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   LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 253/18 NZB   

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https://dejure.org/2018,12463
LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 253/18 NZB (https://dejure.org/2018,12463)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.05.2018 - L 11 AS 253/18 NZB (https://dejure.org/2018,12463)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - L 11 AS 253/18 NZB (https://dejure.org/2018,12463)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Abgelehnte Kostenübernahme für Ersatz eines Gartenzaunes im selbstbewohnten Eigenheim

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 253/18
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 253/18
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 675/10

    Grundsicherung - Bedürftigkeit trotz Immobiliarvermögen

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 253/18
    Neben der Frage, ob das Hausgrundstück überhaupt in angemessener Zeit hätte verwertet werden können, könnte dies gegebenenfalls als Verwertungshindernis anzusehen sein (vgl. dazu Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 675/10 - Rn. 25 ff; BSG, Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R - Rn. 36, beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 253/18
    Neben der Frage, ob das Hausgrundstück überhaupt in angemessener Zeit hätte verwertet werden können, könnte dies gegebenenfalls als Verwertungshindernis anzusehen sein (vgl. dazu Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 675/10 - Rn. 25 ff; BSG, Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R - Rn. 36, beide veröffentlicht in Juris).
  • SG Bayreuth, 07.02.2018 - S 13 AS 780/16

    Keine Erstattung der Instandsetzungskosten für Gartenzaun bei selbst bewohntem

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 253/18
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 07.02.2018 - S 13 AS 780/16 - wird zurückgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2015 - L 13 AS 274/15
    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 253/18
    Ein Gartenzaun, auch wenn er der Absturzsicherung vom/zum Nachbargrundstück dient, gehört nicht zu den Unterkunftskosten (vgl. dazu hinsichtlich eines Gartentores: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.05.2011 - L 13 AS 274/15 - veröffentlicht in Juris mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2022 - L 3 AS 150/22

    Voraussetzungen der Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    So hätten etwa das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 24. Mai 2011 (Az. L 13 AS 274/10) für die Reparatur eines Hoftores, das LSG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 24. September 2014 (Az. L 4 AS 637/12) für eine Umzäunung und das Bayerische LSG mit Beschluss vom 03. Mai 2018 (Az. L 11 AS 253/18 NZB) für die Reparatur eines Gartenzaunes, auch wenn dieser als Absturzsicherung diene, jeweils keine übernahmefähigen Kosten anerkannt.
  • SG Frankfurt/Oder, 12.02.2022 - S 17 AS 229/21
    So hätten etwa das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 24. Mai 2011 (Az. L 13 AS 274/10) für die Reparatur eines Hoftores, das LSG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 24. September 2014 (Az. L 4 AS 637/12) für eine Umzäunung und das Bayerische LSG mit Beschluss vom 03. Mai 2018 (Az. L 11 AS 253/18 NZB) für die Reparatur eines Gartenzaunes, auch wenn dieser als Absturzsicherung diene, jeweils keine übernahmefähigen Kosten anerkannt.
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