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   LSG Bayern, 07.11.2012 - L 12 EG 93/09   

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https://dejure.org/2012,61738
LSG Bayern, 07.11.2012 - L 12 EG 93/09 (https://dejure.org/2012,61738)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.11.2012 - L 12 EG 93/09 (https://dejure.org/2012,61738)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. November 2012 - L 12 EG 93/09 (https://dejure.org/2012,61738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von höherem Elterngeld; Bemessung der Höhe des Elterngeldanspruchs; Zugrundelegung des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt durchschnittlich "erzielten" monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2012 - L 12 EG 93/09
    § 2 Abs. 7 S. 4 BEEG will damit lediglich die Aufklärung des Sachverhalts erleichtern, nicht jedoch die für die Gewährung des Elterngeldes zuständigen Stellen von ihrer ihnen gemäß § 26 Abs. 1 BEEG in Verbindung mit § 20 SGB X obliegenden Aufklärungspflicht entbinden (vergleiche BSG, Urteil vom 03.12.2009, B 10 EG 3/09 R Randziffer 27).
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2012 - L 12 EG 93/09
    Hierzu hat das BSG mit Urteilen vom 30.09.2010, B 10 EG 19/09R und 18.08.2011, B 10 EG 5/11 R entschieden, dass für die Bemessung des Elterngeldes nicht nur das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene, sondern auch das darin erarbeitete und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgelt zu Grunde zu legen ist.
  • Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2454
    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2012 - L 12 EG 93/09
    Unter Berücksichtigung der Intention des Gesetzgebers, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen, wenn sich Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern sowie einen am individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für die finanziellen Einschränkungen zu schaffen (vergleiche BT-Drucksache 16/1889 und BT-Drucksache 16/2454) muss daher nicht nur das verspätet gezahlte Entgelt den Monaten zugerechnet werden, in denen es rechtmäßig erarbeitet und demnach erzielt wurde, sondern auch das durch Aufrechnung in späteren Monaten minder erzielte Entgelt den jeweiligen Monaten zugerechnet werden, in denen es nicht erarbeitet, aber fälschlicherweise gezahlt wurde.
  • SG München, 18.05.2015 - S 8 EG 1/14

    Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Dienstwagen-Überlassungen als geldwerter

    § 2c Abs. 2 BEEG will damit ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG a.F. die Aufklärung des Sachverhalts erleichtern, nicht jedoch die für die Gewährung des Elterngeldes zuständigen Stellen von ihrer ihnen gemäß § 26 Abs. 1 BEEG in Verbindung mit § 20 SGB X obliegenden Aufklärungspflicht entbinden (vergleiche Bayerisches LSG, Urteil vom 07.11.2012, Az. L 12 EG 93/09, juris-Rn. 20 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 03.12.2009, B 10 EG 3/09 und nachgehend BSG, Urteil vom 20.05.2014, Az. B 10 EG 11/13 R, juris-Rn. 23).
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