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   LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14   

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https://dejure.org/2016,15601
LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14 (https://dejure.org/2016,15601)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.06.2016 - L 1 R 679/14 (https://dejure.org/2016,15601)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - L 1 R 679/14 (https://dejure.org/2016,15601)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht eines Versicherungsmaklers; Dauernde Befreiung von der Rentenversicherungspflicht; Selbständige Tätigkeit; Auftragsverhältnis ohne direkten Vergütungsanspruch; Versicherungspflicht selbständig Tätiger in der gesetzlichen ...

  • rewis.io

    Versicherungspflicht des Versicherungsmaklers bei Anbindung an einen Maklerpool

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht selbständig Tätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verkauf und Vermittlung von Versicherungsprodukten an Privat- und Gewerbekunden im Rahmen eines sog. Maklerpools

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9
    Versicherungspflicht selbständig Tätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für einen selbstständigen Versicherungsmakler, der an einen Maklerpool angebunden ist

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - blau direkt -, VM mit Poolbindung, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Poolanbindung, Maklerpool, Rentenversicherungspflicht des VM

  • handelsvertreter-blog.de (Zusammenfassung)

    Makler nicht nur in Bayern rentenversicherungspflichtig

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Selbstständiger Makler kann rentenversicherungspflichtig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für Versicherungsmakler

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstständiger Versicherungsmakler ist bei Anbindung an Maklerpool rentenversicherungspflichtig - Makler ist wirtschaftlich von Maklerpool abhängig und somit sozial schutzbedürftig

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 627
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14
    Die Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber indiziert eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ebenfalls typisierende soziale Schutzbedürftigkeit, ohne dass es auf eine konkrete wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit im Einzelfall ankäme (vgl. zusammenfassend Urteil des BSG vom 23. April 2015, B 5 RE 21/14 R, juris Rn. 29 m. w. N.).

    Entscheidend ist nämlich nicht die vertraglich abgesicherte rechtliche Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften unabhängig von der AG, sondern vielmehr die faktische wirtschaftliche Abhängigkeit des Klägers zu dieser (BSG vom 23. April 2015, a. a. O., Rn. 31).

    Dieser Umstand indiziert eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ebenfalls typisierend soziale Schutzbedürftigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 23 April 2015, B 5 RE 21/14 R, juris Rn. 28).

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14
    Das BSG hat festgestellt, dass ein Auftragsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9b) SGB VI einen Vergütungsanspruch nicht begriffsnotwendig voraussetzt und ein solches Auftragsverhältnis auch ohne direkten Vergütungsanspruch wirtschaftliche Abhängigkeit und damit soziale Schutzbedürftigkeit indizieren kann (BSG, Urteil vom 4. November 2009, B 12 R 3/08 R, juris Rn. 28).

    Ein Franchiseunternehmer ist vielmehr auch nur für einen einzelnen Auftraggeber, nämlich den Franchisegeber als "Absatzherren", tätig (BSG vom 4. November 2009, BSGE 105, 46).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14
    Im Unterschied zu dem der Entscheidung des BSG vom 10. Mai 2006 (SozR 4-2600 § 2 Nr. 8) zugrunde liegenden Sachverhalt, bedürfe der Kläger für die Ausübung einer anderweitigen Vermittlungstätigkeit nicht einer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96

    Antragspflichtversicherung in der Angestelltenversicherung in der Zeit vor dem

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14
    Selbstständig tätig sind alle Personen, die mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb oder eine sonstige, insbesondere freiberufliche Arbeit in persönlicher Unabhängigkeit und auf eigene Rechnung und Gefahr ausüben (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständig Tätigen - Tätigkeit auf Dauer und

    Tätigkeiten in einem unbedeutenden Umfang werden dann angenommen, wenn ein Selbständiger mehrere Auftraggeber hat, von denen einer ein Auftragsvolumen von mehr als fünf Sechstel abdeckt (Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 R 679/14 - juris Rdnr. 36; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 19; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 191; Reinhardt, SGB VI, 4. Aufl. 2018, § 2 Rdnr. 20).
  • LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 208/14

    Versicherter Personenkreis, Beitragsrecht

    Die Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber indiziert eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ebenfalls typisierende soziale Schutzbedürftigkeit, ohne dass es auf eine konkrete wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit im Einzelfall ankäme (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 21/14 R, juris m.w.N.; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Juni 2016 L 1 R 679/14 -, Rn. 35, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 2030/19

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers mit

    Tätigkeiten in einem unbedeutenden Umfang werden dann angenommen, wenn ein Selbständiger mehrere Auftraggeber hat, von denen einer ein Auftragsvolumen von mehr als fünf Sechstel abdeckt (Senatsurteil vom 6. Februar 2020 - L 7 R 3948/18 - juris Rdnr. 35; Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 R 679/14 - juris Rdnr. 36; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 19; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 191; Reinhardt, SGB VI, 4. Aufl. 2018, § 2 Rdnr. 20).
  • SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15

    Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und

    Die Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber indiziert eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ebenfalls typisierende soziale Schutzbedürftigkeit, ohne dass es auf eine konkrete wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit im Einzelfall ankäme (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R -, m.w.N., Juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 R 679/14 -, Rn. 35, Juris).
  • SG Duisburg, 07.10.2019 - S 10 BA 76/19
    Dementsprechend ist die sozialgerichtliche Rechtsprechung bei Vermittlungstätigkeiten bezogen auf Finanzdienstleistungen und Versicherungen von selbstständigen Tätigkeiten ausgegangen (vgl. BSG Urteil vom 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R; Bayrisches LSG Urteil vom 03.06.2016 - L 1 R 679/14; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 01.02.2011 - L 11 R 2461/10).
  • SG Lüneburg, 02.11.2022 - S 4 BA 32/19

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und q SGB IV

    Dementsprechend ist nicht der Maklerpool, sondern sind die einzelnen, vom Makler aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit geworbenen Kunden als Auftraggeber anzusehen (a.A.: Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 03.06.201, Az.: L 1 R 679/14 - juris).
  • SG Lüneburg, 29.11.2022 - S 4 BA 32/19
    Dementsprechend ist nicht der Maklerpool, sondern sind die einzelnen, vom Makler aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit geworbenen Kunden als Auftraggeber anzusehen (a.A.: Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 03.06.201, Az.: L 1 R 679/14 - juris).
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