Rechtsprechung
LSG Bayern, 05.10.2011 - L 12 KA 44/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,32041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
Kassenärztliche Vereinigung - Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für erfolglose Widerspruchsverfahren durch die Satzung - keine Kostenfreiheit im Sozialverwaltungsverfahren - verdrängende Wirkung einer Norm - kein Ausschluss der verfassungsmäßigen Rechtsschutzgarantie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 14.07.2009 - S 28 KA 442/07
- LSG Bayern, 05.10.2011 - L 12 KA 44/09
- BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 2/12 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2011 - L 12 KA 44/09
Beim betroffenen Personenkreis erschwert eine derartige Gebühr den Zugang zu den Gerichten nicht in unsachgemäßer und unzumutbarer Weise (vergleiche Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6.2.1979, 2 BvL 5/76). - BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 20/93
Honorarberichtigung - Beantragung
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2011 - L 12 KA 44/09
Verdrängende Wirkung kommt einer Norm dann zu, wenn sich aus ihrem Sinn und Zweck bei Berücksichtigung der zugrunde liegenden Interessenbewertung ergibt, dass sie die von ihr erfassten Sachverhalte eigenständig und abweichend regeln will und ihr insofern eine eigene, abschließende Regelung zu entnehmen ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 24.8.1993, 6 RKa 20/93, SozR 3 1300 § 45 Nr. 22) oder sich Abweichungen aus dem Sinnzusammenhang ergeben (BT-Drs. 7/868 S. 29 zu § 37), also bei abweichenden Strukturprinzipien. - Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2011 - L 12 KA 44/09
Verdrängende Wirkung kommt einer Norm dann zu, wenn sich aus ihrem Sinn und Zweck bei Berücksichtigung der zugrunde liegenden Interessenbewertung ergibt, dass sie die von ihr erfassten Sachverhalte eigenständig und abweichend regeln will und ihr insofern eine eigene, abschließende Regelung zu entnehmen ist (vgl. z.B. BSG…, Urteil vom 24.8.1993, 6 RKa 20/93, SozR 3 1300 § 45 Nr. 22) oder sich Abweichungen aus dem Sinnzusammenhang ergeben (BT-Drs. 7/868 S. 29 zu § 37), also bei abweichenden Strukturprinzipien.
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2014 - L 24 KA 10/13
KÄV - Satzungsautonomien - Gebühren - Rechtsaufsicht
Da er das unterlassen hat, räumt er der Beklagten einen weiten Gestaltungsspielraum im Rahmen ihrer Satzungsautonomie ein (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 1. September 2004 - L 5 KA 1529/03 - Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 5. Oktober 2011 - L 12 KA 44/09 -). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10
Genehmigung einer von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung …
Der Gesetzgeber räumt damit der Beklagten im Rahmen ihrer Satzungsautonomie einen weiten Gestaltungsspielraum ein (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 1. September 2004 - L 5 KA 1529/03 - und Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 5. Oktober 2011 - L 12 KA 44/09 -, zitiert nach Juris).