gefahrklasse von 27, 3 bzw. für das erste Anlagejahr herabgestuft auf 22, 9 auszugehen.

  • BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04

    Vereidigung; ehrenamtlicher Richter; Besetzungsmangel; vorschriftsmäßige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    An dem angefochtenen Urteil des Sozialgerichts wirkte der bis zum Ende der mündlichen Verhandlung nicht nach § 45 Abs. 2 Richtergesetz (DRiG) vereidigte ehrenamtliche Richter Dr. Q. mit, was nach verbreiteter Meinung eine fehlerhafte Besetzung des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers begründet (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 162 Rz. 10a m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 05.11.2004 - 10 B 6/04 - NJW 2005, 771; BGH, Urteil vom 22.05.2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290; andere Auffassung wohl Fürst/Mühl/Strotz u.a., Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Bd. 1 Teil 4, DRiG T § 45 Rdz. 6).

    Zwar soll auf die Einhaltung der Vorschriften über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht verzichtet werden können (so BVerwG Urteil vom 05.11.2004 a.a.O.) bzw. sind Verstöße gegen das grundrechtsgleiche Recht nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) durch willkürliche oder nur rechtsirrtümliche Verletzung auch einfachgesetzlicher Verfahrensvorschriften für die Prozessbeteiligten nicht disponibel und von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BSG Urteil vom 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R -, Sozialrecht 4-1500 § 155 Nr. 1).

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    Das berufungsgerichtliche Ermessen ist auch bei Verfahrensfehlern des Sozialgerichts von erheblichem Gewicht nicht eingeschränkt und grundsätzlich kommt prozessökonomischen Gesichtspunkten eine erhebliche Bedeutung zu (vgl. BSG Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 1/02. R -, SozR 3-2500 § 106 Nr. 57).

    Im Interesse einer zügigen Erledigung, die im Zweifel ein vorzugswürdiger Ermessensgesichtspunkt ist (BSG Urteil vom 11.12.2002 a.a.O.), und unter Berücksichtigung, dass die Klägerin auf die Rüge dieses Verfahrensfehlers wirksam verzichtet hat, wäre eine Zurückverweisung nicht zwingend geboten.

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 36/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuordnung eines von einer anerkannten Werkstatt für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    Von der Tarifstelle 300 erfasste Erd- und Straßenbauarbeiten, d.h. selbstständige Erdarbeiten aller Art bzw. der Bau, die Unterhaltung und der Rückbau von Straßen, Plätzen und Wegen etc. (vgl. Erläuterungen und Arbeitshilfen für Mitglieder und Anwender a.a.O., Tarifstelle 300), stellen ein Nebenunternehmen i.S.v. § 131 SGB VII dar, wenn sie dem Hauptunternehmen "Abbruch" nicht dienen und überwiegend eigene unternehmerische Zwecke verfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R, Juris; BSG Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 36/90 -= SozR 3-2200 § 647 Nr. 1 m.w.N.), was in Teil II Nr. 2 Abs. 3 der Gefahrtarifsatzung zutreffend geregelt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2003 - L 7 U 3580/01

    Einbeziehung von in einem Dauerschuldverhältnis ergangenen, verschiedene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    Der auf die neue, ab 01.01.2012 geltende Gefahrtarifsatzung gestützte Veranlagungsbescheid vom 25.11.2011 ändert daher den streitigen Bescheid nicht, denn Regelungen für den Tarifzeitraum bis 31.12.2011 sind nicht getroffen, und ersetzt den ab 01.01.2012 bereits von Gesetzes wegen unwirksam gewordenen Bescheid auch nicht (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2003, - L 7 U 3580/01 -, Juris).
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (vgl. insgesamt BSG Urteil 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R -, juris).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    An dem angefochtenen Urteil des Sozialgerichts wirkte der bis zum Ende der mündlichen Verhandlung nicht nach § 45 Abs. 2 Richtergesetz (DRiG) vereidigte ehrenamtliche Richter Dr. Q. mit, was nach verbreiteter Meinung eine fehlerhafte Besetzung des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers begründet (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 162 Rz. 10a m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 05.11.2004 - 10 B 6/04 - NJW 2005, 771; BGH, Urteil vom 22.05.2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290; andere Auffassung wohl Fürst/Mühl/Strotz u.a., Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Bd. 1 Teil 4, DRiG T § 45 Rdz. 6).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG Urteil vom 28.11.2003, a.a.O. m.H. auf BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1; BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; BSG Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 54/90 = NZA 1992, 335).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
    Zwar soll auf die Einhaltung der Vorschriften über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht verzichtet werden können (so BVerwG Urteil vom 05.11.2004 a.a.O.) bzw. sind Verstöße gegen das grundrechtsgleiche Recht nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) durch willkürliche oder nur rechtsirrtümliche Verletzung auch einfachgesetzlicher Verfahrensvorschriften für die Prozessbeteiligten nicht disponibel und von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BSG Urteil vom 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R -, Sozialrecht 4-1500 § 155 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 U 840/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragssatzung -

    Ob und ggf. in welcher Weise das Unternehmen des Klägers ab dem 01.01.2017 veranlagt worden ist, ist daher ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, da der ab 01.01.2017 ggf. maßgebende Veranlagungsbescheid nicht gemäß § 96 SGG in das Verfahren einbezogen ist (vgl. Senatsurteil vom 31.08.2012 - L 8 U 1970/10-, juris, sozialgerichtsbarkeit.de).

    In solchen Fällen sind die Zusammenfassungen mehrerer Gewerbezweige mit wenigstens annähernd gleichen Risiken grundsätzlich zulässig und im Einzelfall auch geboten, z.B. nach der gleichen statistischen Unfallbelastung (Belastungsprinzip) oder nach der Anwendung verwandter Arbeitsformen (Technologieprinzip) oder - was in der Praxis häufig der Fall ist - nach einer Kombination beider Prinzipien (vgl. BSG v. 22.03.1983 - 2 RU 27/81 - BSGE 55, 26, 28; BSG v. 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 Rn. 19; Senatsurteil v. 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 - juris).

    Von diesen Zielvorgaben ausgehend ist es auch sachgerecht, innerhalb der größer organisierten Solidargemeinschaften bei der Bildung von Gefahrentarifgemeinschaften für den Gefahrtarif eine Zusammenfassung zu größeren Gruppen von Gewerbezweigen anzustreben und nicht für jeden früher getrennt geführten Gewerbezweig weiterhin eine eigene Gefahrtarifstelle anzubieten (Senatsurteil vom 31.08.2012 a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2014 - L 3 U 134/13, juris RdNr. 28 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R, juris RdNr. 55).

  • SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1090/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Rechtmäßigkeit und

    Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG, Urteil vom 28.11.2006; a.a.O.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012, L 8 U 1970/10 JURIS Rn. 31).

    Jedenfalls ist deshalb auch unter dem bei der Veranlagung stets zu beachtenden Gesichtspunkt des Übermaßverbots (Verhältnismäßigkeit, vgl. nur Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012, L 8 U 1970/10, JURIS Rn. 38) versicherungsrechtlich nichts gegen die Zuordnung der tatsächlich gemischt strukturierten Klägerin mit Schwerpunkt im Bereich von Bau- und Reinigungsdienstleistungen bei der Beklagten zu erinnern.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2016 - L 6 U 3903/15
    Das LSG wies die Berufung im Verfahren L 8 U 1970/10 mit Urteil vom 31. August 2012, unter Nichtzulassung der Revision, zurück.

    Der Senat nimmt insoweit auf die Ausführungen des SG in der diesem Berufungsverfahren vorausgegangenen Entscheidung, mit der es sich auch überzeugend an die Begründung des LSG im Urteil vom 31. August 2012 im Verfahren L 8 U 1970/10 angelehnt hat, insbesondere zur Bildung der Gefahrengemeinschaft "Abbruch und Entsorgung" nach Gefährdungsrisiken unter Berücksichtigung eines versicherungsmäßigen Risikoausgleiches, Bezug und sieht zur Vermeidung von Wiederholungen von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab (§ 153 Abs. 2 SGG).

  • SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Rechtmäßigkeit und

    Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006; a.a.O.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012, a.a.O.).

    Jedenfalls ist deshalb auch unter dem bei der Veranlagung stets zu beachtenden Gesichtspunkt des Übermaßverbots (Verhältnismäßigkeit, vgl. nur Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012, L 8 U 1970/10, JURIS Rn. 38) versicherungsrechtlich nichts gegen die Zuordnung der tatsächlich gemischt strukturierten Klägerin mit Schwerpunkt im Bereich von Bau- und Reinigungsdienstleistungen bei der Beklagten zu erinnern.

  • LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12

    Gesetzliche Unfallversicherung; Beitragsrecht; Veranlagung eines Wach- und

    Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 - juris RdNr. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 8 U 969/12
    Der auf die neue Gefahrtarifsatzung gestützte Veranlagungsbescheid vom 06.10.2011/Widerspruchsbescheid vom 19.01.2012 ist auch nicht von Gesetzes wegen im vorliegenden Rechtsstreit Streitgegenstand gemäß § 96 SGG geworden, denn der auf eine neue Gefahrtarifperiode gestützte Veranlagungsbescheid ersetzt nicht die von vornherein in ihrer Wirksamkeit auf den mittlerweile abgelaufenen Gefahrtarifzeitraum beschränkten Veranlagungsbescheide (vgl. Urteil des Senats vom 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Eine Zuordnung zu einem Gewerbezweig ohne Berücksichtigung technologischer Zusammenhänge allein nach der Größe des Unfallrisikos scheidet dagegen aus, weil damit das Gewerbezweigprinzip aufgegeben und die Systementscheidung für einen Gewerbezweigtarif konterkariert würde (vgl. schon Urteil des Senats vom 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 - a.a.O.).

  • SG Nürnberg, 27.03.2017 - S 2 U 125/12

    Einordnung in die Gefahrtarifstelle 25 (Herstellung von Bekleidung) und 26

    Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung, dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (vergleiche BSG, Urteil vom 28.11.2006, Az.: B 2 U 1/05 R und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012, Az.: L 8 U 1970/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht