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   LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17   

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https://dejure.org/2017,49385
LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17 (https://dejure.org/2017,49385)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.12.2017 - L 6 R 38/17 (https://dejure.org/2017,49385)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - L 6 R 38/17 (https://dejure.org/2017,49385)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der Schweiz; Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von in der Schweiz zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kindererziehungszeiten; Mütterrente; Schweiz; Stipendium

  • rechtsportal.de

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der Schweiz

  • rechtsportal.de

    Keine Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der Schweiz in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17
    Ein Auslandsaufenthalt aufgrund eines Stipendiums stellt keinen Fall eines "Rumpfarbeitsverhältnisses" bzw. einer sog. "Quasientscheidung" dar, nach welchem Kindererziehungszeiten ausnahmsweise Berücksichtigung finden können (BSGE 71, 227).

    Auch die vom Bundessozialgericht in extensiver Auslegung des § 56 Abs. 3 Satz 3 SGB VI (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.1992, Az:. 4 RA 15/91) geschaffenen weiteren Fallgruppen einer öffentlich-rechtlichen "Quasi-Entsendung" bzw. eines fortbestehenden privatrechtlichen "Rumpfarbeitsverhältnisses" liegen im Falle der Klägerin nicht vor.

  • LSG Bayern, 26.04.2017 - L 19 R 436/15

    Persönliche Entgeltpunkte - Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17
    Hier ist aber lediglich die Regelung des § 307d SGB einschlägig, dessen Voraussetzungen wie dargestellt gerade nicht erfüllt sind (so auch Bayer. LSG, Urteil vom 26.07.2017, Az.: L 19 R 436/15).
  • LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15

    Mütterrente - Übergangsregelung im Rentenpaket 2014 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17
    Die hierbei leitenden Überlegungen, mit einer Anknüpfung an bereits im Versicherungsverlauf enthaltene Daten die reibungslose Umsetzung der Einbeziehung auch des Rentenbestandes in die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 innerhalb der Rentensystematik ohne weitere Sonderregelungen zu gewährleisten und Schwierigkeiten bei der Ermittlung der tatsächlichen Erziehungsverhältnisse im regelmäßig weit zurückliegenden zweiten Lebensjahr des Kindes zu vermeiden (vgl. Gesetzesbegründung, BT-DRS 18/909, S. 15, 24), stehen zur Überzeugung des Senats im Einklang mit den vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) eingeräumten Gestaltungsspielraum (vgl. Beschluss des Senats vom 31.05.2016, Az. L 6 R 685/15; SG Berlin, Urteil vom 29.06.2015, Az,: S 17 R 473/15).
  • SG Berlin, 29.06.2015 - S 17 R 473/15

    Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d SGB 6 -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17
    Die hierbei leitenden Überlegungen, mit einer Anknüpfung an bereits im Versicherungsverlauf enthaltene Daten die reibungslose Umsetzung der Einbeziehung auch des Rentenbestandes in die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 innerhalb der Rentensystematik ohne weitere Sonderregelungen zu gewährleisten und Schwierigkeiten bei der Ermittlung der tatsächlichen Erziehungsverhältnisse im regelmäßig weit zurückliegenden zweiten Lebensjahr des Kindes zu vermeiden (vgl. Gesetzesbegründung, BT-DRS 18/909, S. 15, 24), stehen zur Überzeugung des Senats im Einklang mit den vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) eingeräumten Gestaltungsspielraum (vgl. Beschluss des Senats vom 31.05.2016, Az. L 6 R 685/15; SG Berlin, Urteil vom 29.06.2015, Az,: S 17 R 473/15).
  • BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Verweilen im Ausland - Ruhende Rente - Vorübergehende

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17
    Weder kürzere, auch wiederholte Abwesenheiten vom Wohnsitz noch Abwesenheiten von längerer Dauer vermögen einen anderweitigen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, wenn die Absicht oder Wahrscheinlichkeit besteht, an den vorherigen Aufenthaltsort zurückzukehren und gefestigte Beziehungen dorthin aufrechterhalten bleiben (vgl. BSGE 27, 88, 89; KassKomm/Seewald SGB I § 30 Rn. 19-23, beck-online).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Gesetzgeber den Bedürfnissen der Massenverwaltung durch generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen Rechnung tragen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005, Az.: 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2144/98, 1 BvR 2300/98 m.w.N.; Diel in: Hauck/Noftz, SGB, 04/15, § 307d SGB VI, Rn. 9).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17
    Das Bundessozialgericht hat im Weiteren festgestellt dass insbesondere auch ein öffentlich-rechtliches Zuwendungsverhältnis, das den Tatbestand eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht erfüllt, den Voraussetzungen einer solchen "Quasi-Entsendung" nicht entspricht (so z.B. für Zuwendungen aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes: BSG, Urteil vom 23.10.2003, Az.: B 4 RA 15/03 R m.w.N.).
  • LSG Hessen, 13.07.2018 - L 5 R 310/17

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Die hierbei leitenden Überlegungen, mit einer Anknüpfung an bereits im Versicherungsverlauf enthaltene Daten die reibungslose Umsetzung der Einbeziehung auch des Rentenbestandes in die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 innerhalb der Rentensystematik ohne weitere Sonderregelungen zu gewährleisten und Schwierigkeiten bei der Ermittlung der tatsächlichen Erziehungsverhältnisse im regelmäßig weit zurückliegenden zweiten Lebensjahr des Kindes zu vermeiden (vgl. Gesetzesbegründung, BT-DRS 18/909, S. 15, 24), stehen zur Überzeugung des Senats im Einklang mit den vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) eingeräumten Gestaltungsspielraum (so auch BSG, Urteil vom 28. Juni 2018 - B 5 R 12/17 R, Terminbericht Nr. 30/18 - vgl. auch Hessisches LSG, 2. Senat, Urteil vom 29. Mai 2018 - L 2 R 203/16 - Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Dezember 2017 - L 6 R 38/17 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2017 - L 2 R 175/17 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2017 - L 16 R 259/17 -).
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