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   LSG Bayern, 04.10.2018 - L 6 R 87/16   

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https://dejure.org/2018,46078
LSG Bayern, 04.10.2018 - L 6 R 87/16 (https://dejure.org/2018,46078)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.10.2018 - L 6 R 87/16 (https://dejure.org/2018,46078)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - L 6 R 87/16 (https://dejure.org/2018,46078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Versicherungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 46 a; SGB VI § 231 ; SGB VI § 6 ; SGG § 193
    Außergerichtliche Kosten; Befreiung; Erstattung; Rentenversicherungspflicht; Syndikusanwalt/Syndikusanwältin

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Anspruch eines Syndikus auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2018 - L 6 R 87/16
    - eine zumindest teilweise Erstattung außergerichtlicher Kosten in Verfahren auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht aufgrund einer Tätigkeit als Syndikusanwalt/Syndikusanwältin kommt auch dann in Betracht, wenn die Berufung nach der bis 31.12.2015 geltenden Rechtslage aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 (u.a. B 5 RE 3/14 R) als unbegründet hätte zurückgewiesen werden müssen.

    Die während des Berufungsverfahrens ergangenen Entscheidungen des BSG (Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R u.a.), welche der von der Beklagten vorgenommenen sog. "4-Kriterien-Prüfung" eine Absage erteilten und eine Befreiungsmöglichkeit für eine anwaltliche Tätigkeit bei nicht anwaltlichen Arbeitgebern generell ausgeschlossen haben, hätten es notwendig gemacht, das Urteil des SG aufzuheben und der Berufung der Beklagten stattzugeben.

    Denn nach den Urteilen des BSG vom 03.04.2014 (a.a.O.) ist ein Befreiungsrecht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI im Rahmen einer Beschäftigung bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber per se ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommen würde, ob die in Frage stehende Beschäftigung inhaltlich Elemente der anwaltlichen Berufstätigkeit aufweist.

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2018 - L 6 R 87/16
    Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 22.03.2018, AZ: B 5 RE 12/17 B) sind insoweit die Voraussetzungen § 96 SGG nicht gegeben.

    An der noch mit Beschluss vom 28.12.2017 (L 6 R 724/16) in einem vergleichbaren Fall ausgesprochenen hälftigen Kostenteilung hält das Gericht im Hinblick auf die Klarstellung des BSG zum Streitgegenstand (Beschluss vom 22.03.2018, a.a.O.) hingegen nicht mehr fest.

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2018 - L 6 R 87/16
    So kann eine Rolle spielen, worauf der Anlass zur Klageerhebung beruht hat, insbesondere ob er durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung gesetzt wurde, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, Rn. 13ff. zu § 193; BSG, Urteil vom 20.06.1962, Az.: 1 RA 66/59; Urteil vom 30.08.2001, Az.: B 4 RA 87/00 R; Urteil vom 18.07.1989, Az.: 10 RKg 22/88).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2018 - L 6 R 87/16
    So kann eine Rolle spielen, worauf der Anlass zur Klageerhebung beruht hat, insbesondere ob er durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung gesetzt wurde, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, Rn. 13ff. zu § 193; BSG, Urteil vom 20.06.1962, Az.: 1 RA 66/59; Urteil vom 30.08.2001, Az.: B 4 RA 87/00 R; Urteil vom 18.07.1989, Az.: 10 RKg 22/88).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2018 - L 6 R 87/16
    So kann eine Rolle spielen, worauf der Anlass zur Klageerhebung beruht hat, insbesondere ob er durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung gesetzt wurde, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, Rn. 13ff. zu § 193; BSG, Urteil vom 20.06.1962, Az.: 1 RA 66/59; Urteil vom 30.08.2001, Az.: B 4 RA 87/00 R; Urteil vom 18.07.1989, Az.: 10 RKg 22/88).
  • LSG Bayern, 28.12.2017 - L 6 R 724/16

    Zur Frage der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei unstreitiger Erledigung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2018 - L 6 R 87/16
    An der noch mit Beschluss vom 28.12.2017 (L 6 R 724/16) in einem vergleichbaren Fall ausgesprochenen hälftigen Kostenteilung hält das Gericht im Hinblick auf die Klarstellung des BSG zum Streitgegenstand (Beschluss vom 22.03.2018, a.a.O.) hingegen nicht mehr fest.
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