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   LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,23818
LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER (https://dejure.org/2016,23818)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER (https://dejure.org/2016,23818)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. August 2016 - L 7 AS 416/16 B ER (https://dejure.org/2016,23818)
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    § 86a SGG kennt nur eine einheitliche aufschiebende Wirkung, nicht aber eine solche des Widerspruchs und eine andere der Klage, und dieser Suspensiveffekt wird von dem ersten mit aufschiebender Wirkung ausgestatteten Rechtsbehelf ausgelöst und dauert prinzipiell bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes (siehe für § 80 VwGO Hessischer VGH, NVwZ-RR 2015, 498; Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 8. Aufl. 2012, Rn. 414; im Ergebnis abweichend z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...]; Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER -, [...], Rn. 24).

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 9; Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER -, [...], Rn. 26).

  • LSG Sachsen, 05.09.2019 - L 3 AS 520/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Denn da der Gesetzgeber in den Fällen des § 39 SGB II aufgrund einer typisierenden Abwägung dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug gegenüber dem privaten den Vorrang eingeräumt hat, ist im Rahmen der somit vorzunehmenden Interessenabwägung von besonderer Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vorliegt (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AS 2232/17 B ER - juris Rdnr. 3 f.; Bay: LSG, Beschluss vom 1. August 2016 - L 7 AS 416/16 B ER - juris Rdnr. 30).
  • SG Bayreuth, 28.09.2016 - S 17 AS 675/16

    Rechtmäßigkeit von Eingliederungsverwaltungsakt und Sanktionsbescheid

    Eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens war in den Eingliederungsvereinbarungen daher nicht mehr erforderlich (vgl. in ähnlicher Situation etwa Bayer. Landessozialgericht, Beschl. vom 01.08.2016, L 7 AS 415/16 B ER; L 7 AS 416/16 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2018 - L 6 AS 710/18
    Der beschließende Senat muss deshalb nicht entscheiden, ob einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt grundsätzlich die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen etwaige Feststellungen einer Pflichtverletzung entgegenstehen (s hierzu zB Bay LSG einerseits Beschluss vom 1. August 2016 - L 7 AS 416/16 B ER - juris und andererseits NZS 2015, 197 und 395).
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