Rechtsprechung
LSG Bayern, 06.04.2001 - L 5 RJ 158/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Fabrikarbeiterin auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Bestimmung des "bisherigen Berufes" bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit; Einteilung von Berufsgruppen nach dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 24.01.1997 - S 1 Ar 647/95
- LSG Bayern, 06.04.2001 - L 5 RJ 158/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2001 - L 5 RJ 158/97
Der Klägerin ist der Arbeitsmarkt aber auch nicht iS der von Rechtsprechung entwickelten Arbeitsmarktrente praktisch verschlossen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1996, BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13). - BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97
Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des …
Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2001 - L 5 RJ 158/97
Der Senat ist entsprechend auch der Einschätzung durch die Sachverständigen der Überzeugung, dass die Klägerin mit ihrem Restleistungsvermögen in gewissen körperlichen Verrichtungen (wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw.), die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen, behindert ist; damit aber noch nicht wegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung (vgl. BSG vom 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 m.w.N.) - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt (konkrete Betrachtungsweise im Ausnahmefall) - gehindert ist, erwerbstätig sein zu können. - BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Bayern, 06.04.2001 - L 5 RJ 158/97
Dieses Arbeitsmarktrisiko, das nach der angeführten Rechtsprechung für den Personenkreis der Klägerin (neben gesundheitlichen Einschränkungen weitere Risikofaktoren wie z. B. langjährige Arbeitslosigkeit und vorgerücktes Alter) von der Bundesanstalt für Arbeit, soweit noch Arbeitslosengeld zu zahlen ist, vom Bundeshaushalt, soweit Arbeitslosenhilfe zu zahlen ist, und im übrigen von den Sozialhilfeträgern übernommen wird, ist nicht auf den Rentenversicherungsträger zu verlagern (Beschluss des Großen Senat des BSG vom 19.12.1996, Az: GS 2/95).