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   LSG Bayern, 07.04.2011 - L 14 R 912/10   

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https://dejure.org/2011,29289
LSG Bayern, 07.04.2011 - L 14 R 912/10 (https://dejure.org/2011,29289)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.04.2011 - L 14 R 912/10 (https://dejure.org/2011,29289)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. April 2011 - L 14 R 912/10 (https://dejure.org/2011,29289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn - Zahlung von Weihnachtsgeld am 30.11. - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • sozialrechtsiegen.de

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2011 - L 14 R 912/10
    Die Rechtsprechung des BSG hat ein Beschäftigungsverhältnis bei Fehlen der tatsächlichen Arbeit regelmäßig nur angenommen, wenn die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung (weiterhin) gegeben waren, insbesondere die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers ausdrückt (vgl BSGE 37, 10, 13 f = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSGE 41, 41, 52; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 25 S 42 f; BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2011 - L 14 R 912/10
    Die Rechtsprechung des BSG hat ein Beschäftigungsverhältnis bei Fehlen der tatsächlichen Arbeit regelmäßig nur angenommen, wenn die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung (weiterhin) gegeben waren, insbesondere die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers ausdrückt (vgl BSGE 37, 10, 13 f = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSGE 41, 41, 52; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 25 S 42 f; BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24).
  • Drs-Bund, 24.10.1994 - BT-Drs 12/8490
    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2011 - L 14 R 912/10
    Der Gesetzgeber hat eine Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst aufgrund massiver Kritik durch den Bundesrechnungshof aus dem Jahr 1994 (Bundestagsdrucksache 12/8490) eingeführt.
  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2011 - L 14 R 912/10
    Die Rechtsprechung des BSG hat ein Beschäftigungsverhältnis bei Fehlen der tatsächlichen Arbeit regelmäßig nur angenommen, wenn die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung (weiterhin) gegeben waren, insbesondere die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers ausdrückt (vgl BSGE 37, 10, 13 f = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSGE 41, 41, 52; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 25 S 42 f; BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24).
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