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   LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,23786
LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER (https://dejure.org/2016,23786)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER (https://dejure.org/2016,23786)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. August 2016 - L 7 AS 415/16 B ER (https://dejure.org/2016,23786)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederungsverwaltungsakt; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Vorbeugender Rechtsschutz gegen eine mögliche Sanktion; Dringlichkeit des im Eilverfahren geltend gemachten Begehrens; Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Rechtsschutzinteresse für einstweiligen ...

  • rewis.io

    Eilrechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ; Rechtsschutzinteresse für einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Insoweit besteht ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER -, [...], Rn. 29; LSG Hessen, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 6).
  • SG München, 12.07.2017 - S 40 AS 1532/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Dabei ist die Wertung des § 39 Nr. 1 SGB II zu berücksichtigen, wonach der Gesetzgeber aufgrund einer typisierenden Abwägung dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug prinzipiell Vorrang gegenüber entgegenstehenden privaten Interessen einräumt (st. Rspr. des BayLSG, vgl. zuletzt Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER).
  • LSG Sachsen, 05.09.2019 - L 3 AS 520/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Wenn der Betroffene hingegen nicht erkennbar gegen die ihm auferlegten Pflichten verstoße oder verstoßen habe, mache er nicht nur vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine künftige mögliche Sanktion geltend, sondern wende sich zunächst gegen die aktuelle Verpflichtung zu einem bestimmten Verhalten, wofür ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 1. August 2016 - L 7 AS 415/16 B ER - juris Rdnr. 28 f.; so bereits auch Bay. LSG, Beschluss vom 13. Februar 2016 - L 7 AS 23/15 B ER - juris Rdnr. 21 f.; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 24. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER - ZFSH/SGB 2016, 428 ff. = juris Rdnr. 25 f.; im Ergebnis ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AS 2232/17 B ER - juris Rdnr. 3; Pfohl, in: Adolph, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz [Stand: 60. UPD, Mai 2019], § 15 SGB II Rdnr. 16).
  • LSG Bayern, 14.02.2017 - L 7 AS 113/17

    Eingliederungsverwaltungsakte sind im Eilverfahren nur summarisch zu prüfen und

    Dieser Antrag ist statthaft, weil der Widerspruch gegen den Eingliederungsverwaltungsakt gemäß § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. BayLSG Beschluss vom 01.08.2016, L 7 AS 415/16 B ER Rdz. 24).

    Denn der Bf wendet sich nicht nur gegen eine mögliche drohende Sanktion, was das Begehren vorbeugenden Rechtsschutzes darstellen würde, für den ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse erforderlich ist, das insbesondere beinhaltet, dass der Betroffene nicht auf den nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BayLSG, Beschluss vom 01.08.2016, L 7 AS 415/16 B ER Rdz. 28).

  • LSG Bayern, 12.01.2017 - L 7 AS 913/16

    Eingliederungsverwaltungsakt im Eilverfahren

    Diesen Maßstab, der auf das sich aus §§ 86b SGG und § 39 SGB II ergebende, gesetzlich bedingte Regel-Ausnahme-Verhältnis bezüglich der sofortigen Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten betreffend das SGB II zurückzuführen ist, hat das Sozialgericht anhand der Rechtsprechung des Senats ausführlich dargelegt (vgl. etwa BayLSG Beschluss vom 01.08.2016, L 7 AS 415/16 B ER).
  • SG München, 31.05.2017 - S 40 AS 1142/17

    Umdeutung einer zweiten in eine erste Sanktion

    Dabei ist die Wertung des § 39 Nr. 1 SGB II zu berücksichtigen, wonach der Gesetzgeber aufgrund einer typisierenden Abwägung dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug prinzipiell Vorrang gegenüber entgegenstehenden privaten Interessen einräumt (st. Rspr. des BayLSG, vgl. zuletzt Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER).
  • SG Augsburg, 28.02.2017 - S 14 AS 189/17

    Eilrechtsverfahren gegen Eingliederungsvereinbarung

    Auch ist ein Rechtsschutzinteresse des Antragstellers zu bejahen, da dieser vorliegend nicht nur eine mögliche drohende Sanktion abwenden, sondern sich auch im Übrigen gegen den Eingliederungsverwaltungsakt insgesamt wenden möchte (vgl. Bayerisches Landessozialgericht - BayLSG -, Beschluss vom 01.08.2016, Az.: L 7 AS 415/16 B ER, juris-Rdnr. 29 unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 09.11.2015, Az.: 1 BvR 3460/13).
  • LSG Bayern, 28.02.2017 - L 16 AS 301/17

    SGB-II -Leistungen; Eingliederungsverwaltungsakt; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Auch ist ein Rechtsschutzinteresse des Antragstellers zu bejahen, da dieser vorliegend nicht nur eine mögliche drohende Sanktion abwenden, sondern sich auch im Übrigen gegen den Eingliederungsverwaltungsakt insgesamt wenden möchte (vgl. Bayerisches Landessozialgericht - BayLSG -, Beschluss vom 01.08.2016, Az.: L 7 AS 415/16 B ER, [...]Rdnr. 29 unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 09.11.2015, Az.: 1 BvR 3460/13).
  • SG Bayreuth, 28.09.2016 - S 17 AS 675/16

    Rechtmäßigkeit von Eingliederungsverwaltungsakt und Sanktionsbescheid

    Eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens war in den Eingliederungsvereinbarungen daher nicht mehr erforderlich (vgl. in ähnlicher Situation etwa Bayer. Landessozialgericht, Beschl. vom 01.08.2016, L 7 AS 415/16 B ER; L 7 AS 416/16 B ER).
  • SG Bayreuth, 27.01.2020 - S 4 AY 4/20

    Leistungen, Bescheid, Asylverfahren, Anordnungsgrund, Ausreisepflicht,

    Zum Prüfungsmaßstab führt das Bayerische Landessozialgericht (Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER -, Rn. 25 ff.) aus:.
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