Rechtsprechung
   LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48633
LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12 (https://dejure.org/2012,48633)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.11.2012 - L 15 SF 82/12 (https://dejure.org/2012,48633)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. November 2012 - L 15 SF 82/12 (https://dejure.org/2012,48633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 24.05.2012 - L 15 SF 24/12

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
    Der Kostensenat hat sich in seiner grundlegenden Entscheidung vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B, zur Erstattung der Kosten einer Begleitperson eingehend geäußert.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B, ausführlich dargestellt hat, besteht zwar grundsätzlich ein Recht zur freien Wahl des Beförderungsmittels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 5 JVEG.

  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
    Bei der Kostenfestsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
  • LSG Bayern, 20.07.2009 - L 15 SF 152/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erstattung der notwendigen Auslagen für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
    Ob eine Begleitperson notwendig ist, ist eine Tatfrage und im Zweifelsfall vom Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden (vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 7.15; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: L 15 SF 152/09; Thüringer LSG, Beschluss vom 02.04.2007, Az.: L 6 B 116/06 SF).
  • LSG Bayern, 18.06.2012 - L 15 SF 307/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
    - eine Entschädigung für Zeitversäumnis nur dann nicht zu erfolgen hat, wenn sich aus den eigenen Angaben des Antragstellers ergibt, dass er die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, oder wenn offensichtlich ist, dass ein Nachteil nicht eingetreten ist, wobei von ersterem dann auszugehen sein wird, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 18.06.2012, Az.: L 15 SF 307/11),.
  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
    Aufgrund der getroffenen gesetzlichen Regelung kommt es nicht auf die tatsächlich entstandenen Kosten an (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 16.07.2012, Az.: L 15 SF 42/11).
  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
    Der Senat hat in seinem grundlegenden Beschluss vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, unter ausführlicher Begründung zur Entschädigung von Zeitversäumnis entschieden, dass.
  • LSG Thüringen, 02.04.2007 - L 6 B 116/06

    Entschädigung von Auslagen, Fahrtkostenersatz, Begleitperson

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12
    Ob eine Begleitperson notwendig ist, ist eine Tatfrage und im Zweifelsfall vom Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden (vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 7.15; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: L 15 SF 152/09; Thüringer LSG, Beschluss vom 02.04.2007, Az.: L 6 B 116/06 SF).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 26.11.2013 - L 15 SF 208/13

    Der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen steht bis zum

    Danach ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 JVEG die "gesamte Dauer der Heranziehung einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten" zu berücksichtigen, wobei die Notwendigkeit nach objektiven Kriterien zu ermitteln ist (vgl. entsprechend zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 14.09.2015 - L 15 RF 25/15

    Keine Entschädigung für Nachteil bei der Haushaltsführung bei Bezug von SGB II

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15

    Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16

    Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von

  • LSG Bayern, 06.05.2015 - L 15 RF 9/15

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG - § 189 Abs. 2 SGGZur Entschädigung

  • LSG Bayern, 09.05.2016 - L 15 RF 4/16

    Zur Beurteilung von Verdienstausfall

  • OLG Brandenburg, 22.07.2021 - 13 WF 129/21

    Höhe der zu erstattenden Fahrtkosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht