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   LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11   

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https://dejure.org/2014,10723
LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11 (https://dejure.org/2014,10723)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.05.2014 - L 6 R 34/11 (https://dejure.org/2014,10723)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - L 6 R 34/11 (https://dejure.org/2014,10723)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.10.1979 - 1 RA 53/78

    Voraussetzung der Neufeststellung einer Leistung - Zuwendung von Sachwerten -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11
    (Fortführung von BSG, Urteil vom 03.10.1979, Az.: 1 RA 53/78).

    Das Bundessozialgericht hat bereits mit Urteil vom 03.10.1979 (1 RA 53/78) festgestellt, dass es sich bei Kraftfahrzeugen um Gegenstände des Anlagevermögens handelt, deren Zuwendung zur Bestreitung des laufenden Lebensbedarfs bereits von vornherein ungeeignet und alleine aus diesem Grunde nicht als Unterhalt anzusehen ist.

    Im Urteil vom 03.10.1979 (a.a.O.) wird insoweit ausdrücklich festgestellt, dass weder der Anschaffungswert der Fahrzeuge noch ein auf diesen nach steuerlichen Grundsätzen entfallender Abschreibungsbetrag als Unterhaltsleistung Berücksichtigung finden kann.

    In deren Überlassung liegt somit keine Unterhaltsleistung des Versicherten (BSG, Urteil vom 03.10.1979, a.a.O.).

    Die vom Bevollmächtigten der Klägerin auch bezüglich der Reparaturen vorgenommene Addition und Umlage der einzelnen Leistungen entsprechend einer monatlichen Abschreibung verbietet sich - unbeschadet der Frage, ob ein so ermittelter monatlicher Betrag überhaupt die Mindesthöhe von 25 % des zeitlich und örtlich maßgebenden Regelsatzes nach dem SGB XII (BSHG) erreichen würde (vgl. BSG vom 27.02.1991, 5 RJ 83/89) - bereits im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03.10.1979 a.a.O.).

  • BSG, 21.01.1987 - 1 RA 3/86
    Auszug aus LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11
    Gefordert wird insoweit, dass die entsprechenden Leistungen "wie geschuldeter Unterhalt" erbracht worden sind, nämlich grundsätzlich Monat für Monat in feststehender Höhe, jedenfalls aber während des maßgebenden Jahreszeitraumes "ununterbrochen fortlaufend", "stetig wiederkehrend" bzw. "kontinuierlich", (BSG, Urteil vom 21.01.1987, 1 RA 3/86 m.w.N.; Bayer LSG, Urteil vom 31.3.2011, L 20 R 545/06 ZWV).
  • LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06

    Zum Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf einen Unterhaltsbeitrag nach § 60 EheG

    Auszug aus LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11
    Gefordert wird insoweit, dass die entsprechenden Leistungen "wie geschuldeter Unterhalt" erbracht worden sind, nämlich grundsätzlich Monat für Monat in feststehender Höhe, jedenfalls aber während des maßgebenden Jahreszeitraumes "ununterbrochen fortlaufend", "stetig wiederkehrend" bzw. "kontinuierlich", (BSG, Urteil vom 21.01.1987, 1 RA 3/86 m.w.N.; Bayer LSG, Urteil vom 31.3.2011, L 20 R 545/06 ZWV).
  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 83/89

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente - Vereinbarung eines Zahlbetrages

    Auszug aus LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11
    Die vom Bevollmächtigten der Klägerin auch bezüglich der Reparaturen vorgenommene Addition und Umlage der einzelnen Leistungen entsprechend einer monatlichen Abschreibung verbietet sich - unbeschadet der Frage, ob ein so ermittelter monatlicher Betrag überhaupt die Mindesthöhe von 25 % des zeitlich und örtlich maßgebenden Regelsatzes nach dem SGB XII (BSHG) erreichen würde (vgl. BSG vom 27.02.1991, 5 RJ 83/89) - bereits im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03.10.1979 a.a.O.).
  • BSG, 27.11.1991 - 9a RV 23/91

    Anerkennung einer Versteifung der Finger der linken Hand als Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11
    Auch wenn einer solchen mittelbaren Zeugenaussage möglicherweise ein geringerer Beweiswert zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1991, 9a RV 23/91), könnte sie nach Ansicht des Senats gleichwohl entscheidungserheblich sein, wenn vorliegend nicht weitere Unstimmigkeiten hinzutreten würden.
  • LSG Bayern, 26.07.2006 - L 16 R 100/02

    Streit um einen Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11
    Dem ist regelmäßig erst dann genügt, wenn für das Vorliegen der behaupteten rechtserheblichen Tatsachen ein derart hoher, an Gewissheit grenzender Grad von Wahrscheinlichkeit spricht, dass sämtliche begründeten Zweifel demgegenüber aus der Sicht eines vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen vollständig zu schweigen haben (vgl. BSGE 6, 144; 20, 255; Bayer. LSG, vom 26.07.2006, Az.: L 16 R 100/02 m.w.N.).
  • BSG, 17.03.1964 - 1 RA 216/62

    Nachweis der Beschäftigungszeiten durch jedes Beweismittel - Nachgewiesene

    Auszug aus LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11
    Dem ist regelmäßig erst dann genügt, wenn für das Vorliegen der behaupteten rechtserheblichen Tatsachen ein derart hoher, an Gewissheit grenzender Grad von Wahrscheinlichkeit spricht, dass sämtliche begründeten Zweifel demgegenüber aus der Sicht eines vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen vollständig zu schweigen haben (vgl. BSGE 6, 144; 20, 255; Bayer. LSG, vom 26.07.2006, Az.: L 16 R 100/02 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 12 R 21/17
    Denn die Unschädlichkeit eines ausdrücklich erklärten Unterhaltsverzichts nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen kommt ausschließlich im Rahmen der Anspruchsnorm des § 243 Abs. 3 SGB VI zum Tragen (Bay LSG, Urteil vom 5.5.2014 - L 6 R 34/11 -, juris Rn 32 mwN).
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