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   LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16948
LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20 (https://dejure.org/2022,16948)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.04.2022 - L 7 AS 559/20 (https://dejure.org/2022,16948)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. April 2022 - L 7 AS 559/20 (https://dejure.org/2022,16948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB I § 46; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1, § 26 Abs. 1, Abs. 5, § 50 Abs. 4; DS-GVO Art. 6; SGB X § 69 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung unmittelbar an den Leistungsberechtigten

  • rewis.io

    Krankenversicherung, Leistungen, Bewilligung, Pflegeversicherung, Bescheid, Unterkunftskosten, Berufung, Krankenkasse, Einkommen, Arbeitslosengeld, Widerspruchsbescheid, Unterkunft, Krankheit, Versicherungsvertrag, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Sicherung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II ; Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung bei Bezug von ALG II; Gewährleistung des Existenzminimums bezüglich privat krankenversichertem Bezieher von ALG II; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13

    Überweisungsvermerk an Hartz IV-Empfänger verletzt nicht das Sozialgeheimnis

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Die Verwendung der BG-Nummer verstoße nicht gegen das Sozialgeheimnis (bezugnehmend auf das Urteil des Senats vom 17.6.2013 - L 7 AS 48/13).

    (1.) Insoweit kann damit dahinstehen, ob mit der Überweisung des Beklagten an das Versicherungsunternehmen (vgl Stellungnahme des Beklagten vom 30.8.2021 mit Anlage, hinsichtlich des überweisenden Trägers korrigiert durch das Schreiben vom 28.10.2021, wonach als überweisende Stelle die Bundesagentur für Arbeit Service-Haus ersichtlich ist: im Überweisungsbetreff erscheinen der Name und die BG-Nummer der Leistungsberechtigten sowie die Daten des Versicherungsvertrages) übermittelte BG-Nummer der Klägerin als Sozialdatum iS des § 35 SGB X zu werten ist (dies bereits verneinend Urteil des Senats vom 17.6.2013 - L 7 AS 48/13 -, Rn 24 ff zitiert nach juris).

    Dies muss insbesondere im Hinblick darauf gelten, dass die BG-Nummer keine erkennbaren Informationen zum einzelnen Leistungsempfänger enthalten (vgl Urteil des Senats vom 17.6.2013 - L 7 AS 48/13 -, Rn 26 zitiert nach juris).

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Zwar steht den Parteien eines Versicherungsvertrages grds ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 S. 1 BGB zu (vgl BGH, Urteil vom 7.12.2011 - IV ZR 50/11 -, Rn 8 mwN).

    Der Anwendungsbereich der Regelung erstreckt sich auf den von der Klägerin abgeschlossenen privaten Krankheitskostenversicherungsvertrag, da nach § 193 Abs. 3 S. 3 VVG alle vor dem 1. April 2007 abgeschlossenen Krankheitskostenversicherungsverträge unter die Definition der Pflichtversicherung fallen (vgl BGH, Urteil vom 7.12.2011 - IV ZR 50/11 -, Rn 8 mwN).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Danach haben die betroffenen Personen einen Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages im Basistarif, der Versicherungsschutz im Pflichtumfang der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert und der bezahlbar ist, weil die Prämienhöhe im Basistarif auf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt ist und sich im Fall der Hilfebedürftigkeit iS des SGB II oder des SGB XII reduziert (vgl noch zu § 12 Abs. 1c S. 4 bis 6 VAG in der Fassung vom 23.11.2007 BVerfG, Urteil vom 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 ua -, Rn 171 zitiert nach juris).

    Die (zunächst in § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG und nunmehr in § 152 Abs. 4 VAG) geregelte Beitragsverminderung bei Hilfebedürftigkeit zielt zusammen mit der Einführung der Versicherungspflicht und dem Kontrahierungszwang in der privaten Krankenversicherung darauf ab, dem der privaten Krankenversicherung zugewiesenen Personenkreis einen ausreichenden und bezahlbaren Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten (vgl BVerfG, Urteil vom 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 ua -, Rn 172 zitiert nach juris) und verfolgt damit ein legitimes Gemeinwohlinteresse (vgl BVerfG, aaO, Rn 181).

  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 11/12 R

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen - Beiträge zur privaten

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Denn die Leistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl § 152 Abs. 1 S. 1 VAG), die die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung absichert (vgl BSG, Urteil vom 16.10.2012 - B 14 AS 11/12 R -, Rn 24).
  • BSG, 13.02.2019 - B 14 AS 220/18 B

    Übernahme von Einlagerungskosten als Aufwendungen der Unterkunft

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Auch sonst sind Umstände, die - unabhängig von den vorliegend nicht streitigen Bedarfen für Unterkunft und Heizung, zu denen insbesondere die Kosten der Einlagerung gehören (vgl BSG, Beschluss vom 13.2.2019 - B 14 AS 220/18 B; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R -, Rn 11) - einen gegenüber den vom Beklagten mit den Bescheiden vom 31.10.2019 endgültig festgesetzten Leistungen höheren Leistungsanspruch begründen könnten, weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich, so dass das Sozialgericht die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat und die Berufung ohne Erfolg bleiben muss.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vorläufige Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Auch sonst sind Umstände, die - unabhängig von den vorliegend nicht streitigen Bedarfen für Unterkunft und Heizung, zu denen insbesondere die Kosten der Einlagerung gehören (vgl BSG, Beschluss vom 13.2.2019 - B 14 AS 220/18 B; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R -, Rn 11) - einen gegenüber den vom Beklagten mit den Bescheiden vom 31.10.2019 endgültig festgesetzten Leistungen höheren Leistungsanspruch begründen könnten, weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich, so dass das Sozialgericht die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat und die Berufung ohne Erfolg bleiben muss.
  • LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 560/20

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (Ein-Personen-Haushalt in München)

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Dabei kann dahinstehen, ob bzw ab wann die Klägerin im streitigen Zeitraum letztlich leistungsberechtigt iS des § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II war, insbesondere das zumindest am 1.6.2018 bestehende Vermögen ihrer Hilfebedürftigkeit entgegenstand (vgl hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag im Verfahren L 7 AS 560/20).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    bb) Es kann dahinstehen, ob die Erklärung der Klägerin bereits im Hinblick auf die Bedingungsfeindlichkeit (vgl BGH, Urteil vom 15.6.1960 - V ZR 191/58 -, Rn 16 sowie Urteil vom 21.3.1986 - V ZR 23/85 -, Rn 16 mwN, jeweils zitiert nach juris) der Verzichtserklärung als einseitiger, rechtsgestaltender, empfangsbedürftiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärung (Rolfs in Hauck/Noftz, SGB, 12/19, § 46 Rn 14 mwN) keinen wirksamen Verzicht iS des § 46 Abs. 1 SGB I enthalten können, oder ob es sich bei den von der Klägerin formulierten Bedingungen um solche handelt, die für den Beklagten keine untragbare Ungewissheit über den neuen Rechtszustand schaffen, wie dies zB bei Rechtsbedingungen der Fall wäre (vgl BGH, Urteil vom 21.3.1986 - V ZR 23/85 -, Rn 16 zitiert nach juris).
  • BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 31/20 R
    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Eine entsprechende Beschränkung des Streitgegenstandes ist sowohl zeitlich als auch inhaltlich (vgl zur Abtrennbarkeit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung zuletzt BSG, Urteil vom 21.7.2021 - B 14 AS 31/20 R -, Rn 15 mwN; zur fehlenden Abtrennbarkeit des Zuschusses zum Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als isolierten Streitgegenstand vgl BSG, Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 8/14 R -, Rn 12 mwN) zulässig.
  • LSG Bayern, 10.11.2016 - L 7 AS 612/16

    Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 559/20
    Das heißt, dass die Klägerin zwar Inhaberin des Anspruchs nach § 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 S. 1 SGB II ist, eine Zahlung des Zuschusses allerdings lediglich an das private Versicherungsunternehmen verlangen kann (vgl Beschluss des Senats vom 10.11.2016 - L 7 AS 612/16 B ER; Bittner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 26 (Stand: 22.07.2021) Rn 62; Rolfs, NZS 2019, 206, 210).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R

    Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts

  • LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 560/20

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Im vorliegenden Verfahren nicht streitig sind hingegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 9.6.2018 bis 31.7.2019, soweit sie nicht Bedarfe für Unterkunft und Heizung betreffen (vgl hierzu Verfahren L 7 AS 559/20, mit Urteil vom selben Tag), da insoweit (insbesondere die konkludente Ablehnung der Gewährung eines Zuschusses zum Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bzw dessen Auszahlung an die Klägerin) die vorläufigen Bewilligungsentscheidungen vom 13.8.2018 bzw vom 16.1.2019 von der Klägerin nicht angefochten worden sind, so dass insoweit die ablehnenden endgültigen Festsetzungen vom 31.10.2019 nicht nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wegen der vorläufigen Bewilligungen werden konnten.
  • SG München, 06.12.2023 - S 32 AS 1231/23

    Antragsgegner, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Arbeitnehmereigenschaft, SGB

    Die mit der Überweisung des Beitragszuschusses unmittelbar an das Krankenversicherungsunternehmen verbundene Offenlegung des Sozialleistungsbezugs ist von einem legitimen Gemeinwohlinteresse gedeckt (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. April 2022, L 7 AS 559/20).
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