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   LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17   

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https://dejure.org/2018,30108
LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17 (https://dejure.org/2018,30108)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.09.2018 - L 19 R 2/17 (https://dejure.org/2018,30108)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. September 2018 - L 19 R 2/17 (https://dejure.org/2018,30108)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    SGB VI § 46 Abs. 2a; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, § 193
    SGAB VI, SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Witwenrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 46 Abs. 2 S. 1; SGB VI § 46 Abs. 2a Hs. 2
    Anspruch auf Hinterbliebenenrente

  • rechtsportal.de

    Besondere Umstände i.S.v. § 46 Abs. 2a Hs 2 SGB VI ; lebensbedrohliche Erkrankung; Namensänderung; Versorgungsehe; Witwenrente; Behinderung; Erkrankung; gesetzliche Vermutung; Gesundheitszustand; Krankheit; Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17
    Die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung sind auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (BSG Urteil vom 05.05.2009 B 13 R 55/08 R).

    In der Gesamtbetrachtung sei es auch ausreichend (zumindest gleichwertig), wenn für einen Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung nachweislich keine Rolle gespielt habe (Hinweis auf Urteil des BSG vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R).

    Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an (Urteil des BSG vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - nach juris).

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (Urteile des BSG vom 05.05.2009, a.a.O. und vom 06.05.2010, a.a.O.).

    Vielmehr seien die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (Urteil vom 05.05.2009, a.a.O.).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17
    (Urteil des BSG vom 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R - nach juris).

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (Urteile des BSG vom 05.05.2009, a.a.O. und vom 06.05.2010, a.a.O.).

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17
    Dies ergibt sich aus den Urteilen, auf die das BSG zur Begründung verwiesen hat (Urteile des BSG vom 03.09.1986 - 9a RV 8/84 - und vom 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17
    Dies ergibt sich aus den Urteilen, auf die das BSG zur Begründung verwiesen hat (Urteile des BSG vom 03.09.1986 - 9a RV 8/84 - und vom 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R

    Witwenrente - Versorgungsabsicht zur Begründung einen Hinterbleibenversorgung in

    Auszug aus LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17
    Zwar sieht der Senat den Wunsch der Versicherten, mit der Eheschließung die Änderung ihres Ehenamens herbeizuführen, als einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Eheschließung an (vgl. auch Urteil des BSG vom 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R, nach juris).
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