Rechtsprechung
   LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25735
LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18 E (https://dejure.org/2022,25735)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.09.2022 - L 12 SF 298/18 E (https://dejure.org/2022,25735)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. September 2022 - L 12 SF 298/18 E (https://dejure.org/2022,25735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,25735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Beschwerde, PKH, Verwirkung, Erinnerung, Klageverfahren, Antragstellung, Bewilligung, Beiordnung, Erstattung, Festsetzung, RVG, Umstandsmoment, Staatskasse, Treu und Glauben, ehrenamtlicher Richter, keine Verwirkung

  • rewis.io
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Eine Verwirkung des Erinnerungsrechtes nach § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG tritt nicht regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung ein (Abkehr von BayLSG, Beschluss vom 04.10.2012, L 15 SF 131/11 B E).

    Nach der Rechtsprechung des BayLSG sei das Erinnerungsrecht der Staatskasse spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung verwirkt, sofern nicht besonders missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Anwalts vorlägen (BayLSG, Beschluss vom 4.10.2012, Az. L 15 SF 131/11 B E, Rn. 22; Beschluss vom 29.11.2016, L 15 SF 97/16 E, Rn. 28).

    Das BayLSG hatte bisher die Auffassung vertreten, dass eine Verwirkung regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.) eintritt.

    Soweit sich das BayLSG in der Vergangenheit darauf festgelegt hat, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Verwirkung zumindest der Staatskasse regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung eintritt (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.), ohne zwischen Zeit- und Umstandsmoment zu unterscheiden, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Zu berücksichtigen ist beim Umfang der anwaltlichen Tätigkeit auch der sonstige Aufwand, z. B. für Besprechung, Beratung, Aktenstudium, Anfertigung von Notizen, Anfordern und Sichten von Unterlagen, ggf. Rechtsprechungs- und Literaturrecherche, Schriftverkehr mit dem Auftraggeber und dem Gericht sowie alle Tätigkeiten, die mangels entsprechender Gebührenvorschriften nicht durch eine besondere Gebühr vergütet werden (vgl. BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R -, BSGE 104, 30-41, SozR 4-1935 § 14 Nr. 2).

    Die Mittelgebühr, also die Mitte des Gebührenrahmens, ist für "Normalfälle" bzw. "Durchschnittsfälle", in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt, zu Grunde zu legen (vgl. Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., § 14, Rn. 10; Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl., § 14, Rn. 24; BSG vom 01.07.2009, Az.: B 4 AS 21/09 R).

  • LSG Thüringen, 26.09.2018 - L 1 SF 803/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerungsrecht der

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Allerdings findet sie nur in besonderen engen Ausnahmekonstellationen Anwendung (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. September 2018 - L 1 SF 803/16 B -, juris).

    Anhaltspunkte für eine absolute Obergrenze bereits nach einem Jahr sind aber nicht ersichtlich und können auch nicht mit entsprechenden Anfechtungsfristen bei falscher oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrungbegründet werden (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. September 2018 - L 1 SF 803/16 B -, juris).

  • LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16

    RVG-Kostenfestsetzung, Verwirkung

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht aber noch eines Umstandsmoments (vgl. Keller, in: jurisPR-SozR 8/2019, Anm. 3, E.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 17; Thüringer LSG, Beschluss vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, juris Rn. 18 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 35 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2018 - L 7 AS 4/17

    Höhe einer Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht aber noch eines Umstandsmoments (vgl. Keller, in: jurisPR-SozR 8/2019, Anm. 3, E.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 17; Thüringer LSG, Beschluss vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, juris Rn. 18 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 35 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2019 - 1 WF 128/19

    Rückforderung überhöht gewährter Vergütung im Rahmen einer Beiordnung aufgrund

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Demgegenüber nehmen andere Gerichte in Entsprechung zu § 20 GKG/ § 19 Abs. 1 FamGKG eine Verwirkung mit Ablauf des auf die Gebührenfestsetzung folgenden Kalenderjahres an (OLG Brandenburg RVGreport 2010, 218; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2019 - II-1 WF 128/19, 1 WF 128/19, juris Rn. 8 ff.; gegen eine analoge Anwendung von § 20 GKG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2017 - I-10 W 35 et al., juris Rn. 5, offengelassen LSG NRW, Beschluss vom 02. Oktober 2020, L 13 SB195/20 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht aber noch eines Umstandsmoments (vgl. Keller, in: jurisPR-SozR 8/2019, Anm. 3, E.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 17; Thüringer LSG, Beschluss vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, juris Rn. 18 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 35 f.).
  • LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09

    Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr,

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs (vgl. den Beschluss des BayLSG vom 21.03.2011, L 15 SF 204/09 B E, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 2 Ws 111/09

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger; Gebührenanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Demgegenüber nehmen andere Gerichte in Entsprechung zu § 20 GKG/ § 19 Abs. 1 FamGKG eine Verwirkung mit Ablauf des auf die Gebührenfestsetzung folgenden Kalenderjahres an (OLG Brandenburg RVGreport 2010, 218; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2019 - II-1 WF 128/19, 1 WF 128/19, juris Rn. 8 ff.; gegen eine analoge Anwendung von § 20 GKG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2017 - I-10 W 35 et al., juris Rn. 5, offengelassen LSG NRW, Beschluss vom 02. Oktober 2020, L 13 SB195/20 B).
  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an

    Auszug aus LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 40/15 R m.w.N., Rn. 10, nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - L 5 AS 585/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung gegen

  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 SF 97/16

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr

  • OLG Celle, 26.05.2016 - 1 Ws 245/16

    Erstattungsfähigkeit der durch das Ausdrucken der kompletten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht