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   LSG Bayern, 06.09.2018 - L 14 R 698/17   

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https://dejure.org/2018,41632
LSG Bayern, 06.09.2018 - L 14 R 698/17 (https://dejure.org/2018,41632)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.09.2018 - L 14 R 698/17 (https://dejure.org/2018,41632)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. September 2018 - L 14 R 698/17 (https://dejure.org/2018,41632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VI § 102 Abs. 6; SGB VI § 300 Abs. 1; SGB VI § 49; VerschG § 1 Abs. 1
    Bescheid, Rente, Altersrente, Krankenversicherung, Leistungen, Berufung, Feststellung, Hinterbliebenenrente, Klagebefugnis, Gerichtsbescheid, Rentenzahlung, Einstellung, Zeitpunkt, Anspruch, ernstliche Zweifel, bestimmter Tag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Bescheid, Rente, Altersrente, Krankenversicherung, Leistungen, Berufung, Feststellung, Hinterbliebenenrente, Klagebefugnis, Gerichtsbescheid, Rentenzahlung, Einstellung, Zeitpunkt, Anspruch, ernstliche Zweifel, bestimmter Tag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 102 Abs. 6 S. 1; SGB VI § 49 S. 1
    Feststellung eines rückwirkenden Todestages

  • rechtsportal.de

    Bescheid; Rente; Altersrente; Krankenversicherung; Leistungen; Berufung; Feststellung; Hinterbliebenenrente; Klagebefugnis; Gerichtsbescheid; Rentenzahlung; Einstellung; Zeitpunkt; Anspruch; ernstliche Zweifel; bestimmter Tag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 3/97

    Anwendbarkeit von § 300 SGB VI auf Rechtsänderungen; Anspruch auf Altersrente;

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2018 - L 14 R 698/17
    Nach allgemeiner Meinung stellt die Grundsatznorm des § 300 Abs. 1 SGB VI eine Abkehr vom Versicherungsfallprinzip dar (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1997 - B 13 RJ 3/97).

    Soweit der 4. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 30.01.1997 - B 4 RA 55/95 - eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, ist dieser Auffassung aus den Gründen, die der 13. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 30.10.1997 - B 13 RJ 3/97 Rn. 29 - ausführlich dargelegt hat, nicht zu folgen.

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2018 - L 14 R 698/17
    Darin wird der Vorteil hervorgehoben, dass der Rechtsanwender nach diesem Prinzip nicht ständig prüfen müsse, inwieweit altes, bereits aufgehobenes Recht noch weiter anwendbar sein könnte, das meist nur schwer feststellbar sei (vgl. BT-Drucks 11/4124, S. 206).

    Eine solche Auslegung mag zwar mit dem Wortlaut dieser Bestimmung vereinbar sein, sie widerspricht jedoch dem aus den Gesetzesmaterialien deutlich erkennbaren Willen des Gesetzgebers (vgl. BSG a.a.O; BT-Drucks 11/4124, S. 206).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2018 - L 14 R 698/17
    Ihr Rentenanspruch ist durch diese Verfassungsnorm nur in der Ausgestaltung geschützt, wie er sich in einer Zusammenschau aller in diesem Zeitpunkt geltenden, die Eigentümerstellung regelnden gesetzlichen Vorschriften darstellte (vgl. dazu BVerfGE 58, 300, 336).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95

    Rentenneufeststellung aufgrund eines Zugunstenantrags ab dem 01.01.1992

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2018 - L 14 R 698/17
    Soweit der 4. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 30.01.1997 - B 4 RA 55/95 - eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, ist dieser Auffassung aus den Gründen, die der 13. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 30.10.1997 - B 13 RJ 3/97 Rn. 29 - ausführlich dargelegt hat, nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 20 W 291/13

    Todeszeitpunkt bei Verschollenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2018 - L 14 R 698/17
    Der nach dem Ergebnis der Ermittlungen festzustellende wahrscheinlichste Zeitpunkt des Todes kann nicht nur ein bestimmter Tag, sondern auch das Ende eines Zeitraums, der sich über mehrere Tage oder Wochen erstreckt, sein (Gürtner a.a.O.; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2014, 05742).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2023 - L 22 R 157/22

    Verschollenheit - Feststellungbefugnis des Rentenversicherungsträgers -

    Wenn mit § 300 Abs. 1 SGB VI neue Vorschriften vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an auch auf bereits bestehende Ansprüche anzuwenden sind, so ist diese Regelung dahin zu verstehen, dass ein Rechtsanwender das neue Recht grundsätzlich immer dann und in vollem Umfang (also auch für Zeiten vor seiner Geltung) heranzuziehen hat, wenn nach dem Inkrafttreten eine rentenversicherungsrechtliche Entscheidung zu treffen ist (vgl. BSG a.a.O., Rn. 25 zitiert nach juris; vgl. auch BayLSG, Urteil vom 6. September 2018 - L 14 R 698/17, Rn. 44 - 46 zitiert nach juris).
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