Rechtsprechung
LSG Bayern, 02.02.2023 - L 4 KR 567/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- BAYERN | RECHT
SGB V § 46, § 44 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 48 Abs. 1; EntgFG § 3; KSVG § 1
Krankengeldbeginn bei Versicherten nach dem KSVG - rewis.io
Krankengeldbeginn bei Versicherten nach dem KSVG
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- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 25.11.2020 - S 12 KR 365/20
- LSG Bayern, 02.02.2023 - L 4 KR 567/20
Papierfundstellen
- NZS 2023, 631
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 28.03.2019 - B 3 KR 15/17 R
Anspruch auf Gewährung von Krankengeld an freiwillig Versicherte
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2023 - L 4 KR 567/20
Wie auch bei Versicherten, die eine Wahlerkärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V abgegeben haben, setzt der Krankengeldanspruch der nach dem KSVG Versicherten dann nicht eine zuvor bestehende "ununterbrochene" Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen voraus, wenn die einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten auf derselben Erkrankung beruhen (Verweis auf BSG vom 28.03.2019, B 3 KR 15/17 R).Auch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.03.2019 (B 3 KR 15/17 R) sei hierauf nicht anwendbar, da es sich allein auf den Personenkreis der Selbstständigen und nicht auf Künstler beziehe.
Das Urteil des BSG in der Rechtssache B 3 KR 15/17 R sei auch auf den vorliegenden Fall zu übertragen.
- BSG, 14.02.2007 - B 1 KR 16/06 R
Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Krankengeld - generelle Wartezeit …
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2023 - L 4 KR 567/20
Bereits bei der vor dem Jahr 2009 geltenden Regelung des § 44 Abs. 2 SGB V, der auf die Satzung für freiwillig Versicherte verwiesen hat, sei klar gewesen, dass die Wartezeit für jede AU neu anzusetzen sei (vgl. z. B. BSG vom 14.02.2007, B 1 KR 16/06 R). - BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65
Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - …
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2023 - L 4 KR 567/20
Bei Arbeitnehmern liegt AU vor, wenn der Versicherte aufgrund der Krankheit seine zuletzt vor der AU ausgeübte Beschäftigung nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit ausführen kann (st. Rsp., vgl. Urteil des BSG vom 30.05.1967 - 3 RK 15/65). - BAG, 08.03.1973 - 5 AZR 491/72
Verlängerung - Sechs-Wochen-Zeitraum - Aussperrung - Streik
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2023 - L 4 KR 567/20
Für abhängig Beschäftigte ist ergänzend auf § 3 EntgFG zu verweisen, weil die Höchstdauer der 6-wöchtigen Entgeltfortzahlung nach herrschender Meinung nicht im Sinne einer zusammenhängenden Frist verstanden wird, sondern in Anlehnung an § 192 BGB als Frist von 42 Kalendertagen (vgl. BAG vom 09.03.1973, 5 AZR 491/72).