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   LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18   

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https://dejure.org/2020,17879
LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18 (https://dejure.org/2020,17879)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.07.2020 - L 1 R 457/18 (https://dejure.org/2020,17879)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - L 1 R 457/18 (https://dejure.org/2020,17879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorgezogene Altersrente ohne Abschläge

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte auch bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft bei Insolvenz

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Rente für besonders langjährig Versicherte - Beschäftigung in Transfergesellschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LSG Bayern zu den Voraussetzungen für vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte - Langjährig Versicherte können auch bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft bei Insolvenz Arbeitsrente beantragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 864
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Diese Regelung betrifft aber nicht den Anspruch auf eine andere Altersrente, die vor oder gleichzeitig mit der bindend bewilligten oder bezogenen Altersrente beginnt (BSG, Urteil vom 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R -).

    Dazu vertritt der Senat in Fortführung der Entscheidung des BSG vom 12.03.2019 (Az.: B 13 R 19/17 R) die Auffassung, dass die Rückausnahme des Teilsatz 3 auf Fälle des Leistungsbezugs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Wechsels in eine Transfergesellschaft auch dann anzunehmen ist, wenn der Wechsel in die Transfergesellschaft durch die Insolvenz des vorigen Arbeitgebers bedingt war und es anschließend - mit Ausnahme der Beschäftigung in der Transfergesellschaft - zu keinem weiteren Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber mehr gekommen ist.

    cc) Dass bei der Anwendung des § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 3 SGB VI nach dem Ausscheiden aus einer Transfergesellschaft nicht zwingend auf die Transfergesellschaft, sondern auch auf das letzte Arbeitsverhältnis vor dem Wechsel in die Transfergesellschaft abgestellt werden kann, hat auch das BSG im Urteil vom 12.03.2019 (a.a.O.) in Rn. 21 aE ausgeführt, wo es heißt: "Allerdings käme es im Rahmen der Prüfung des Rückausnahmetatbestands "Insolvenz des Arbeitgebers" auch in Betracht, nicht nur auf den letzten Arbeitgeber vor dem "Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung" abzustellen.

    Dass diese ggf. Anlass für den Wechsel in eine Transfergesellschaft und den Bezug von Transferkurzarbeitergeld sein können, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, dass andere zu einem solchen Sachverhalt führende Tatbestände übersehen worden wären (BSG vom 12.03.2019, a.a.O.).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 12.03.2019 (a.a.O.) verwiesen.

  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Die Ausführungen im Urteil des BSG vom 17.08.2017 (Az. B 5 R 8/16) seien nicht einschlägig, da dort die Kündigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sei, während vorliegend geradezu ein klassischer Fall der Insolvenz gegeben sei.

    Nur bei dieser Auslegung, die an den Wegfall der uneingeschränkten oder unkontrollierten Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers durch das geöffnete Insolvenzverfahren anknüpft, kann ein Missbrauch durch Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen werden (BSG Urteil vom 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr. 20; BSG Urteil vom 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr. 45).

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Maßstab einer Kausalitätsprüfung ist im Bereich des Sozialrechts die Lehre von der wesentlich mitwirkenden Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - BSG, Urteil vom 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R - BSG, Urteil vom 23.10.1996 - 4 RA 1/96 - BSG GS, Beschluss vom 11.12.1969 - GS 4/69 - BSGE 30, 167 -).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Voraussetzung ist allerdings, dass die andere Ursache keine überragende Bedeutung hat (stRspr vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R -).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Die andere, damit nicht wesentliche Ursache kann zwar gleichwohl "Auslöser" für den Ursachenzusammenhang sein, jedoch ohne dass ihr insoweit rechtlich entscheidende Bedeutung zukäme (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Maßstab einer Kausalitätsprüfung ist im Bereich des Sozialrechts die Lehre von der wesentlich mitwirkenden Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - BSG, Urteil vom 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R - BSG, Urteil vom 23.10.1996 - 4 RA 1/96 - BSG GS, Beschluss vom 11.12.1969 - GS 4/69 - BSGE 30, 167 -).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuss - Rückforderung - unrichtige

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Maßstab einer Kausalitätsprüfung ist im Bereich des Sozialrechts die Lehre von der wesentlich mitwirkenden Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - BSG, Urteil vom 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R - BSG, Urteil vom 23.10.1996 - 4 RA 1/96 - BSG GS, Beschluss vom 11.12.1969 - GS 4/69 - BSGE 30, 167 -).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 26/11 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - Berücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    So könnte gerade im Falle des Wechsels eines Arbeitnehmers in eine Transfergesellschaft (betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit) aus Anlass der Insolvenz des vorherigen Arbeitgebers (vgl zur Berechnung von Krankengeld in einer solchen Konstellation BSG Urteil vom 10.5.2012 - B 1 KR 26/11 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 13; vgl allgemein zum Sozialplan bei Insolvenz Schmidt in Küttner, Personalbuch 2019, 26. Aufl 2019, 385 "Sozialplan" RdNr. 55 ff; vgl zum Sozialplan im sog Schutzschirmverfahren nach § 207b InsO Mönning/Schäfer/Schiller, BB Beilage 2017 zu Heft 25, 1, 12 ff) auch dieser in den Blick zu nehmen sein.".
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe II - Pflegegeld - Pflegebeihilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Sie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr. 21 ff mwN; BSG, Urteil vom 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr. 14 ff mwN).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18
    Maßstab einer Kausalitätsprüfung ist im Bereich des Sozialrechts die Lehre von der wesentlich mitwirkenden Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - BSG, Urteil vom 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R - BSG, Urteil vom 23.10.1996 - 4 RA 1/96 - BSG GS, Beschluss vom 11.12.1969 - GS 4/69 - BSGE 30, 167 -).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R

    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

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