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   LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13   

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https://dejure.org/2015,33345
LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13 (https://dejure.org/2015,33345)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.08.2015 - L 13 R 1115/13 (https://dejure.org/2015,33345)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. August 2015 - L 13 R 1115/13 (https://dejure.org/2015,33345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für stationäre Rehabilitation; Zweitangegangener Rehabilitationsträger; Erwerbsfähigkeit im rehabilitationsrechtlichen Sinn; Berufliche Tätigkeiten der letzten Jahre

  • rewis.io

    Erstattungsanspruch einer Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger bezüglich erbrachter Leistungen einer stationären Reha

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Kein Leistungsausschluss aufgrund eines fehlenden Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung aus versicherungsrechtlichen Gründen hier für einen aus dem rentenversicherten Erwerbsleben ausgeschiedenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 32/09 R

    Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Anschlussheilbehandlung -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Auf Urteile des BSG vom 22. Juni 2010 (B 1 KR 32/09 R) und 2. November 2010 (B 1 KR 9/10) wurde hingewiesen.

    Dieser spezielle Erstattungsanspruch der Klägerin als zweitangegangener Rehabilitationsträger ist begründet, soweit der Versicherte vom Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (BSG, Urteil vom 22. Juni 2010, B 1 KR 32/09 R).

    Dabei kommt es nur auf die Erwerbsfähigkeit in diesem Sinne als solche an, während es - mit Ausnahme der Fälle des § 10 Abs. 1 Nr. 2 c SGB VI - im Rahmen des § 10 SGB VI nicht entscheidend ist, ob der Versicherte tatsächlich noch einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nachgehen will; die Prüfung dieses Umstandes erfolgt bei § 12 SGB VI (BSG, Urteil vom 22. Juni 2010, Az. B 1 KR 32/09 R, in juris Rn. 20).

    Daher kommt es auch hier nicht darauf an, ob der Versicherte im Einzelfall den Willen bekundet hat, eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung vor Inanspruchnahme von Altersrentenleistungen nicht mehr ausüben zu wollen (vgl. in diesem Sinne für den ähnlich gelagerten Fall des Begehrens von Leistungen zur Teilhabe während der Passivphase eines Altersteilzeit-Blockmodells BSG, Urteil vom 22. Juni 2010, B 1 KR 32/09 R, in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 KR 118/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Auf Urteile des BSG vom 14. Dezember 2006 (B 4 R 19/06 R) und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1999 (L 16 KR 118/98) wurde verwiesen.

    Der Senat teilt nach alledem auch nicht die von der Beklagten zitierte Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 13. Dezember 1999, Az. L 16 KR 118/98, dass aus dem Sinnzusammenhang der Regelung des § 10 SGB VI in Verbindung mit den Be-stimmungen der § 7 RehaAnglG (Vorrang der Rehabilitation vor Rente; nunmehr Vorrang von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 8 Abs. 2 SGB IX) und 9 Abs. 1 S. 2 SGB VI folge, dass der Rentenversicherungsträger Rehabilitationsleistungen mit dem Ziel zu erbringen habe, seine sonstige Einstandspflicht - Rentenzahlung - abzuwenden, die Bewilligung von Rehabilitationsmaßnahmen also dann ausscheide, wenn eine Wiedereingliederung in das versicherte Erwerbsleben nicht wahrscheinlich sei und damit die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nicht abgewendet werden könne.

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Auf Urteile des BSG vom 14. Dezember 2006 (B 4 R 19/06 R) und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1999 (L 16 KR 118/98) wurde verwiesen.

    Der in der Entscheidung des BSG vom 14. Dezember 2006, Az. B 4 R 19/06 R, in juris Rn. 42 artikulierten Auffassung, das Überschreiten der Anspruchsschwellen aller Versicherungsfälle der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 SGB VI hänge ua davon ab, dass es nicht von vornherein ausgeschlossen ist, dass durch die Leistungen die Fortführung oder der Erhalt einer rentenversicherten Beschäftigung oder Tätigkeit bewahrt oder ermöglicht wird, so dass Renten nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 37/93

    Selbständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeitsrente aus

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Diesem Ergebnis steht auch nicht die vom LSG Nordrhein-Westfalen herangezogene Entscheidung des BSG vom 16. November 1993, Az. 4 RA 37/93, in juris, entgegen.
  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 9/10 R

    Anschlussheilbehandlung - Arbeitslosengeld - Altersrente - Altersteilzeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Auf Urteile des BSG vom 22. Juni 2010 (B 1 KR 32/09 R) und 2. November 2010 (B 1 KR 9/10) wurde hingewiesen.
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Dementsprechend hat das BSG in seiner Entscheidung vom 23. Februar 2000, Az. B 5 RJ 8/99 R, in juris folgendes ausgeführt:.
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Nach dieser Vorschrift besteht also ein spezialgesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X als lex specialis vorgeht, und zwar im Hinblick auf diejenigen Kosten, die der zweitangegangene Rehabilitationsträger für eine in die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers fallende Maßnahme aufgewendet hat (BSG, Urteil vom 3. November 2011, Az. B 3 KR 4/11 R; BSG, Urteil vom 25. August 2011, Az. B 8 SO 7/10 R, BSG, Urteil vom 20. November 2008, Az. B 3 KR 16/08, BSG, Urteil vom 8. September 2009, Az. B 1 KR 9/09 R, alle in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 435/08

    Anschlussheilbehandlung - Altersteilzeit - medizinische Rehabilitation - passive

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Der Gesetzgeber hat nach Auffassung des Senats vielmehr mit dieser Regelung klargestellt, dass das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nur in Kombination mit einem derartigen Leistungsbezug zu einem Leistungsausschluss führt (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2009, Az. L 1 KR 435/08, in juris).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Dabei sind auch berufliche Tätigkeiten der letzten Jahre mit einzubeziehen, wenn sie nicht allzu lange zurückliegen (vgl. BSG in BSGE 49, 263).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
    Nach dieser Vorschrift besteht also ein spezialgesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X als lex specialis vorgeht, und zwar im Hinblick auf diejenigen Kosten, die der zweitangegangene Rehabilitationsträger für eine in die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers fallende Maßnahme aufgewendet hat (BSG, Urteil vom 3. November 2011, Az. B 3 KR 4/11 R; BSG, Urteil vom 25. August 2011, Az. B 8 SO 7/10 R, BSG, Urteil vom 20. November 2008, Az. B 3 KR 16/08, BSG, Urteil vom 8. September 2009, Az. B 1 KR 9/09 R, alle in juris).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R

    Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem

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