Rechtsprechung
LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BEEG § 2 c Abs. 1 Satz 2; EStG § 11 Abs. 1; EStG § 38a Abs. 1; EStG § 39b Abs. 5; LStR 2015 R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8
Nachzahlungen von Arbeitsentgelt als Einkommen im elterngeldrechtlichen Sinn
- Wolters Kluwer
Sonstige Einkünfte bei der Elterngeldberechnung; Fortlaufende Zahlung; Unwesentliche Abweichungen von regulären Zahlungsintervallen
- rewis.io
Nachzahlungen von Arbeitsentgelt als Einkommen im elterngeldrechtlichen Sinn
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BEEG § 2c Abs. 1 S. 2
Sonstige Einkünfte bei der Elterngeldberechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 24.10.2017 - S 3 EG 45/17
- LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
- BSG, 12.11.2019 - B 10 EG 5/19 B
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
Anschluss-Rechtsprechung an BSG, Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R.Mit der Novellierung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 01.01.2015 hat das BSG die Kriterien für die Qualifizierung von Zuflüssen als sonstige Bezüge im Sinn von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG in zwei Urteilen vom 14.12.2017 (B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R) neu justiert, und zwar in einer Weise, die von der bis dahin geltenden BSG-Rechtsprechung massiv abweicht.
Untrennbar verknüpft und begründet hat es seine neue Linie mit der ab 01.01.2015 geänderten Fassung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG (vgl. nur Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 25 a.E.: "Unter der neuen Gesetzesfassung ..."), was die bisherige Rechtsprechung nicht als von Anfang an falsch, sondern quasi durch nachträglichen Eintritt veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen hinfällig erscheinen lässt.
Das entscheidende Abgrenzungskriterium sieht das BSG in der Eigenschaft "fortlaufend" (vgl. nur Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 27).
Den fortlaufenden Charakter einer Zahlung bejaht das BSG im Wesentlichen nur dann, wenn diese im regulären, dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegenden Zahlungsturnus - zumeist also monatlich - erfolgt; allenfalls unwesentliche Abweichungen von den regulären Zahlungsintervallen sollen unschädlich sein (vgl. Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 31).
Neben dem regulären Zahlungsturnus kann es keinen zweiten mit größeren Intervallen geben, der ebenfalls die Eigenschaft "fortlaufend" vermitteln könnte (vgl. Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 32).
Vielmehr hat das BSG die materiell-rechtliche Abgrenzung unter Berufung auf eine Kommentierung von Stache in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz (…§ 38a Rn. 33 ), dahin formuliert, einen sonstigen Bezug stellten Zahlungen dar, die entweder nicht für bestimmte, aufeinanderfolgende Zeiträume erfolgten oder solche, die den üblichen Lohnzahlungszeitraum erheblich überschreiten würden (Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 31).
Auch das haben die BSG-Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R verdeutlicht.
Und im Hinblick auf die LStR stelle sich kein verfassungsrechtliches Problem der dynamischen Verweisung (vgl. Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 27 a.E.); zu diesem Ergebnis kann das BSG nur gelangen, wenn es den LStR tatsächlich jegliche Bindungswirkung für das Elterngeldrecht abspricht.
Dass das BSG an anderer Stelle sein im konkreten Fall gefundenes Ergebnis dann doch mit den LStR abgeglichen hat (Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 33), mag inkonsequent sein, ändert aber nichts am Fehlen einer Regelungswirkung der LStR für das Elterngeldrecht.
Nach der neuen BSG-Rechtsprechung kann es aber neben dem regulären Zahlungsturnus keinen zweiten mit größeren Intervallen geben, der ebenfalls die Eigenschaft "fortlaufend" vermitteln könnte (vgl. Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 32).
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
Anschluss-Rechtsprechung an BSG, Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R.Mit der Novellierung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 01.01.2015 hat das BSG die Kriterien für die Qualifizierung von Zuflüssen als sonstige Bezüge im Sinn von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG in zwei Urteilen vom 14.12.2017 (B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R) neu justiert, und zwar in einer Weise, die von der bis dahin geltenden BSG-Rechtsprechung massiv abweicht.
Auch das haben die BSG-Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R verdeutlicht.
- LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 68/15
Bearbeitung einer Mehrarbeitsvergütung als Einkommen aus nichtselbstständiger …
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
So wäre es nicht abwegig anzunehmen, dass die lohnsteuerrechtliche Einstufung, um die es hier geht, als rechtliche Bewertung von vornherein nicht von der Vermutungswirkung erfasst wird (vgl. dazu insbesondere Senatsurteil vom 16.01.2018 - L 9 EG 68/15 ).Dabei gilt es zu betonen, dass an die Widerlegung der Vermutung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Senatsurteile vom 16.01.2018 - L 9 EG 68/15 und vom 23.10.2018 - L 9 EG 28/18).
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R
Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender …
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
Im Kontext dazu vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 LStR) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R). - BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R
Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes …
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
Im Kontext dazu vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 LStR) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R). - BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R
Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
Im Kontext dazu vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 LStR) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R). - BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R
Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
Insbesondere in den Urteilen vom 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R und B 10 EG 14/13 R plädierte es für eine spezifisch elterngeldrechtliche Betrachtungsweise. - BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
Im Kontext dazu vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 LStR) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R). - LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 27/16
Höheres Elterngeld unter Berücksichtigung einer Gehaltsnachzahlung
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
(aa) Anders als in früheren Entscheidungen (zum Beispiel Urteile vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16 ) vertritt der Senat nicht mehr die auf der vormaligen BSG-Rechtsprechung basierende Auffassung, dass für die Frage, ob überhaupt eine verspätete Zahlung vorliegt, ein eigenes elterngeldrechtliches Zuflussprinzip zur Anwendung gelangt. - LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 10/16
Höhe des Elterngeldes
Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17
(aa) Anders als in früheren Entscheidungen (zum Beispiel Urteile vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16 ) vertritt der Senat nicht mehr die auf der vormaligen BSG-Rechtsprechung basierende Auffassung, dass für die Frage, ob überhaupt eine verspätete Zahlung vorliegt, ein eigenes elterngeldrechtliches Zuflussprinzip zur Anwendung gelangt. - LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
Höhe des Elternentgelds bei Änderungsbescheid
- BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - Gehaltsnachzahlung …
Insoweit kann auch keine Rede davon sein, dass die für die Abgrenzung zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen maßgebliche Drei-Wochen-Frist bei Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen für Lohnzahlungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres von der Steuerverwaltung in den LStR willkürlich bestimmt worden ist (nur im Ergebnis ebenso Bayerisches LSG Urteil vom 4.12.2018 - L 9 EG 36/17 - Juris RdNr 112) . - LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18
Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht
Im ersten Fall soll es sich grundsätzlich um laufenden Arbeitslohn handeln, im zweiten Fall um sonstige Bezüge (vgl. dazu genauer Senatsurteile vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15, vom 31.07.2018 - L 9 EG 19/16, vom 11.09.2018 - L 9 EG 16/16, vom 23.10.2018 - L 9 EG 28/18 und vom 04.12.2018 - L 9 EG 36/17).Der Senat hat wiederholt Zweifel geäußert, ob sich die Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung überhaupt auf die lohnsteuerrechtliche Einstufung durch den Arbeitgeber beziehen kann (vgl. Urteile vom 16.01.2018 - L 9 EG 68/15 sowie vom 04.12.2018 - L 9 EG 36/17).
- BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 3/18 R
Anspruch auf Elterngeld
Insoweit kann auch keine Rede davon sein, dass die für die Abgrenzung zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen maßgebliche Drei-Wochen-Frist bei Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen für Lohnzahlungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres von der Steuerverwaltung in den LStR willkürlich bestimmt worden ist (nur im Ergebnis ebenso Bayerisches LSG Urteil vom 4.12.2018 - L 9 EG 36/17 - Juris RdNr 112) . - LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 40/18
Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Elterngeldrecht
Im ersten Fall soll es sich grundsätzlich um laufenden Arbeitslohn handeln, im zweiten Fall um sonstige Bezüge (vgl. dazu genauer Senatsurteile vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15, vom 31.07.2018 - L 9 EG 19/16, vom 11.09.2018 - L 9 EG 16/16, vom 23.10.2018 - L 9 EG 28/18 und vom 04.12.2018 - L 9 EG 36/17).Der Senat hat wiederholt Zweifel geäußert, ob sich die Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung überhaupt auf die lohnsteuerrechtliche Einstufung durch den Arbeitgeber beziehen kann (vgl. Urteile vom 16.01.2018 - L 9 EG 68/15 sowie vom 04.12.2018 - L 9 EG 36/17).