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   LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19   

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https://dejure.org/2020,44880
LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19 (https://dejure.org/2020,44880)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.08.2020 - L 11 AS 419/19 (https://dejure.org/2020,44880)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. August 2020 - L 11 AS 419/19 (https://dejure.org/2020,44880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Duldgung des Anfertigens von Kopien als Teil der Nachweis- und Auskunftspflicht von Grundsicherungsempfängern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19
    Da der Leistungsempfänger nach § 37 SGB II im Rahmen der Antragstellung ohnehin gehalten ist, weitgehende Angaben über sein Vermögen und auch Privatleben zu machen, steht dem Schutzzweck auf Seiten der Allgemeinheit ein vergleichsweiser geringer Eingriff beim Kläger gegenüber, da mit der Vorlagepflicht von Kontoauszügen beispielsweise keine zusätzlichen oder weitergehenden belastenden Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden sind (vgl. dazu BSG a.a.O. mit Verweis auf das BVerfG vom 13.06.2007 - BVerfGE 118, 168 ff -, welches keine Zweifel daran bestehen lässt, dass gerade bei Empfängern von Sozialleistungen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 1 GG hinzunehmen seien).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 18 AS 2312/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Anspruch eines

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19
    Dem wird das bloße Vorzeigen der Unterlagen durch den Kläger und ein entsprechender Vermerk des Beklagten nicht gerecht (vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2018 - L 18 AS 2312/17 - juris), so dass auch den Kläger weniger belastende Maßnahmen nicht ersichtlich sind.
  • LSG Bayern, 21.05.2014 - L 7 AS 347/14

    Zur Aufbewahrung von Kontoauszügen in der Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19
    Das Bayerische Landesozialgericht (LSG) habe in einer Entscheidung vom 21.05.2014 (Az. L 7 AS 347/14 B ER) insoweit unzutreffend entschieden.
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19
    Dass durch die Führung elektronischer Akten Unbefugte oder andere Personen nicht ohne zulässigen Zweck auf die Daten des Klägers zugreifen können, ist durch die Datenschutzbeauftragten zu sichern (vgl. dazu auch den Terminsbericht zu BSG, Urteil vom 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - L 32 AS 2045/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Anspruch eines

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19
    Sie sind Grundlage für eventuell anschließende Widerspruchs- und Gerichtsverfahren, Korrekturen von Entscheidungen im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens oder in Folgeverfahren (vgl. dazu auch eingehend: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.12.2018 - L 32 AS 2045/16 - juris).
  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19
    Es ist nicht erkennbar, dass er sich dabei auf die Höhe der bereits vorläufig erbrachten Leistungen beschränkt, so dass zutreffende Klageart hierfür die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGG i.V.m. § 54 Abs. 4 SGG) ist (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R - juris).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19
    Das BSG hat bereits entschieden (Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R - juris), dass die Hinzunahme von Kontounterlagen bzw. Fotokopien von diesen zur Akte ein Erheben von Daten darstellt, und dass dieser Eingriff verhältnismäßig ist.
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