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   LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21   

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https://dejure.org/2022,37730
LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21 (https://dejure.org/2022,37730)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.07.2022 - L 14 R 184/21 (https://dejure.org/2022,37730)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - L 14 R 184/21 (https://dejure.org/2022,37730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VI § 11 Abs. 2a Nr. 1
    Rentenversicherung: Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung

  • rewis.io

    Leistungen, Rente, Erwerbsminderung, Bewilligung, Rentenversicherung, Behinderung, Berufung, Antragstellung, Teilhabe, Bescheid, Erwerbsminderungsrente, Krankenkasse, Auslegung, Revision, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Arbeitsleben, Rente wegen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R

    Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21
    Außerdem führe das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R aus, dass das Rehabilitationsziel des § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein müsse.

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist eine sozialrechtliche Anspruchsnorm nur auf solche Sachverhalte anwendbar, die nach ihrem Inkrafttreten verwirklicht werden - es sei denn, das Gesetz erstreckt seinen Geltungsanspruch auch auf solche Umstände, die vor seinem Inkrafttreten entstanden sind (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R, Rn.13 m.w.N.).

    Es bleibt aber dabei, dass der zweitangegangene, die Rehabilitationsleistung tatsächlich erbringende Leistungsträger (leistender Rehabilitationsträger) gegen den nach den Leistungsgesetzen eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger einen Erstattungsanspruch erwirbt (§ 16 Abs. 1 SGB IX n.F., vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R, Rn. 17 m.w.N.).

    Letzteres ist nach § 43 SGB VI aber grundsätzlich nur der Fall, wenn die Fähigkeit eines Versicherten eingeschränkt ist, unter den üblichen Bedingungen "des allgemeinen Arbeitsmarktes" erwerbstätig zu sein (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R, Rn. 25).

  • SG Nürnberg, 28.06.2017 - S 11 R 1141/15

    Berufliche Rehabilitation

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21
    Zur Begründung trug sie vor, dass die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI nicht nur dann vorlägen, wenn eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich bezogen werde und stützte sich hierzu auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg (Urteil vom 28.06.2017 - S 11 R 1141/15, Rn. 29 ff.).

    Zudem spreche für die erweiternde Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI auch, dass der Rentenversicherungsträger auf diese Weise Teilhabeleistungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt und insbesondere vor Erlass des Rentenbescheids erbringen könne und so die Möglichkeit habe abzuwarten, ob der Rentenbezug durch Teilhabeleistungen nach Maßgabe der Grundsätze "Reha vor Rente" noch abgewendet werden könne (vgl. Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., § 11 SGB VI, Rn. 31, vgl. zum Ganzen auch SG Nürnberg, Urteil vom 28. Juni 2017 - S 11 R 1141/15, Rn. 31, und SG Nürnberg, Urteil vom 09.12.2014 - S 3 R 1322/13).

    Im vom Sozialgericht Nürnberg genannten Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.06.2017 - S 11 R 1141/15 - sei der Fall völlig anders gelagert gewesen.

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21
    Er sei begründet, soweit der Versicherte von dem Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX a.F. zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (BSG, Urteil vom 06.03.2013 - Az. B 11 AL 2/12 R, m. w. N.).

    Er ist begründet, soweit der Versicherte von dem Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX a.F. bzw. §§ 16 Abs. 1, 14 SGB IX n.F. zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 06.03.2013, Az. B 11 AL 2/12 R, m. w. N.).

  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 12/14 R

    Anspruch auf medizinische Leistungen für voll erwerbsgeminderte und in einer

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21
    Nicht notwendig zur Erreichung dieses Ziels ist jedoch, dass im gegliederten Sozialsystem gerade die Rentenversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die genannten Personen erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 13 R 12/14 R).
  • SG Nürnberg, 08.03.2021 - S 4 R 360/20

    Leistungen, Rente, Bewilligung, Erwerbsminderung, Rentenversicherung,

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.03.2021 - S 4 R 360/20 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93

    Rentenbezugszeit - Fehlende Antragstellung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21
    Es müsse zumindest - wie vorliegend - ein Antrag gestellt worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.1994, Az. 5 RJ 18/93).
  • LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 498/18

    Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur

    Eine schnelle Klärung der Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen ist nur dann zu gewährleisten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eindeutig klärbar sind wie z. B. die Erfüllung der Wartezeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, die Frage einer vorangegangenen medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI oder auch der Bezug einer Rente, der eindeutig festgestellt werden kann, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits ein Rentenbescheid vorliegt und tatsächlich Rente bezogen wird (Bayer. LSG, Urteil vom 30.11.2022 - L 19 R 761/18 -, juris. Bayer. LSG, Urteil vom 07.07.2022 - L 14 R 184/21 - juris).
  • LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 761/18

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Der Wortlaut des § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ist hinreichend klar; eine erweiternde Anwendung ist nicht geboten (vgl. BayLSG, Urteil vom 07.07.2022 - L 14 R 184/21 - juris).
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