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   LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15   

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https://dejure.org/2015,41096
LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15 (https://dejure.org/2015,41096)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.12.2015 - L 10 AL 12/15 (https://dejure.org/2015,41096)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - L 10 AL 12/15 (https://dejure.org/2015,41096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe von Insolvenzgeld; Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis; Urlaubsgeld; Wirkung von Fälligkeitsvereinbarungen; Anspruch auf Insolvenzgeld; Zuordnung eines Urlaubsentgeltes zum Insolvenzgeldzeitraum bei tariflich abweichend geregeltem Auszahlungszeitpunkt; Berücksichtigung ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 816
  • NZS 2016, 196
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Urlaubsentgelt wird stets für den Zeitraum des Urlaubs gewährt (vgl. BSG, Urteil vom 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2006 - L 9 AL 121/05 - juris).

    Dieses teilt das rechtliche Schicksal des (übrigen) Urlaubsentgeltes und hat nicht etwa Gratifikationscharakter, da die tarifliche Urlaubsvergütung in ihrer Einheit lediglich einen prozentualen Aufschlag zum Lohn/Gehalt darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 = SozR 4100 § 141b Nr. 2).

    Da der Senat sich in seiner Rechtsauffassung nunmehr dem LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.01.2006 - L 9 AL 121/05 - juris) angeschlossen hat und das BSG (Urteil vom 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 = SozR 4100 § 141b Nr. 2) die Frage nach der Berücksichtigung von Urlaubsgeld jedenfalls für das Konkursausfallgeld bereits entschieden hat, liegt eine anderweitige abweichende obergerichtliche Rechtsprechung nicht vor.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2006 - L 9 AL 121/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Urlaubsentgelt wird stets für den Zeitraum des Urlaubs gewährt (vgl. BSG, Urteil vom 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2006 - L 9 AL 121/05 - juris).

    Da der Senat sich in seiner Rechtsauffassung nunmehr dem LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.01.2006 - L 9 AL 121/05 - juris) angeschlossen hat und das BSG (Urteil vom 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 = SozR 4100 § 141b Nr. 2) die Frage nach der Berücksichtigung von Urlaubsgeld jedenfalls für das Konkursausfallgeld bereits entschieden hat, liegt eine anderweitige abweichende obergerichtliche Rechtsprechung nicht vor.

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Es erfolgt eine so umfassende Aufklärung zu Grund und Höhe des Anspruchs erfolgt, dass mit Wahrscheinlichkeit von einer höheren Leistung ausgegangen werden kann, wenn der Begründung der Klage gefolgt wird; damit handelt es sich nicht um eine unzulässige Elementfeststellungsklage (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2; Urteil vom 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1 m. w. N.).
  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - keine Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die eine Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers darstellen, wobei Arbeitsentgeltcharakter auch Ansprüche auf Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld haben (vgl. dazu BSG, Urteil vom 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 7 = BSGE 98, 5 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05

    Insolvenzgeldfähigkeit von Urlaubsgeld; Voraussetzungen für den Anspruch eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Ein anderes Bild würde sich nur dann ergeben, würde man Nr. 3 BV als von der Inanspruchnahme von Urlaub unabhängige Sonderzahlung ansehen (so zu einem anderen Fall: Urteil des Senats vom 16.11.2006 - L 10 AL 473/05 - juris).
  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Maßgeblich ist dabei der arbeitsrechtliche Entstehungsgrund und die Zweckbestimmung der Leistung, wobei bloße Fälligkeitsvereinbarungen ohne Änderung des Rechtsgrunds eine Änderung der zeitlichen Zuordnung nicht bewirken (vgl. BSG, Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R - BSGE 102, 303 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 10 m. w. N.).
  • BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90

    Reisekosten bei der Berechnung von Konkursausfallgeld, Ersatzansprüche des

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Für die Frage, ob ein Anspruch auf Arbeitsentgelt dem Insolvenzgeldzeitraum zugeordnet werden kann, ist jede Arbeitsvergütung unter Berücksichtigung ihrer Eigenart besonders zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.1983 - 10 RAr 12/82 - SozR 4100 § 141b Nr. 29; Urteil vom 18.09.1991 - 10 RAr 12/90 - BSGE 69, 228 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 10/2014, § 165 Rn. 105).
  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 12/82

    Konkursausfallgeld-Zeitraum - Lohn-und Gehaltserhöhungen - Rückwirkung - Anspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Für die Frage, ob ein Anspruch auf Arbeitsentgelt dem Insolvenzgeldzeitraum zugeordnet werden kann, ist jede Arbeitsvergütung unter Berücksichtigung ihrer Eigenart besonders zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.1983 - 10 RAr 12/82 - SozR 4100 § 141b Nr. 29; Urteil vom 18.09.1991 - 10 RAr 12/90 - BSGE 69, 228 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 10/2014, § 165 Rn. 105).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Es erfolgt eine so umfassende Aufklärung zu Grund und Höhe des Anspruchs erfolgt, dass mit Wahrscheinlichkeit von einer höheren Leistung ausgegangen werden kann, wenn der Begründung der Klage gefolgt wird; damit handelt es sich nicht um eine unzulässige Elementfeststellungsklage (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2; Urteil vom 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1 m. w. N.).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 21/12 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelt auf

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
    Bei einem Anspruch auf Lohn oder ähnliche Leistungen kommt es dabei in erster Linie darauf an, in welchem Zeitraum diese Ansprüche "erarbeitet" worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2014 - B 11 AL 21/12 R - BSGE 115, 190-198 = SozR 4-4300 § 185 Nr. 2).
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