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   LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16   

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https://dejure.org/2019,348
LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16 (https://dejure.org/2019,348)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.01.2019 - L 6 R 87/16 (https://dejure.org/2019,348)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - L 6 R 87/16 (https://dejure.org/2019,348)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Bescheid, Arbeitgeber, Rentenversicherungspflicht, Rechtsanwaltskammer, Ermessen, Befreiung, Erledigung, Stellenbeschreibung, Klage, Pflichtmitglied, Klageerhebung, Auflage, gesetzlichen Rentenversicherung, billigem Ermessen, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Bescheid, Arbeitgeber, Rentenversicherungspflicht, Rechtsanwaltskammer, Ermessen, Befreiung, Erledigung, Stellenbeschreibung, Klage, Pflichtmitglied, Klageerhebung, Auflage, gesetzlichen Rentenversicherung, billigem Ermessen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 193 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung zwischen Verfahrensbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16
    Die während des Berufungsverfahrens ergangenen Entscheidungen des BSG (Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R u.a.), welche der von der Beklagten vorgenommenen sog. "4-Kriterien-Prüfung" eine Absage erteilten und eine Befreiungsmöglichkeit für eine anwaltliche Tätigkeit bei nicht anwaltlichen Arbeitgebern generell ausgeschlossen haben, hätten es notwendig gemacht, das Urteil des SG aufzuheben und der Berufung der Beklagten stattzugeben.

    Denn nach den Urteilen des BSG vom 03.04.2014 (a.a.O.) ist ein Befreiungsrecht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI im Rahmen einer Beschäftigung bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber per se ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommen würde, ob die in Frage stehende Beschäftigung inhaltlich Elemente der anwaltlichen Berufstätigkeit aufweist.

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16
    Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 22.03.2018, AZ: B 5 RE 12/17 B) sind insoweit die Voraussetzungen § 96 SGG nicht gegeben.

    An der noch mit Beschluss vom 28.12.2017 (L 6 R 724/16) in einem vergleichbaren Fall ausgesprochenen hälftigen Kostenteilung hält das Gericht im Hinblick auf die Klarstellung des BSG zum Streitgegenstand (Beschluss vom 22.03.2018, a.a.O.) hingegen nicht mehr fest.

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16
    So kann eine Rolle spielen, worauf der Anlass zur Klageerhebung beruht hat, insbesondere ob er durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung gesetzt wurde, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, Rn. 13ff. zu § 193; BSG, Urteil vom 20.06.1962, Az.: 1 RA 66/59; Urteil vom 30.08.2001, Az.: B 4 RA 87/00 R; Urteil vom 18.07.1989, Az.: 10 RKg 22/88).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16
    So kann eine Rolle spielen, worauf der Anlass zur Klageerhebung beruht hat, insbesondere ob er durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung gesetzt wurde, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, Rn. 13ff. zu § 193; BSG, Urteil vom 20.06.1962, Az.: 1 RA 66/59; Urteil vom 30.08.2001, Az.: B 4 RA 87/00 R; Urteil vom 18.07.1989, Az.: 10 RKg 22/88).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16
    So kann eine Rolle spielen, worauf der Anlass zur Klageerhebung beruht hat, insbesondere ob er durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung gesetzt wurde, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, Rn. 13ff. zu § 193; BSG, Urteil vom 20.06.1962, Az.: 1 RA 66/59; Urteil vom 30.08.2001, Az.: B 4 RA 87/00 R; Urteil vom 18.07.1989, Az.: 10 RKg 22/88).
  • LSG Bayern, 28.12.2017 - L 6 R 724/16

    Zur Frage der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei unstreitiger Erledigung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16
    An der noch mit Beschluss vom 28.12.2017 (L 6 R 724/16) in einem vergleichbaren Fall ausgesprochenen hälftigen Kostenteilung hält das Gericht im Hinblick auf die Klarstellung des BSG zum Streitgegenstand (Beschluss vom 22.03.2018, a.a.O.) hingegen nicht mehr fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2019 - L 18 R 681/17

    Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens im

    Dies genügt, sie aus Veranlassungsgesichtspunkten zur teilweisen Kostenerstattung zu verpflichten ( vgl. dazu BayLSG, B v 7.1.2019, Az L 6 R 87/16 ).
  • LSG Bayern, 06.04.2021 - L 6 R 531/19

    Kostenrecht: Keine Mitursächlichkeit unzutreffender Erwägungen im angegriffenen

    Soweit der erkennende Senat in vorangegangenen Kostenentscheidungen (Beschlüsse des Senats vom 28.12.2017, Az.: L 6 R 724/16, vom 22.08.2018, Az.: L 6 R 47/17 und vom 07.01.2019, Az.: L 6 R 87/16) den Umstand, dass die Beklagte die angegriffenen Bescheide auf unzutreffende Erwägungen gestützt hat, als mitursächlich für die Klageerhebung angesehen und als Abwägungskriterium im Rahmen der Kostenentscheidung berücksichtigt hat, wird diese Rechtsprechung angesichts der entgegenstehenden Auffassung des BSG (Beschluss vom 23.04.2021, a.a.O.) hiermit ausdrücklich aufgegeben.
  • SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Damit hat die Beklagte durch die fehlerhafte Begründung des angefochtenen Bescheides Veranlassung zur Klageerhebung gegeben (im Ergebnis ebenso: LSG NRW, Beschluss vom 21.06.2019, L 18 R 681/17; Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.01.2019, L 6 R 87/16 - zitiert nach juris).
  • SG Duisburg, 01.03.2022 - S 10 R 935/18
    Daraus folgt, dass sie aus Veranlassungsgesichtspunkten zur teilweisen Kostenerstattung verpflichtet ist (vgl. LSG NRW Beschluss vom 21.06.2019 L 18 R 681/17; Bayrisches LSG Beschluss vom 07.01.2019 L 6 R 87/16; LSG NRW Beschluss vom 09.05.2007 L 8 B 28/06 R; Bayrisches LSG Beschluss vom 28.12.2017 L 6 R 624/16).
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