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   LSG Bayern, 04.12.2020 - L 4 P 33/19   

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https://dejure.org/2020,56932
LSG Bayern, 04.12.2020 - L 4 P 33/19 (https://dejure.org/2020,56932)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.12.2020 - L 4 P 33/19 (https://dejure.org/2020,56932)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - L 4 P 33/19 (https://dejure.org/2020,56932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB XI § 34 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, § 39 Abs. 1 S. 1
    Pflegeversicherung: Erstattungsfähige Kosten der Verhinderungspflege

  • rewis.io

    Ersatzpflege, Reise- und Hotelkosten, Urlaub, Verhinderungspflege, wirtschaftlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Aufwendungen der Ersatzpflege durch die Pflegeversicherung; Ansprüche gegen die Pflegeversicherung bei Verhinderung der Pflegeperson; Voraussetzungen für die Erstattung von Aufwendungen der Ersatzpflege

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R

    Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2020 - L 4 P 33/19
    Bei Verhinderung einer Pflegeperson sind nur solche Aufwendungen nach § 39 SGB XI erstattungsfähig, die vornehmlich der Durchführung der Ersatzpflege dienen und überdies nachgewiesen sind (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R).

    Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, dass das SG die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R, nicht beachtet habe, wo ausgeführt sei, dass es zu einem übermäßigen Leistungsbezug nicht kommen könne, weil die Leistungen der Verhinderungspflege einer zweifachen Beschränkung unterlägen: sie seien auf eine Anspruchshöchstdauer und einen Anspruchshöchstbetrag begrenzt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG führte der Auslandsaufenthalt des Klägers in Thailand auch nicht zu einem Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der Verhinderungspflege nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R).

    Denn erstattungsfähig sind nur solche Aufwendungen, die vornehmlich der Durchführung der Ersatzpflege dienen (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R, Rn 18) und überdies nachgewiesen sind.

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 P 2/02 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - erwerbsmäßige Pflege - ehrenamtliche Pflege -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2020 - L 4 P 33/19
    Zu Recht hat das SG darauf hingewiesen, dass dies dem Kläger im Hinblick auf § 4 Abs. 3 SGB XI, wonach Pflegebedürftige darauf hinzuwirken haben, dass die Leistungen wirtschaftlich erbracht und nur in notwendigem Umfang in Anspruch genommen werden, auch zumutbar gewesen wäre (vgl. dazu BSG, Urteil vom 06.06.2002, B 3 P 2/02 R).
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