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LSG Bayern, 04.04.2006 - L 5 KR 52/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner; Voraussetzungen für die Erfüllung der erforderlichen Vorversicherungszeit zur Erlangung des Mitgliedsstatus in der Krankenversicherung der Rentner; Beginn der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 09.02.2005 - S 9 KR 126/02
- LSG Bayern, 04.04.2006 - L 5 KR 52/05
- BSG, 27.09.2007 - B 12 KR 40/06 B
- BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 26/07 R
- BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R
Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2006 - L 5 KR 52/05
Einen solchen konnte die Beklagte nicht erkennen und wies im Widerspruchsbescheid vom 07.05.2002 darauf hin, entsprechend einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (19.06.2001, Az.: B 12 KR 37/00 R) sei selbst bei Unterschreitung der notwendigen Vorversicherungszeit um lediglich einen Tag keine Abhilfe geboten. - BSG, 26.06.1996 - 12 RK 8/95
Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2006 - L 5 KR 52/05
Die Forderung von Vorversicherungszeiten als Zugangsvoraussetzung zur Krankenversicherung der Rentner verwirklicht die naheliegende Forderung, dass der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner nur bei einer sowohl hinreichend dauerhaften als auch aktuellen Verbindung zur gesetzlichen Krankenversicherung eröffnet werden soll (BSG, Urteil vom 26. Juni 1996, in SozR 3-2500 § 5 Nr. 29). - BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2006 - L 5 KR 52/05
Zwar war die hierdurch gesetzlich geregelte Nichtberücksichtigung der Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15.03.2000 entschieden hat, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift nicht für nichtig, sondern sie bis längstens 31.03.2002 für anwendbar erklärt (Beschluss vom 15.03.2000 - 1 BvL 16/96 in BGBl.I, S.1300). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - L 5 KR 81/02
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2006 - L 5 KR 52/05
Zwar hat das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2002 (Az.: L 5 KR 81/02) ausgeführt, die Rentenantragstellung sei als Endpunkt auch dann maßgebend, wenn über den Zeitpunkt der Rentenantragstellung hinaus eine nach § 5 Abs. 8 SGB V vorrangige Versicherung bestehe und Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V erst zu einem späteren Zeitpunkt eintrete.
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - L 4 KR 1/05 Selbst wenn es, was in der Rechtsprechung teilweise entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V vertreten wird, nicht auf den Zeitpunkt der Rentenantragsstellung, sondern erst auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns ankommt (so z.B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. April 2006 - L 5 KR 52/05; anderer Ansicht Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 2002 - L 5 KR 81/02, jeweils zitiert nach juris) erreicht der Kläger nicht die erforderlichen Vorversicherungszeiten der KVdR.