Rechtsprechung
LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16 NZB |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtzlassungsbeschwerde; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Erstattungsanspruch von Hilfe zur Erziehung; Rechtzeitige Antragstellung; Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers; Erfordernis der rechtzeitigen Antragstellung des ...
- rewis.io
Voraussetzungen einer rechtzeitigen Antragstellung für den Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers; Erfordernis der rechtzeitigen Antragstellung des Leistungsempfängers
- rechtsportal.de
SGB X § 104 ; SGG § 144 Abs. 2 ; SGG § 144
Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers; Erfordernis der rechtzeitigen Antragstellung des Leistungsempfängers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 14.01.2016 - S 1 AL 412/15
- LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16 NZB
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung; …
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Unter Beachtung der Ausschlussfrist des § 111 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - hänge der Erstattungsanspruch nicht von einer - rechtzeitigen - Antragstellung der A. gegenüber der Beklagten ab.Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - veröffentlicht in Juris) hängt das Bestehen eines Erstattungsanspruchs nicht davon ab, dass der Leistungsempfänger rechtzeitig einen Antrag an den Erstattungsverpflichteten gestellt hat, zumindest wenn - wie vorliegend (vgl. §§ 95, 97 SGB VIII) - die Dispositionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsempfängers nicht durch das Antragserfordernis geschützt werden soll (vgl. hierzu die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R - und diese Rechtsprechung weiterentwickelnd im Urteil vom 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R - beide veröffentlicht in Juris).
Die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.12.2015 - L 4 P 1171/15 - veröffentlicht in Juris) macht hingegen diese Rechtslage nicht erneut klärungsbedürftig (…vgl. dazu Leitherer a. a. O. § 160 Rn. 8 b), denn diese Entscheidung stützt sich zum einen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 03.09.2012 - 12 A 1082/12 - veröffentlicht in Juris), die aber durch BVerwG mit der Entscheidung vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - gerade aufgehoben worden ist.
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 P 1171/15
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des …
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Diese Entscheidung werde aber vom LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.12.2015 - L 4 P 1171/15 - und von Kater (Kasseler Kommentar, SGB X, § 104 Stand 12/2015 Rn. 9 b) für nicht überzeugend gehalten.Die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.12.2015 - L 4 P 1171/15 - veröffentlicht in Juris) macht hingegen diese Rechtslage nicht erneut klärungsbedürftig (vgl. dazu Leitherer a. a. O. § 160 Rn. 8 b), denn diese Entscheidung stützt sich zum einen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 03.09.2012 - 12 A 1082/12 - veröffentlicht in Juris), die aber durch BVerwG mit der Entscheidung vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - gerade aufgehoben worden ist.
- BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R
Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - veröffentlicht in Juris) hängt das Bestehen eines Erstattungsanspruchs nicht davon ab, dass der Leistungsempfänger rechtzeitig einen Antrag an den Erstattungsverpflichteten gestellt hat, zumindest wenn - wie vorliegend (vgl. §§ 95, 97 SGB VIII) - die Dispositionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsempfängers nicht durch das Antragserfordernis geschützt werden soll (vgl. hierzu die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R - und diese Rechtsprechung weiterentwickelnd im Urteil vom 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R - beide veröffentlicht in Juris).Zudem ist die Rechtsfrage zumindest durch das Urteil des BSG vom 28.04.1999 (a. a. O.).
- BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des …
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4). - BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R
Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des …
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - veröffentlicht in Juris) hängt das Bestehen eines Erstattungsanspruchs nicht davon ab, dass der Leistungsempfänger rechtzeitig einen Antrag an den Erstattungsverpflichteten gestellt hat, zumindest wenn - wie vorliegend (vgl. §§ 95, 97 SGB VIII) - die Dispositionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsempfängers nicht durch das Antragserfordernis geschützt werden soll (vgl. hierzu die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R - und diese Rechtsprechung weiterentwickelnd im Urteil vom 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R - beide veröffentlicht in Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 12 A 1082/12
Erstattungsanspruch auf Deckung der Kosten für die Unterbringung eines …
Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.12.2015 - L 4 P 1171/15 - veröffentlicht in Juris) macht hingegen diese Rechtslage nicht erneut klärungsbedürftig (…vgl. dazu Leitherer a. a. O. § 160 Rn. 8 b), denn diese Entscheidung stützt sich zum einen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 03.09.2012 - 12 A 1082/12 - veröffentlicht in Juris), die aber durch BVerwG mit der Entscheidung vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 - gerade aufgehoben worden ist.
- LSG Bayern, 06.04.2017 - L 10 AL 55/17
Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung - Erstattungsanspruch
Mit der zum Sozialgericht Nürnberg (SG) erhobenen allgemeinen Leistungsklage hat die Klägerin die Erstattung erbrachter Leistungen für September 2015 begehrt und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie einen Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts (LSG) im Verfahren L 10 AL 47/16 NZB verwiesen.Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer rechtzeitigen Antragstellung werde auf die Rechtsprechung des Bayer. Landessozialgerichts (Beschluss vom 04.04.2016 - L 10 AL 47/16 NZB -) Bezug genommen.
Die vorliegende Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, denn sie ist nach dem Stand der Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 04.04.2016 - L 10 AL 47/16 NZB -).
- LSG Bayern, 06.04.2017 - L 10 AL 54/17
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufungszulassungsgrund - Erstattungsanspruch
Insofern werde Bezug u. a. auf einen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 04.04.2016 - L 10 AL 47/16 NZB - veröffentlicht in juris, genommen.Die vorliegende Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, denn sie ist nach dem Stand der Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 04.04.2016 - L 10 AL 47/16 NZB -).
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19 Nach Meinung der Klägerin sei aber in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.01.2014 (5 C 8/13) wie auch die Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Bayern vom 04.04.2016 (L 10 AL 47/16) und vom 06.04.2017 (L 10 AL 55/17) ein Erstattungsanspruch nicht davon abhängig, dass die vorrangigen Leistungen auch tatsächlich beantragt worden seien.