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   LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 144/08   

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https://dejure.org/2009,52434
LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 144/08 (https://dejure.org/2009,52434)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.03.2009 - L 8 AL 144/08 (https://dejure.org/2009,52434)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. März 2009 - L 8 AL 144/08 (https://dejure.org/2009,52434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und -entgelt - fehlende Entgeltabrechnungszeiträume von 39 Wochen bei Krankengeldbezug - Sonderfälle des Bemessungsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 104/88
    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 144/08
    Unter anderem mit Urteil vom 09.08.1999 (Az.: 7 RAr 104/88) kommt dabei zum Ausdruck, dass auch das im Wege der Gleichwohlgewährung gemäß § 117 Abs. 4 AFG gezahlte Alg rechtmäßig bewilligt ist.

    Der Arbeitslosengeldanspruch wird nicht rückabgewickelt, es entfällt lediglich die eingetretene Minderung der Dauer des Alg-anspruches (u.a. Urteil des BSG vom 09.08.1990, Az.: 7 RAr 104/88).

  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 79/87
    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 144/08
    Vielmehr kann der Arbeitslose selbst dafür Sorge tragen, dass der Bundesanstalt für Arbeit ihre Leistungen erstattet werden, wenn er eine "Gutschrift" verbrauchter Anspruchstage erreichen will (u.a. Urteil, des BSG vom 29.11.1998 -7 RAr 79/87).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Wiederbewilligung -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 144/08
    Deshalb hat das BSG mit Urteil vom 03.12.1998, Az.: B 7 AL 34/98 R, auch entschieden, dass bei einer Gleichwohlgewährung nach § 117 Abs. 4 AFG der Bemessungszeitraum auch dann nicht neu zu bestimmen ist, wenn der Arbeitgeber die auf die Bundesanstalt für Arbeit (nunmehr Bundesagentur für Arbeit) übergegangenen Arbeitsentgeltansprüche befriedigt hat.
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