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   LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,8429
LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19 B ER (https://dejure.org/2020,8429)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.04.2020 - L 7 AS 587/19 B ER (https://dejure.org/2020,8429)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. April 2020 - L 7 AS 587/19 B ER (https://dejure.org/2020,8429)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19
    Wird in einem Anhörungsrügeverfahren, das einer unanfechtbaren, das Verfahren rechtskräftig abschließenden Entscheidung nachfolgt, ein Befangenheitsantrag gestellt und ist die Anhörungsrüge offensichtlich unzulässig, wie vorliegend, so ist auch der Befangenheitsantrag unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22.11.2006, 1 StR 180/06; vom 13.02.2007, 3 StR 425/06; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11).

    Erst wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren in die frühere Lage zurückversetzt wird und daher eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr entgegensteht, kommt eine Richterablehnung in Betracht (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist; Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 5).

  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19
    Wird in einem Anhörungsrügeverfahren, das einer unanfechtbaren, das Verfahren rechtskräftig abschließenden Entscheidung nachfolgt, ein Befangenheitsantrag gestellt und ist die Anhörungsrüge offensichtlich unzulässig, wie vorliegend, so ist auch der Befangenheitsantrag unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22.11.2006, 1 StR 180/06; vom 13.02.2007, 3 StR 425/06; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11).

    Sie dient auch nicht dazu, unstatthaften Befangenheitsanträgen Geltung zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 22.11.2006, 1 StR 180/06, Rn. 5).

  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11

    Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19
    Erst wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren in die frühere Lage zurückversetzt wird und daher eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr entgegensteht, kommt eine Richterablehnung in Betracht (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist; Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 5).
  • BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19
    Erst wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren in die frühere Lage zurückversetzt wird und daher eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr entgegensteht, kommt eine Richterablehnung in Betracht (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist; Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 02.06.2017 - 3 SO 79/17

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19
    Daher ist auch eine etwaige Befangenheit von Gerichtspersonen, die an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt haben unbeachtlich (vgl. Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2016, 1 S 783/16, Rn. 6; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.06.2017, 3 SO 79/17, Rn. 1).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19
    Wird in einem Anhörungsrügeverfahren, das einer unanfechtbaren, das Verfahren rechtskräftig abschließenden Entscheidung nachfolgt, ein Befangenheitsantrag gestellt und ist die Anhörungsrüge offensichtlich unzulässig, wie vorliegend, so ist auch der Befangenheitsantrag unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22.11.2006, 1 StR 180/06; vom 13.02.2007, 3 StR 425/06; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19
    Daher ist auch eine etwaige Befangenheit von Gerichtspersonen, die an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt haben unbeachtlich (vgl. Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2016, 1 S 783/16, Rn. 6; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.06.2017, 3 SO 79/17, Rn. 1).
  • LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 SF 15/20

    Unterkunft, Heizung, Mietkaution, Ablehnungsgesuch, Befangenheit, Verfahren,

    Im Anhörungsrügeverfahren begehrt der Antragsteller die Wiederaufnahme des Verfahren L 7 AS 587/19 B ER.

    Im Verfahren L 7 AS 587/19 B ER beantragte der Antragsteller unter Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Augsburg vom 13.08.2019 die vorläufige Leistungsgewährung für die Zeit ab dem 01.02.2019 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, die Gewährung der Mietkaution in Höhe von 1560 EUR sowie den Ersatz des ihm durch Zeitverzögerung entstandenen Schadens.

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