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LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12 |
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Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Bayern, 24.05.2012 - L 15 SF 24/12
Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG
Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
Der Kostensenat hat sich in seiner grundlegenden Entscheidung vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B, zur Erstattung der Kosten einer Begleitperson eingehend geäußert.Wie der Senat bereits im Beschluss vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B, ausführlich dargestellt hat, besteht zwar grundsätzlich ein Recht zur freien Wahl des Beförderungsmittels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 5 JVEG.
- BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68
Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen
Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
Bei der Kostenfestsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68). - LSG Bayern, 20.07.2009 - L 15 SF 152/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Erstattung der notwendigen Auslagen für eine …
Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
Ob eine Begleitperson notwendig ist, ist eine Tatfrage und im Zweifelsfall vom Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden (…vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 7.15; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: L 15 SF 152/09; Thüringer LSG, Beschluss vom 02.04.2007, Az.: L 6 B 116/06 SF).
- LSG Bayern, 18.06.2012 - L 15 SF 307/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz - …
Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
- eine Entschädigung für Zeitversäumnis nur dann nicht zu erfolgen hat, wenn sich aus den eigenen Angaben des Antragstellers ergibt, dass er die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, oder wenn offensichtlich ist, dass ein Nachteil nicht eingetreten ist, wobei von ersterem dann auszugehen sein wird, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 18.06.2012, Az.: L 15 SF 307/11),. - LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des …
Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
Aufgrund der getroffenen gesetzlichen Regelung kommt es nicht auf die tatsächlich entstandenen Kosten an (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 16.07.2012, Az.: L 15 SF 42/11). - LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11
Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten …
Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
Der Senat hat in seinem grundlegenden Beschluss vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, unter ausführlicher Begründung zur Entschädigung von Zeitversäumnis entschieden, dass. - LSG Thüringen, 02.04.2007 - L 6 B 116/06
Entschädigung von Auslagen, Fahrtkostenersatz, Begleitperson
Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
Ob eine Begleitperson notwendig ist, ist eine Tatfrage und im Zweifelsfall vom Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden (…vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 7.15; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: L 15 SF 152/09; Thüringer LSG, Beschluss vom 02.04.2007, Az.: L 6 B 116/06 SF).
- LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11
Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis, …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15
Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
- LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13
Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15
Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 26.11.2013 - L 15 SF 208/13
Der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen steht bis zum …
Danach ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 JVEG die "gesamte Dauer der Heranziehung einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten" zu berücksichtigen, wobei die Notwendigkeit nach objektiven Kriterien zu ermitteln ist (vgl. entsprechend zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 14.09.2015 - L 15 RF 25/15
Keine Entschädigung für Nachteil bei der Haushaltsführung bei Bezug von SGB II …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15
Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14
Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von …
- LSG Bayern, 06.05.2015 - L 15 RF 9/15
Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG - § 189 Abs. 2 SGGZur Entschädigung …
- LSG Bayern, 09.05.2016 - L 15 RF 4/16
Zur Beurteilung von Verdienstausfall
- OLG Brandenburg, 22.07.2021 - 13 WF 129/21
Höhe der zu erstattenden Fahrtkosten