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   LSG Bayern, 06.10.2010 - L 13 R 596/09   

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https://dejure.org/2010,19490
LSG Bayern, 06.10.2010 - L 13 R 596/09 (https://dejure.org/2010,19490)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.10.2010 - L 13 R 596/09 (https://dejure.org/2010,19490)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 (https://dejure.org/2010,19490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Lokrangierführer - Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Verweisung eines Lokrangierführers der Deutschen Bahn AG auf die Tätigkeit eines Registrators ist i.R. einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zumutbar; Anspruch eines Lokrangierführers auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 240
    Anspruch eines Lokrangierführers auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2010 - L 13 R 596/09
    Die Richtigkeit dieser Eingruppierung kann aber durchaus "widerlegt" werden (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14 mwN), d.h. die Eingruppierung kann als unrichtig erkannt werden.
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2010 - L 13 R 596/09
    Demgemäß lässt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, in der auch Facharbeiter eingeordnet sind, in der Regel den Schluss zu, dass diese Berufstätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrags als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2005, B 13 RJ 29/04 R).
  • LSG Bayern, 22.10.2008 - L 13 R 554/07
    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2010 - L 13 R 596/09
    Der Arbeitsplatz einer angelernten Registraturkraft stellt somit eine Tätigkeit dar, die der Kläger mit seinem Leistungsvermögen objektiv noch vollschichtig zu verrichten in der Lage ist (vgl. zum Ganzen auch: Urteil des Senats vom 22.10.2008, L 13 R 554/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 4 R 1674/14
    Die früher in Vergütungsgruppe VIII BAT eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst ist nunmehr der Entgeltgruppe 3 TVöD zugeordnet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Bayern, Urteil vom 28. April 2010 - L 1 R 807/09 - juris, Rn. 39; LSG Bayern, Urteil vom 13. August 2013 - L 1 R 702/11 - juris, Rn. 60 f.) und - nach wie vor - ihrer Wertigkeit nach als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet (ausführlich dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - juris, Rn. 31 ff.; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 2 R 1704/11 - juris, Rn. 47; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 5 R 4032/10 - n.v.; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - juris, Rn. 35).

    Die Arbeit des Registrators weist vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von drei Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse (Beschluss des Senats vom 1. Juli 2013 - L 4 R 1965/12 - n.v.; Urteil des Senats vom 27. März 2015 - L 4 R 3668/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 - juris, Rn. 46, unter Hinweis auf eine Auskunft des damaligen Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - juris, Rn. 37).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 R 3824/15
    Die früher in Vergütungsgruppe VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst ist nunmehr der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zugeordnet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Bayern, Urteil vom 28. April 2010 - L 1 R 807/09 - juris, Rn. 39; LSG Bayern, Urteil vom 13. August 2013 - L 1 R 702/11 - juris, Rn. 60 f.) und - nach wie vor - ihrer Wertigkeit nach als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 2 R 1704/11 - juris, Rn. 47; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 5 R 4032/10 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - juris, Rn. 31 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - juris, Rn. 35).

    Die Arbeit des Registrators weist vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von drei Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse (Beschluss des Senats vom 1. Juli 2013 - L 4 R 1965/12 - n.v.; Urteil des Senats vom 27. März 2015 - L 4 R 3668/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 - juris, Rn. 46, unter Hinweis auf eine Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - juris, Rn. 37).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 4712/14
    Die früher in Vergütungsgruppe VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst ist nunmehr der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zugeordnet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Bayern, Urteil vom 28. April 2010 - L 1 R 807/09 - in juris, Rn. 39; LSG Bayern, Urteil vom 13. August 2013 - L 1 R 702/11 - in juris, Rn. 60 f.) und - nach wie vor - ihrer Wertigkeit nach als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 2 R 1704/11 - in juris, Rn. 47; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 5 R 4032/10 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - in juris, Rn. 31 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - in juris, Rn. 35).

    Die Arbeit des Registrators weist vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von drei Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse (Beschluss des Senats vom 1. Juli 2013 - L 4 R 1965/12 - n.v.; Urteil des Senats vom 27. März 2015 - L 4 R 3668/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 - in juris, Rn. 46, unter Hinweis auf eine Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - in juris, Rn. 37).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - in juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 5 R 4032/10
    In jüngerer Zeit hat sich auch das Bayerische LSG mit dem Verweisungsberuf des Registrators näher befasst und in seinem Urteil vom 28.4.2010 (- L 1 R 807/09 -) - auf das die Beteiligten mit Verfügung vom 1.2.2001 (ebenfalls) hingewiesen worden sind - dargelegt, dass die in VergGr VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst nunmehr der Entgeltgruppe III des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 (TVöD) zugeordnet und - nach wie vor - von ihrer Wertigkeit her als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet ist (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 6.10.2010, - L 13 R 596/09 -).

    Dass der Kläger im gewerblich-handwerklichen Bereich gearbeitet hat, ist deswegen nicht von Belang (vgl. auch insoweit etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 28.4.2010, - L 1 R 807/09 - sowie Urteil vom 6.10.2010, - L 13 R 596/09 - auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25.8.2009, - L 10 R 268/08 -).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6.10.2010, - L 13 R 596/09 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 R 3668/14
    Die früher in Vergütungsgruppe VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst ist nunmehr der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zugeordnet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Bayern, Urteil vom 28. April 2010 - L 1 R 807/09 - in juris, Rn. 39; LSG Bayern, Urteil vom 13. August 2013 - L 1 R 702/11 - in juris, Rn. 60 f.) und - nach wie vor - ihrer Wertigkeit nach als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 2 R 1704/11 - in juris, Rn. 47; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 5 R 4032/10 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - in juris Rn 31 ff; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - in juris, Rn. 35).

    Die Arbeit des Registrators weist vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von drei Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse (Beschluss des Senats vom 1. Juli 2013 - L 4 R 1965/12 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 - in juris, Rn. 46, unter Hinweis auf eine Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - in juris, Rn. 37).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - in juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 5223/13
    VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst nunmehr der Entgeltgruppe III des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 (TVöD) zugeordnet und - nach wie vor - von ihrer Wertigkeit her als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet ist (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 06.10.2010, - L 13 R 596/09 - in juris).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registra-turkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 06.10.2010, - L 13 R 596/09 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 5 R 1386/14
    VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst nunmehr der Entgeltgruppe III des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 (TVöD) zugeordnet und - nach wie vor - von ihrer Wertigkeit her als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet ist (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 6.10.2010, - L 13 R 596/09 -).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6.10.2010, - L 13 R 596/09 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 3220/13
    Die körperlichen Belastungen hängen weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsplatzorganisation ab; folglich sind das Handhaben schwere Aktenvorgänge, Zwangshaltungen und das Arbeiten auf Leitern nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. BayLSG, Urteil vom 06.10.2010, - L 13 R 596/09, in juris; Urteil des BayLSG vom 28.04.2010, - L 1 R 807/09 -, in juris).

    Bei Arbeitsplätzen in der Registratur handelt es sich auch nicht um typische Schonarbeitsplätze, für die der Arbeitsmarkt als verschlossen anzusehen wäre; solche Arbeitsplätze sind in nennenswertem Umfang vorhanden und auch zu besetzen (vgl. BayLSG, Urteil vom 06.10.2010, - L 13 R 596/09, in juris; Urteil des BayLSG vom 28.04.2010, - L 1 R 807/09 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 5 R 2514/14
    VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst nunmehr der Entgeltgruppe III des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 (TVöD) zugeordnet und - nach wie vor - von ihrer Wertigkeit her als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet ist (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 6.10.2010, - L 13 R 596/09 -).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6.10.2010, - L 13 R 596/09 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 R 1723/12
    VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst nunmehr der Entgeltgruppe III des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst vom 13.09.2005 (TVöD) zugeordnet und - nach wie vor - von ihrer Wertigkeit her als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet ist (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 13.08.2013, - L 1 R 702/11 - und Urteil vom 06.10.2010, - L 13 R 596/09 -).

    Die körperlichen Belastungen hängen aber weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsorganisation ab; das Handhaben schwererer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen oder häufige Überkopfarbeiten und das (eigentliche) Arbeiten auf Leitern (über das kurzzeitige Steigen auf Stehleitern zur Einstellung von Aktenstücken in Regale hinaus) ist nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 06.10.2010, - L 13 R 596/09 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - L 5 R 2793/14
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 R 1886/12
  • LSG Bayern, 08.02.2012 - L 1 R 1005/09

    Zur Verweisbarkeit eines Maschinenfahrers und Koordinators auf Tätigkeiten als

  • LSG Bayern, 22.02.2012 - L 13 R 710/10

    Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 5 R 3966/15
  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 702/11

    Zur Verweisbarkeit eines Kfz Mechanikers auf den Beruf des Registrators.

  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 13 R 250/14

    Zum Anspruch auf Erwerbsminderungsrente für eine Metzgereifachverkäuferin bei

  • LSG Bayern, 30.03.2011 - L 13 R 144/09

    Zur Frage der Verweisbarkeit eines Versicherten, der der Berufsgruppe der

  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 13 R 600/14

    Verweisbarkeit eines Verkäufers

  • LSG Bayern, 30.11.2011 - L 1 R 903/09

    Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung.

  • LSG Bayern, 12.05.2011 - L 19 R 558/06

    Zur Verweisbarkeit eines Facharbeiters auf die Tätigkeit einer angelernten

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 R 3118/13
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