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   LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 15/08   

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https://dejure.org/2012,27447
LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 15/08 (https://dejure.org/2012,27447)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.05.2012 - L 18 SO 15/08 (https://dejure.org/2012,27447)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - L 18 SO 15/08 (https://dejure.org/2012,27447)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 50/89

    Erstattungsanspruch; Geltendmachung

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 15/08
    Die Regelung diene der Rechtsklarheit, der Rechtssicherheit und der Beschleunigung von Verwaltungsvorgängen; insbesondere sollten Leistungsträger frühzeitig wissen, welche Ansprüche auf sie zukämen und welche Rückstellungen zu bilden seien (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95; Urteil vom 28.11.1990 - 5 RJ 50/89; Böttiger in LPK-SGB X, 2. Auflage, § 111 Rdnr. 1).

    Zum anderen dient er der schnellen Abwicklung des Erstattungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.1990, 5 RJ 50/89 juris Rn. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.1994 - L 4 KR 656/92

    Erstattungsanspruch; Ausschluß; Sozialleistungsträger; Frist; Durchgangsarzt;

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 15/08
    Im Rahmen der §§ 88 ff. SGB X sei es umstritten, ob diesbezüglich § 111 SGB X gelte (für eine Anwendbarkeit Breitkreuz in LPK-SGB X, 2. Auflage, § 91 Rdnr. 2 mit Verweis auf (m.V.a.) LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.1994 - L 4 Kr 656/92, HVBG-Info 1994, 1743; v. Wulffen in v. Wulffen, SGB X, 5. Auflage, § 111 Rdnr. 3 m.V.a. Römer, Der Anwendungsbereich des § 111 SGB X, SozSich 1986, 309; Engelmann in v. Wulffen, SGB X, 5. Auflage, § 91 Rdnr. 3; ablehnend Kater in Kasseler Kommentar, § 111 SGB X Rdnr. 6; Freund in Hauck/Noftz, SGB X, § 91 Rdnr. 12).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 Ru 22/95

    Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 15/08
    Die Regelung diene der Rechtsklarheit, der Rechtssicherheit und der Beschleunigung von Verwaltungsvorgängen; insbesondere sollten Leistungsträger frühzeitig wissen, welche Ansprüche auf sie zukämen und welche Rückstellungen zu bilden seien (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95; Urteil vom 28.11.1990 - 5 RJ 50/89; Böttiger in LPK-SGB X, 2. Auflage, § 111 Rdnr. 1).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 13/07 R

    Krankenkasse - Sozialhilfeträger - Frist zur Geltendmachung von

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 15/08
    Denn die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, für den die zur Erstattung führende Sozialleistung erbracht wurde (BSG, Urteil vom 28.02.2008, B 1 KR 13/07 R).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht versicherte

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 15/08
    Das ändert jedoch nichts daran, dass die Klägerin zunächst rechtmäßig Leistungen im gesetzlichen Auftrag der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008, B 1 KR 30/07 R, Rn 13) oder in einem auftragsähnlichen Verhältnis (BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 23/07 R, Rn 23) erbracht hat, weshalb sie dem Grunde nach gemäß Abs. 7 dieser Vorschrift vom Beklagten als dem örtlich und sachlich zuständigen Sozialhilfeträger die Erstattung ihrer Aufwendungen verlangen kann.
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 15/08
    Das ändert jedoch nichts daran, dass die Klägerin zunächst rechtmäßig Leistungen im gesetzlichen Auftrag der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008, B 1 KR 30/07 R, Rn 13) oder in einem auftragsähnlichen Verhältnis (BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 23/07 R, Rn 23) erbracht hat, weshalb sie dem Grunde nach gemäß Abs. 7 dieser Vorschrift vom Beklagten als dem örtlich und sachlich zuständigen Sozialhilfeträger die Erstattung ihrer Aufwendungen verlangen kann.
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