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   LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16   

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https://dejure.org/2016,13271
LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16 (https://dejure.org/2016,13271)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.05.2016 - L 15 SF 133/16 (https://dejure.org/2016,13271)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - L 15 SF 133/16 (https://dejure.org/2016,13271)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 18. Februar 2016, Az.: L 15 SF 208/15, wird als unzulässig verworfen.

    Mit 19-seitigem Beschluss vom 18.02.2016, Az.: L 15 SF 208/15, der Beschwerdeführerin am 27.02.2016 zugestellt, änderte der Senat den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Regensburg vom 10.12.2014 dahingehend ab, dass die Entschädigung der Beschwerdeführerin nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für ihr Erscheinen beim Gerichtstermin am 26.02.2014 auf 123, 95 EUR festgesetzt wurde.

    Mit einem am 06.04.2016 beim Bayer. Landessozialgericht (LSG) eingegangenen und zum Aktenzeichen L 15 SF 208/15 verfassten Schreiben hat die Beschwerdeführerin die "Berichtigung" des "20 Seiten Schriebs" verlangt, der weitaus mehr gekostet habe als die von ihr geforderte Entschädigung.

    Das am 06.04.2016 eingegangene Schreiben ist, wie seine Auslegung ergibt, als Anhörungsrüge zu dem in Sachen der Beschwerdeführerin ergangenen Beschluss vom 18.02.2016, Az.: L 15 SF 208/15, zu sehen.

    Das am 06.04.2016 eingegangene Schreiben ist als Anhörungsrüge gemäß § 4 a JVEG zum Beschluss vom 18.02.2016, Az.: L 15 SF 208/15, zu betrachten.

  • VGH Bayern, 07.03.2006 - 9 C 06.656
    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Ein solches Vorbringen kann schon per se keine Verletzung des rechtlichen Gehörs begründen, da es als neuer Sachvortrag für die Anhörungsrüge unbeachtlich ist (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschuss vom 07.03.2006, Az.: 9 C 06.656).
  • LSG Bayern, 24.07.2012 - L 15 SF 150/12
    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Die gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 JVEG von Amts wegen zu prüfende Erfüllung des Darlegungserfordernisses ist wegen § 4 a Abs. 4 Satz 2 JVEG Zulässigkeitsvoraussetzung (ständige Rspr., vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: B 7a AL 38/05 B; Beschlüsse des Senats vom 24.07.2012, Az.: L 15 SF 150/12 AB RG, L 15 SF 151/12 AB RG, und vom 27.04.2016, Az.: L 15 SB 42/16 RG).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Es handelt sich also um ein formelles Recht, das nur dann greift, wenn das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten nicht in ausreichendem Maß zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinander gesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.11.2011, Az.: 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10)).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen und Anträgen bei Gericht ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 17/13), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29.11.1995, Az.: X B 328/94).
  • LSG Bayern, 07.04.2014 - L 15 SF 53/14

    Anhörungsrüge, Gleichheitsgrundsatz, Darlegungserfordernis

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Denn eine Anhörungsrüge kann nicht auf neue, im gerügten Verfahren noch nicht bekannte Tatsachen gestützt werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.04.2014, Az.: L 15 SF 53/14, und vom 12.08.2015, Az.: L 15 RF 23/15).
  • LSG Bayern, 12.08.2015 - L 15 RF 23/15

    Kein neuer Sachvortrag durch Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Denn eine Anhörungsrüge kann nicht auf neue, im gerügten Verfahren noch nicht bekannte Tatsachen gestützt werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.04.2014, Az.: L 15 SF 53/14, und vom 12.08.2015, Az.: L 15 RF 23/15).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • BVerwG, 01.03.2010 - 9 B 8.10

    Keine Nachbesserung durch Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Eine Nachbesserung oder Ergänzung des ursprünglichen Sachvortrags durch neue Angaben ist daher durch eine Anhörungsrüge nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2010, Az.: 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.06.2015, Az.: V ZR 86/14).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
    Es handelt sich also um ein formelles Recht, das nur dann greift, wenn das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten nicht in ausreichendem Maß zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinander gesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.11.2011, Az.: 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10)).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

  • BVerwG, 01.04.2008 - 9 A 12.08
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 08.01.2010 - 9 B 3.09

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund der versehentlichen

  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 15 SB 42/16

    Unzulässige Anhörungsrüge mangels substantiiertem Vortrag

  • BGH, 25.06.2015 - V ZR 86/14

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines zweiten Prozesskostenhilfegesuchs

  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2020 - L 11 AS 10/20
    Die Anhörungsrüge ist kein weiteres Rechtsmittel, das zu einer erneuten inhaltlichen Überprüfung oder Fortführung der inhaltlichen Prüfung führt (vgl Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Mai 2016 - L 15 SF 133/16 - vgl auch Flint in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG 1. Aufl 2017, § 178a SGG Rn 69).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2020 - L 11 AS 11/20
    Die Anhörungsrüge ist kein weiteres Rechtsmittel, das zu einer erneuten inhaltlichen Überprüfung oder Fortführung der inhaltlichen Prüfung führt (vgl Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Mai 2016 - L 15 SF 133/16 - vgl auch Flint in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG 1. Aufl 2017, § 178a SGG Rn 69).
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