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   LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17   

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https://dejure.org/2020,3335
LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17 (https://dejure.org/2020,3335)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.02.2020 - L 8 SO 163/17 (https://dejure.org/2020,3335)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - L 8 SO 163/17 (https://dejure.org/2020,3335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Keine erotischen Ganzkörpermassagen zu Lasten der Grundsicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe für erotische Ganzkörpermassagen mit sexueller Komponente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfe umfasst keine Kosten wöchentlicher erotischer Ganzkörpermassagen für schwerbehinderten Menschen - Keine Erhöhung des Regelsatzes oder Hilfe zur Pflege oder in sonstigen Lebenslagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Hierbei steht dem Gesetzgeber ein Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs zu (BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 - juris).

    Das Verfahren zur Ermittlung bzw. Fortschreibung des Regelbedarfs hat das BVerfG (Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 - juris) im Hinblick auf die EVS 2008 und die daraus ermittelten Regelbedarfe gemäß des RBEG vom 24.03.2011 und die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnungen 2012 bis 2014 - für die Zeit bis einschließlich 2014 - für verfassungsgemäß erachtet.

  • LSG Bayern, 19.02.2004 - L 4 KR 88/03
    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Hinzu kommt, worauf auch die Beigeladene zu 1 hingewiesen hat, dass es sich bei den Ganzkörpermassagen weder um eine ärztliche Behandlung einschließlich Hilfeleistungen anderer Personen im Sinne von § 15 SGB V noch um eine sonstige Leistung eines zugelassenen Leistungserbringers nach den §§ 27, 69 f. SGB V handelt (vgl. BayLSG, Urteil vom 19.02.2004 - L 4 KR 88/03 - juris).
  • VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320

    Sozialhilfe, Leistungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse gehören nicht zu

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Ob ein Anspruch auf Eingliederungshilfe im Ergebnis dennoch nicht infrage kommt, weil durch die begehrten Ganzkörpermassagen die Aufgabe der Eingliederungshilfe nicht erfüllt werden kann (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 17.11.2005 - 12 BV 06.320 - juris), ist unerheblich.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Eine Beschränkung des klägerischen Begehrens ist allerdings insofern anzunehmen und zulässig, als nicht die Bedarfe gemäß § 42 Nr. 3 bis 5 SGB XII betroffen sind (vgl. zur Möglichkeit der Beschränkung: BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R - juris).
  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 24/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Einem Anspruch des Klägers steht zwar nicht entgegen, dass ein Anspruch auf rückwirkende Erbringung von Leistungen nach § 44 SGB X im Bereich des Sozialhilferechts erfordert, dass nicht nur zum Zeitpunkt der Antragstellung Bedürftigkeit bestand, sondern diese bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fortbesteht (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 24/14 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Übernahme zusätzlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Hierzu zählten z.B. allgemeine Anleitung und Beaufsichtigung, die Orientierung im häuslichen wie außerhäuslichen Bereich, die Strukturierung des Tagesablaufs mit seinen unterschiedlichen körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnissen, der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung sowie die Herstellung von Beziehungen zur Umwelt, schließlich auch der Zeitaufwand, der zur Beruhigung eines Pflegebedürftigen gebraucht wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13 - juris, m.w.N.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Denn § 73 Satz 1 SGB XII greift nicht bereits dann ein, wenn einzelne Tatbestandsvoraussetzungen sonstiger im SGB XII aufgeführten Hilfen nicht vorliegen oder deren Rechtsfolgen als unzureichend angesehen werden, sondern setzt eine nicht erfasste und damit im SGB XII unbenannte Bedarfssituation voraus (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; Beschluss des Senats vom 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER - alle nach juris; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl., § 73 Rn. 1 ff.; Böttiger in jurisPK-SGB XII, Stand: 25.09.2017, § 73 Rn. 5 ff.).
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 38/18 B

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Auf eine bestimmte Hilfeart nach dem SGB XII ist das Begehren dabei nicht beschränkt (vgl. dazu: BSG, Beschluss vom 06.12.2018 - B 8 SO 38/18 B - juris) und auch die Entscheidung der Beklagten bezieht sich nicht nur auf eine bestimmte Leistungsart nach dem SGB XII, sondern mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.06.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.09.2014 ist umfassend ein Anspruch bezüglich der Gangkörpermassagen abgelehnt worden.
  • LSG Bayern, 27.01.2015 - L 8 SO 306/14

    Einstweilige Anordnung, Hilfe in sonstigen Lebenslagen, Reisekosten zur Abholung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Denn § 73 Satz 1 SGB XII greift nicht bereits dann ein, wenn einzelne Tatbestandsvoraussetzungen sonstiger im SGB XII aufgeführten Hilfen nicht vorliegen oder deren Rechtsfolgen als unzureichend angesehen werden, sondern setzt eine nicht erfasste und damit im SGB XII unbenannte Bedarfssituation voraus (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; Beschluss des Senats vom 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER - alle nach juris; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl., § 73 Rn. 1 ff.; Böttiger in jurisPK-SGB XII, Stand: 25.09.2017, § 73 Rn. 5 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17
    Hinzu kommt, dass zweifelhaft ist, ob Art. 23 UN-BRK überhaupt ein subjektives Recht vermittelt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12.04.2018 - L 8 SO 22/15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15 - alle nach juris), denn die Vorschrift spricht lediglich davon, dass die Vertragsstaaten Maßnahmen treffen sollen, nicht aber von einem (individuellen) Anspruch.
  • LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20

    Anspruch Alleinstehender in Gemeinschaftsunterkünften auf Gewährung sog.

    Die Vorschrift des § 73 SGB XII dient nämlich nicht dazu, als unzureichend empfundene "vertypte" Leistungen aufzustocken, sondern setzt eine nicht erfasste und damit im SGB XII unbenannte Bedarfssituation voraus (vgl. Urteil des Senats vom 06.02.2020 - L 8 SO 163/17 - juris, m.w.N.).
  • VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1430

    Feststellungsbegehren eines Träger-Vereins (e.V.), aktive entgeltliche

    Soweit in der Rechtsprechung bislang die Frage einer behinderungsspezifischen Sexualbegleitung diskutiert worden sei, gingen Gerichte ohne weitere Begründung und gewissermaßen nebenbei davon aus, dass auch die Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung vom Begriff der sexuellen Dienstleistung bzw. der Prostitution erfasst sei (OVG Münster, B.v. 8.9.2020 - 13 B 902/20 - juris Rn. 24; VG Gelsenkirchen, B.v. 25.11.2020 - 18 L 967 - juris Rn. 22; BayLSG, U.v. 6.2.2020 - L 8 SO 163/17 - juris Rn. 24).

    Zum einen entspricht ein solcher Anspruch nicht ständiger Rechtsprechung (Urteil des SG Hannover noch nicht rechtskräftig; a.A.: BayLSG, U.v. 6.2.2020 - L 8 SO 163/17 für Sozialhilfe nach SGB XII/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

  • VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431

    Feststellungsbegehren einer gGmbH (ambulanter Pflege- und Assistenzdienst),

    Soweit in der Rechtsprechung bislang die Frage einer behinderungsspezifischen Sexualbegleitung diskutiert worden sei, gingen Gerichte ohne weitere Begründung und gewissermaßen nebenbei davon aus, dass auch die Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung vom Begriff der sexuellen Dienstleistung bzw. der Prostitution erfasst sei (OVG Münster, B.v. 8.9.2020 - 13 B 902/20 - juris Rn. 24; VG Gelsenkirchen, B.v. 25.11.2020 - 18 L 967 - juris Rn. 22; BayLSG, U.v. 6.2.2020 - L 8 SO 163/17 - juris Rn. 24).
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