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   LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 191/16   

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https://dejure.org/2018,55023
LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 191/16 (https://dejure.org/2018,55023)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.12.2018 - L 20 KR 191/16 (https://dejure.org/2018,55023)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - L 20 KR 191/16 (https://dejure.org/2018,55023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Krankenversicherungsrecht: Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung bei mangenden Erfolgsaussichten einer rein konservativen Therapie

  • ra.de
  • adipositas-anwalt.de PDF

    Adipositaschirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 7/11

    Krankenversicherung - Voraussetzungen einer Magenbypass Operation zur Behandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 191/16
    Sie geben deshalb auch Verwaltung und Gerichten wichtige Entscheidungshilfen, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 05.07.2016, L 1 KR 116/15, und vom 22.05.2014, L 8 KR 7/11).

    Daher ist es angemessen, wenigstens in den Sonderfällen, in denen der BMI im oberen Bereich liegt und den Wert von 40 deutlich überschreitet, eine Magenverkleinerungsoperation krankenversicherungsrechtlich auch dann zu bewilligen, wenn die hinreichend glaubhaften und ernsthaften eigeninitiativen Bemühungen des Versicherten zur Gewichtsreduktion nicht den strengen Vorgaben zu einem sechs- bis zwölfmonatigen multimodalen und ärztlich geleiteten bzw. überwachten Therapiekonzept entsprechen (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 05.07.2016, L 1 KR 116/15, und vom 22.05.2014, L 8 KR 7/11).

  • LSG Hessen, 05.07.2016 - L 1 KR 116/15

    Kostenübernahme für eine minimalinvasive adipositas-chirurgische Maßnahme in Form

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 191/16
    Sie geben deshalb auch Verwaltung und Gerichten wichtige Entscheidungshilfen, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 05.07.2016, L 1 KR 116/15, und vom 22.05.2014, L 8 KR 7/11).

    Daher ist es angemessen, wenigstens in den Sonderfällen, in denen der BMI im oberen Bereich liegt und den Wert von 40 deutlich überschreitet, eine Magenverkleinerungsoperation krankenversicherungsrechtlich auch dann zu bewilligen, wenn die hinreichend glaubhaften und ernsthaften eigeninitiativen Bemühungen des Versicherten zur Gewichtsreduktion nicht den strengen Vorgaben zu einem sechs- bis zwölfmonatigen multimodalen und ärztlich geleiteten bzw. überwachten Therapiekonzept entsprechen (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 05.07.2016, L 1 KR 116/15, und vom 22.05.2014, L 8 KR 7/11).

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 191/16
    Schließlich dürfen an der Motivation des Versicherten zur Einhaltung der ärztlichen Vorgaben für das Ernährungsverhalten nach Magenverkleinerung keine ernsthaften Zweifel bestehen (vgl. insg. BSG, Urteil vom 19.02.2003, B 1 KR 1/02 R; BSG, Urteil vom 16.12.2008, B 1 KR 2/08 R).).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 191/16
    Schließlich dürfen an der Motivation des Versicherten zur Einhaltung der ärztlichen Vorgaben für das Ernährungsverhalten nach Magenverkleinerung keine ernsthaften Zweifel bestehen (vgl. insg. BSG, Urteil vom 19.02.2003, B 1 KR 1/02 R; BSG, Urteil vom 16.12.2008, B 1 KR 2/08 R).).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 191/16
    Erzwingt die rechtswidrige Leistungsablehnung der Krankenkasse eine privatärztliche Selbstverschaffung des Versicherten, ziehen die Bestimmungen für privatärztliche Leistungen und nicht diejenigen für das Naturalleistungssystem die Grenzen für die Verschaffung einer entsprechenden Leistung (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.2012, B 1 KR 3/12 R).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 191/16
    Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 SGB V ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus, vgl. § 39 Abs. 4 Satz 1 SGB V. Die innerhalb des Kalenderjahres bereits an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistete Zahlung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 SGB VI sowie die nach § 40 Abs. 6 Satz 1 SGB V geleistete Zahlung sind auf diese Zahlung anzurechnen, vgl. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB V. Die im Gesetz vorgesehene Zuzahlung zur stationären Krankenhaus- oder Reha-Behandlung ist für jeden angefangenen Behandlungstag, also auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag, zu entrichten (BSG, Urteil vom 11.07.2017, B 1 KR 1/17 R).
  • SG München, 15.09.2022 - S 15 KR 26/21

    Leistungsanspruch auf eine bariatrische Operation

    Es dürfen an der Motivation des Versicherten zur Einhaltung der ärztlichen Vorgaben für das Ernährungsverhalten nach Magenverkleinerung keine ernsthaften Zweifel bestehen (vgl. insg. BSG, Urteil vom 19.02.2003, B 1 KR 1/02 R; BSG, Urteil vom 16.12.2008, B 1 KR 2/08 R, zitiert nach Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. Dezember 2018 - L 20 KR 191/16 -, Rn. 40, juris).

    Lassen Art und/oder Schwere der Krankheit bzw. psychosoziale Gegebenheiten bei Erwachsenen annehmen, dass eine chirurgische Therapie nicht aufgeschoben werden kann oder die konservative Therapie ohne Aussicht auf Erfolg ist, kann in Ausnahmefällen auch primär eine chirurgische Therapie durchgeführt werden; die Indikation hierzu ist durch einen in der Adipositastherapie qualifizierten Arzt und einen bariatrischen Chirurgen gemeinsam zu stellen." (zitiert nach Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. Dezember 2018 - L 20 KR 191/16 -, Rn. 52, juris).

    Sie geben deshalb auch Verwaltung und Gerichten wichtige Entscheidungshilfen, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 05.07.2016, L 1 KR 116/15, und vom 22.05.2014, L 8 KR 7/11; zitiert nach Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. Dezember 2018 - L 20 KR 191/16 -, Rn. 48, juris).

  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 20 KR 419/19

    Einordnung eines Erkrankungsrisikos als Krankheit (Brustkrebsrisiko)

    Sie geben deshalb auch Verwaltung und Gerichten wichtige Entscheidungshilfen, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 05.07.2016, L 1 KR 116/15; Bayer. LSG, Urteil vom 04.12.2018, L 20 KR 191/16).
  • SG Mannheim, 14.04.2021 - S 4 KR 3011/20
    Sie spiegeln mithin zuverlässig den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse (vgl. etwa LSG Bayern, Urt. v. 04.12.2018, L 20 KR 191/16, Rn. 48 m.w.N. z. Rspr.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - L 11 KR 26/21

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre

    Es handelt sich hierbei um eine systematisch entwickelte Hilfe für Ärzte, die zwar für Verwaltung und Gerichte nicht rechtlich bindend ist, aber auch für diese eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt (so BayLSG, Urteil vom 4. Juni 2020 - a.a.O., Rn. 49ff., 53f. mit Verweis auf Hessisches LSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - L 1 KR 116/15 und BayLSG, Urteil vom 4. Dezember 2018 - L 20 KR 191/16; Hanten, jurisPR-MedizinR 11/2020 Anm. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2023 - L 11 KR 510/22
    Es handelt sich hierbei um eine systematisch entwickelte Hilfe für Ärzte, die zwar für Verwaltung und Gerichte nicht rechtlich bindend ist, aber auch für diese eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt (so BayLSG, Urteil vom 4. Juni 2020 - a.a.O., Rn. 49ff., 53f. mit Verweis auf Hessisches LSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - L 1 KR 116/15 und BayLSG, Urteil vom 4. Dezember 2018 - L 20 KR 191/16 - jeweils juris; Hanten, jurisPR-MedizinR 11/2020 Anm. 2; Senat, Urteil vom 2. Februar 2022 - L 11 KR 26/21 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 114/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Es handelt sich hierbei um eine systematisch entwickelte Hilfe für Ärzte, die zwar für Verwaltung und Gerichte nicht rechtlich bindend ist, aber auch für diese eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - L 1 KR 116/15 und Bayerisches LSG, Urteil vom 4. Dezember 2018 - L 20 KR 191/16 - juris).
  • SG München, 01.10.2020 - S 44 KR 1602/17

    Entstehung des Vergütungsanspruchs, Kein Vergütungsanspruch,

    e) Ohne dass es im vorliegenden Fall darauf noch streitentscheidend ankäme, sei zudem darauf hingewiesen, dass bei dem Versicherten S. zur Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der einschlägigen Leitlinien (S3-Leitlinie "Chirurgie der Adipositas" (2010) Abschnitt 3.2 Unterpunkt 4 und S3-Leitlinie "Prävention und Therapie der Adipositas" (2014) Empfehlung 5.45) bei Heranziehung des schlüssigen und nachvollziehbaren medizinischen Sachverständigengutachtens des L. eine primäre Indikation zur chirurgischen Therapie vorlag (vgl. dazu a. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 04.12.2018 - L 20 KR 191/16 -, Juris).
  • SG Trier, 20.08.2020 - S 5 KR 49/20

    Voraussetzungen eines Anspruchs des übergewichtigen Versicherten auf Durchführung

    Auch die von ihm angegebene Rechtsprechung des BSG aus dem Jahre 2003 muss im Lichte der inzwischen geänderten (!) Leitlinien verstanden werden (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 04.12.2018 - Az.: L 20 KR 191/16).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - L 5 KR 168/20
    Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich geänderten Leitlinien werde aber in der neueren Rechtsprechung (Hinweis auf Bayerisches Landessozialgericht 04.12.2018 - L 20 KR 191/16; Hessisches LSG 05.07.2016 - L 1 KR 116/15; 22.05.2014 - L 8 KR 7/11) zu Recht berücksichtigt, dass die Erfolgsaussichten einer rein konservativen Therapie mit dem Ausmaß der Adipositas in einer Wechselbeziehung ständen.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 KR 481/21
    Schließlich kann sich die Klägerin nicht auf die Entscheidungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 04.12.208, L 20 KR 191/16) und des Hessischen LSG (Urteil vom 05.07.2016, L 1 KR 116/15; Urteil vom 22.05.2014, L 8 KR 7/11) berufen.
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