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   LSG Bayern, 05.10.2006 - L 5 B 564/06 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32093
LSG Bayern, 05.10.2006 - L 5 B 564/06 KR ER (https://dejure.org/2006,32093)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.10.2006 - L 5 B 564/06 KR ER (https://dejure.org/2006,32093)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - L 5 B 564/06 KR ER (https://dejure.org/2006,32093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheids; Geldwerter Vorteil der Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt im Sinn des § 14 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB IV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Hamburg, 27.09.2023 - L 4 AS 126/22

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung bei vorhandenem verwertbaren

    Der Antrag der Kläger im einstweiligen Rechtsschutz hatte ebenfalls weder beim Sozialgericht Hamburg (S 55 AS 1043/06 ER) noch beim Landessozialgericht Hamburg (L 5 B 564/06 ER AS) Erfolg.

    Im Übrigen werde auf die Ausführungen des Landessozialgerichts Hamburg in seinem Beschluss vom 2. Februar 2007 (L 5 B 564/06 ER AS) Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte, die Verwaltungsakte, die Urteile in den Verfahren des Sozialgerichts Hamburg zu den Aktenzeichen S 55 AS 2283/06 und S 55 AS 20/07, das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg zum Aktenzeichen L 4 AS 63/08 sowie den Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg zum Aktenzeichen L 5 B 564/06 ER AS sowie die Sitzungsniederschrift vom 27. September 2023 ergänzend Bezug genommen.

    Das Gericht schließt sich ebenfalls den Ausführungen des LSG Hamburg in den vorangegangenen Entscheidungen L 4 AS 63/08 und L 5 B 564/06 ER AS an, dass es sich bei dem Rentenversicherungsvertrag bei der V. Lebensversicherung um verwertbares und zu berücksichtigendes Vermögen gehandelt hat.

  • LSG Hamburg, 02.02.2012 - L 4 AS 63/08
    Zur Begründung beruft er sich auf die im Urteil des Sozialgerichts sowie auf die im Beschluss des Landessozialgerichts vom 2. Februar 2007 im Verfahren zum Aktenzeichen L 5 B 564/06 ER AS aufgeführten Gründe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Prozessakten zu den Az.: S 55 AS 1043/06 ER / L 5 B 564/06 ER AS; Az.: S 55 AS 2591/06 ER / L 5 B 51/07 ER AS und Az.: S 55 AS 234/07 ER sowie die Verwaltungsakte der Beklagten.

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