Rechtsprechung
LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsicherungsleistungen; Eheähnliche Gemeinschaft; Eilverfahren; Vergleich; Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Kosten der Unterkunft und Heizung
- rewis.io
Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft hat für jeden Bewilligungszeitraum eigens zu erfolgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Kosten der Unterkunft und Heizung
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 19.07.2016 - S 16 AS 760/16
- LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16 B ER
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16
Eheähnliche Gemeinschaft - SGB II-Leistungen
Zu Unrecht berufen sich die Ast auf die Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3 SGB II, wonach erst bei einem über einjährigen Zusammenwohnen eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet werden könne (vgl. BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz. 24).Dabei ist für jeden Bewilligungszeitraum neu zu entscheiden, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder nicht (BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz. 25; vgl. auch BSG Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 60/15 R).
(vgl. BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 34).
Über eine Notbehandlung hinausgehende Behandlungen können nicht im Rahmen eines Eilverfahrens durchgesetzt werden, da ansonsten die gesetzliche Wertung, wonach nur Notbehandlungen bewilligt werden, unterlaufen würde (vgl.BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 35).
- LSG Bayern, 24.07.2017 - L 7 AS 462/17
Zum Einstandswillen bei Partnern und Annahme einer Bedarfsgemeinschaft
Dabei ist grundsätzlich für jeden Bewilligungszeitraum, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einen eigenen Streitgegenstand darstellt, festzustellen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht oder nicht (BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz 25; vgl. auch BSG Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 60/15 R).Nachdem Frau M offensichtlich von ihrem Einkommen die volle Miete an den Vermieter zahlt, ist eine Gefährdung der Wohnung nicht erkennbar (BayLSG Beschluss vom 02. August 2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz 27).
Auf der anderen Seite stehen ihm 450, 00 EUR aus dem Minijob als bereite Mittel (vgl. BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz 30: Bruttoeinkommen ohne Absetzbeträge) zur Verfügung, was den Bedarf überschreitet.
Und ihm standen bei einem Bedarf von 291, 00 EUR, gekürzt um 30% zur Vermeidung der Vorwegnahme der Hauptsache also 203, 70 EUR, Einkommen aus dem nicht abgeführten Kindergeld in Höhe von 192, 00 EUR sowie seine Halbwaisenrente in Höhe von 138, 11 EUR, also insgesamt 330, 11 EUR als bereite Mittel (vgl. BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz 30: Bruttoeinkommen ohne Absetzbeträge) zur Verfügung.
- SG Augsburg, 06.09.2016 - S 15 AS 697/16
Zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft - Begriff der Partnerschaft
Darüber hinaus ist grundsätzlich für jeden Bewilligungszeitraum, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einen eigenen Streitgegenstand darstellt, erneut festzustellen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht oder nicht (Bayerisches LSG, Beschluss v. 02.08.2016 - L 7 AS 461/16 B ER).
- LSG Bayern, 28.03.2017 - L 7 AS 241/17
Keine Anrechnung von Kindergeld
Im Übrigen liegt bezüglich der KdUH schon deshalb kein Anordnungsgrund vor, da eine Gefährdung der Unterkunft der Bf nicht erkennbar ist (vgl. dazu BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rdz. 28). - SG Augsburg, 18.07.2017 - S 8 AS 737/17
Anrechnung der Betriebs- und Heizkostenerstattung
Insofern sind zwar ohne konkret drohende Wohnungslosigkeit regelmäßig keine Leistungen für Unterkunft und Heizung vorläufig zuzusprechen (vgl. BayLSG, Beschluss vom 2. August 2016, L 7 AS 461/16 B ER). - LSG Bayern, 12.09.2016 - L 7 AS 539/16
Keine einstweilige Anordnung bei fehlender Gefährdung der Unterkunft
Zu Recht hat das Sozialgericht die vorläufige Gewährung von KdUH aufgrund einer einstweiligen Anordnung mangels Vorliegens eines Anordnungsgrundes (vgl. dazu BayLSG, Beschluss vom 21.01.2013, L 7 AS 882/12 B ER) abgelehnt, da eine Gefährdung der Unterkunft des Bf. nicht erkennbar ist (vgl. dazu auch BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 28). - SG Augsburg, 21.03.2017 - S 8 AS 288/17
Rückausnahme vom Leistungsausschluss für Unionsbürger im SGB II
Zugleich berücksichtigt das Gericht auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung, obschon Kosten der Unterkunft und Heizung im Eilverfahren regelmäßig nicht zuzusprechen sind, wenn keine Gefährdung der Unterkunft droht (BayLSG, Beschluss vom 2. August 2016, L 7 AS 461/16 B ER).