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   LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07   

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https://dejure.org/2009,24312
LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07 (https://dejure.org/2009,24312)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.02.2009 - L 5 KR 234/07 (https://dejure.org/2009,24312)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - L 5 KR 234/07 (https://dejure.org/2009,24312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Pflegeversicherung - keine Befreiung eines kinderlosen Beschäftigten in einer Behindertenwerkstatt von der Zahlung des Beitragszuschlags für Kinderlose nach § 55 Abs 3 S 1 SGB 11 - Bezieher von Arbeitslosengeld II - Wehr- und Zivildienstleistende - Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der Zahlung des Beitragszuschlages für kinderlose Werkstattbeschäftigte in der Pflegeversicherung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 P 2/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte ist auch

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07
    Das zum Beitragszuschlag ergangene Urteil des BSG vom 27. Februar 2008 (B 12 P 2/07 R) sei nicht einschlägig, da hier nur entschieden worden sei, dass der Beitragszuschlag auch zu entrichten sei, wenn die Kinderlosigkeit aus medizinischen Gründen ungewollt sei.

    (BSG Urteil vom 27. Februar 2008, Az.: B 12 P 2/07 R, sowie LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22. November 2006 Az.: L 2 R 386/06 und Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2007 Az.: L4 P 5935/06).

    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 27. Februar 2008 (B 12 P 2/07 R Rn. 20) entschieden, dass ein ungewollt Kinderloser sich nicht auf die fehlende Zahlungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld II oder der Gruppe der Wehr- und Zivildienstleistenden berufen kann (§ 55 Abs. 3 S. 7 SGB XI).

    Weiter ist das Argument zu berücksichtigen, dass der Charakter des Wehr- und Zivildienst als verpflichtender, zeitlich nicht frei wählbare Dienst für die Allgemeinheit eine Ausnahme von der Pflicht zur Zahlung des Beitragszuschlag rechtfertigt (BSG Urteil vom 27. Februar 2008 B 12 P 2/07 R Rn. 21).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07
    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BVerfGE 112, 164 m. w. N.).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 m. w. N.).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 112, 268 ; st Rspr).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 2 R 386/06

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zum Beitragszuschlag für Kinderlose in der

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07
    (BSG Urteil vom 27. Februar 2008, Az.: B 12 P 2/07 R, sowie LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22. November 2006 Az.: L 2 R 386/06 und Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2007 Az.: L4 P 5935/06).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 m. w. N.).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2009 - L 5 KR 234/07
    Mit § 55 Abs. 3 S. 1 SGB XI hat der Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 (BVerfG, 1 BvR 1629/94) umgesetzt, wonach die Bestimmungen in der bis dahin geltenden Fassung nicht mit Art. 3 und 6 des Grundgesetzes vereinbar waren, soweit Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit dem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet wurden.
  • SG Düsseldorf, 03.11.2011 - S 30 SO 106/10

    Sozialhilfe

    Das Gericht weist abschließend darauf hin, dass auch die Rechtsprechung den Ausschlusstatbestand nach § 55 Abs. 3 Satz 7 SGB XI als offenen Tatbestand ansieht und weitere, in der Vorschrift nicht genannte Vergleichsgruppen auf eine mögliche Anwendung dieses Ausschlusstatbestand hin prüft (so ausdrücklich für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, hier aber verneinend: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6.2.2009, Aktenzeichen L 5 KR 234/07).
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