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   LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08 AS ER   

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https://dejure.org/2009,15603
LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08 AS ER (https://dejure.org/2009,15603)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.03.2009 - L 11 B 983/08 AS ER (https://dejure.org/2009,15603)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. März 2009 - L 11 B 983/08 AS ER (https://dejure.org/2009,15603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Bestandskraft und einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Leistungsempfängers nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) auf Kostenübernahme für einen Umzug; Voraussetzungen für eine Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere im Hinblick auf die Bestandskraft eines angefochtenen ablehnenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 44; SGG § 77; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Anordnungsanspruch bei einer bestandskräftigen Entscheidung des Grundsicherungsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 16.07.2009 - L 11 AS 144/08

    Arbeitslosengeld II - Wohnungsbeschaffungskosten - vorherige Zusicherung als

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08
    Das insoweit eingeleitete Berufungsverfahren (L 11 AS 144/08) ist noch offen.

    Eine andere Betrachtungsweise ergibt sich auch nicht durch den Umstand, dass die ASt bereits mit der Berufung im Verfahren L 11 AS 144/08 die Übernahme von Umzugskosten begehrt hat.

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

    Andernfalls würde auch dem Eilantrag die Grundlage entzogen (vgl. z.B. Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. März 2009 - L 11 B 983/08 AS ER -, [...], Rn. 18).
  • LSG Bayern, 22.09.2009 - L 11 AS 419/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung

    Zwar schließt eine bestandskräftige Entscheidung des Grundsicherungsträgers aufgrund der Bindungswirkung des § 77 SGG im Ergebnis ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus (vgl. Beschluss des BayLSG vom 02.03.2009, Az: L 11 B 983/08).
  • LSG Bayern, 16.03.2009 - L 11 AS 101/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zulassung der Berufung - Beschwerdewert

    Eine bestandskräftige Entscheidung des Grundsicherungsträgers schließt aufgrund der Bindungswirkung des § 77 SGG im Ergebnis ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus (vgl. Beschluss des BayLSG vom 02.03.2009, Az: L 11 B 983/08).
  • LSG Bayern, 24.08.2012 - L 11 AS 523/12

    Zur Auslegung eines von einem Rechtsanwalt gestellten Beschwerdeantrages.

    Eine bestandskräftige Entscheidung des Grundsicherungsträgers schließt aber aufgrund der Bindungswirkung des § 77 SGG im Ergebnis ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus (vgl Beschluss des Senats vom 02.03.2009 - L 11 B 983/08 AS ER).
  • LSG Bayern, 10.05.2012 - L 11 AS 100/12

    Grundsicherung, einstweiliger Rechtsschutz, Arbeitslosengeld, Bescheid,

    Eine bestandskräftige Entscheidung des Grundsicherungsträgers schließt aufgrund der Bindungswirkung des § 77 SGG im Ergebnis ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus (vgl Beschluss des BayLSG vom 02.03.2009 - L 11 B 983/08 AS ER).
  • LSG Bayern, 01.08.2011 - L 10 AL 164/11
    Eine bestandskräftige Entscheidung des Grundsicherungsträgers schließt aufgrund der Bindungswirkung des § 77 SGG im Ergebnis ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus (vgl Beschluss des BayLSG vom 02.03.2009 - L 11 B 983/08).
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