Rechtsprechung
LSG Bayern, 03.12.2019 - L 7 AS 754/19 ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGG § 199 Abs. 2 S. 1; ZPO § 719 Abs. 2
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Entscheidungsmaßstab bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- rewis.io
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Entscheidungsmaßstab bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGG § 199 Abs. 2 S. 1
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eines Urteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 13.11.2019 - S 5 AS 1101/19
- LSG Bayern, 03.12.2019 - L 7 AS 754/19 ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Grundsicherung im …
Auszug aus LSG Bayern, 03.12.2019 - L 7 AS 754/19
Im Rahmen des nach herrschender Meinung (BSG, Beschluss vom 08.12.2009, AZ: B 8 SO 17/09 R; BSG…, Beschluss vom 05.09.2011, AZ: B 3 KR 47/01 R, Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 12. Auflage 2017, § 199 Rz. 8 m.w.N.) auszuübenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des Leistungsempfängers und der nach der erstinstanzlichen Entscheidung leistungspflichtigen Behörde ist eine Aussetzung nicht gerechtfertigt.Solche Fälle offenbarer Unrichtigkeit liegen etwa vor, wenn die angefochtene Entscheidung "völlig abwegig" (BSG, Beschluss vom 08.12.2009, AZ: B 8 SO 17/09 R, Rz. 10) oder der Sachverhalt nach der Entscheidung der Vorinstanz sich als wesentlich verändert darstellt oder offenkundige Rechtsfehler der ersten Instanz ins Auge springen.
Denn der Ast hat nicht dargelegt, welcher Nachteil ihm - über das ohnehin stets bestehende Fiskalinteresse hinaus - drohen würde (vgl. insoweit auch BSG, Beschluss vom 08.12.2009, B 8 SO 17/09 R, Rz. 11), also ob der Ast - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im Nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2010, AZ: B 3 KR 47/01 R).
- BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R
Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der …
Auszug aus LSG Bayern, 03.12.2019 - L 7 AS 754/19
Im Rahmen des nach herrschender Meinung (BSG, Beschluss vom 08.12.2009, AZ: B 8 SO 17/09 R; BSG, Beschluss vom 05.09.2011, AZ: B 3 KR 47/01 R, Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 12. Auflage 2017, § 199 Rz. 8 m.w.N.) auszuübenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des Leistungsempfängers und der nach der erstinstanzlichen Entscheidung leistungspflichtigen Behörde ist eine Aussetzung nicht gerechtfertigt.Denn der Ast hat nicht dargelegt, welcher Nachteil ihm - über das ohnehin stets bestehende Fiskalinteresse hinaus - drohen würde (vgl. insoweit auch BSG…, Beschluss vom 08.12.2009, B 8 SO 17/09 R, Rz. 11), also ob der Ast - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im Nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2010, AZ: B 3 KR 47/01 R).
- BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B
Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der …
Auszug aus LSG Bayern, 03.12.2019 - L 7 AS 754/19
Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man in § 199 Abs. 2 SGG keine Ermessensentscheidung sieht, sondern das dort bezeichnete "kann" als "Kompetenz-Kann" versteht und unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) mit § 719 Abs. 2 ZPO darauf abstellt, ob die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse der Gläubiger entgegensteht (so BSG, Beschluss vom 06.08.1999 SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).