Rechtsprechung
LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 42/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Abgrenzung von Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Leistungen der beruflichen Rehabilitation
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben; Abgrenzung von Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Leistungen der beruflichen Rehabilitation; Leistungsverbot der Bundesagentur für Arbeit bei Zuständigkeit eines anderen Trägers der beruflichen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben; Abgrenzung von Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Leistungen der beruflichen Rehabilitation; Leistungsverbot der Bundesagentur für Arbeit bei Zuständigkeit eines anderen Trägers der beruflichen ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben; Abgrenzung von Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Leistungen der beruflichen Rehabilitation; Leistungsverbot der Bundesagentur für Arbeit bei Zuständigkeit eines anderen Trägers der beruflichen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 02.10.2013 - S 8 AL 131/11
- LSG Bayern, 13.02.2014 - L 10 AL 398/13
- LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 42/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78
Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel
Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 42/14
Die Frage der Zuständigkeit lässt sich jedoch nicht mit einer konkreten Leistungsverpflichtung gleichsetzen, sondern sie umfasst nur einen Teil der Leistungsvoraussetzungen für die Verpflichtung im Einzelfall, die sich aber nach Merkmalen bestimmt, die für einen Personenkreis allgemein gelten (vgl. BSG, Urteil vom 15.03.1979 - 11 RA 36/78 - BSGE 48, 92-100). - BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79
Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (nach AFG § 57 Abs 1)
Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 42/14
Hierbei untersagt § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB III der Beklagten die Gewährung allgemeiner und besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur für den Fall, dass der Berechtigte einen gesetzlichen Leistungsanspruch gegenüber einem anderen Träger besitzt; die Gewährung berufsfördernder Maßnahmen zur Rehabilitation ist bereits dann ausgeschlossen, wenn ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1979 - 11 RA 22/79 - SozR 4100 § 57 Nr. 9). - BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 39/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - keine Befugnis der …
Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 42/14
Der darauf gerichtete Hilfsantrag, die Beklagte wegen ihrer Untätigkeit in Bezug auf den nicht verbeschiedenen Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung zu verurteilen, ist daher als zulässige Klageänderung zu qualifizieren, nachdem die Beklagte dem ausdrücklich zugestimmt hat (§ 99 Abs. 1 1.Alt. SGG), kann dahinstehen, dass der Hilfsantrag unter Beachtung des § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG ohnehin nicht als eine Änderung der Klage anzusehen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2011 - B 6 KA 39/10 R - BSGE 110, 34 mwN).