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   LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15   

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https://dejure.org/2017,47264
LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15 (https://dejure.org/2017,47264)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.11.2017 - L 3 U 52/15 (https://dejure.org/2017,47264)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. November 2017 - L 3 U 52/15 (https://dejure.org/2017,47264)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • BAYERN | RECHT

    SGB VII § 8, § 9, § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 u. S. 2; ZPO § 415; RVO § 589
    Wesentliche Bedingung für ein Unfallereignis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Tod eines Versicherten bei Herztod im Rahmen einer besonders stressreichen Tätigkeit

  • rewis.io

    Wesentliche Bedingung für ein Unfallereignis

  • ra.de
  • rewis.io

    Tod im Hotelzimmer bei Dienstreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Tod des Versicherten; Einflüsse auf die Psyche durch die versicherte Tätigkeit; Schockschaden

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 ; SGB VII § 9
    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    Wegen der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen hat nach der Theorie der sogenannten wesentlichen Bedingung eine wertende Eingrenzung zu erfolgen (ständ. Rspr. z.B. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 13; - siehe hierzu unter bb -).

    Insoweit hat die Rechtsprechung des BSG folgende Grundsätze herausgearbeitet (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 15): "Es kann mehrere rechtlich wesentliche Mitursachen geben.

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die andere(n) Ursache(n) keine überragende Bedeutung hat (haben) (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 15; BSG SozR Nr. 69 zu § 542 aF RVO; BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils Rn. 11)." Kriterien der Wesentlichkeitsgrenze eines Arbeitsunfalls für den Gesundheitsschaden sind z.B. die versicherte Ursache, das Ereignis als solches, also Art und Ausmaß der Einwirkung, die konkurrierenden Ursachen unter Berücksichtigung ihrer Art und ihres Ausmaßes, der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Krankheitsbild, die Belastbarkeit vor dem Unfallereignis sowie die gesamte Krankengeschichte BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen genügt dabei nicht (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 16; BSG vom 02.04.2009, Az.: B 2U 9/08 R).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89

    Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    Während einer Dienstreise ist ein Versicherter allerdings nicht schlechthin bei allen Verrichtungen unfallversicherungsrechtlich geschützt; vielmehr lassen sich gerade bei längeren Dienstreisen im Ablauf der einzelnen Tage in der Regel Verrichtungen unterscheiden, die mit der Tätigkeit für das Unternehmen wesentlich im Zusammenhang stehen, und solche, bei denen dieser Zusammenhang in den Hintergrund tritt (BSG, Urteil vom 12.06.1990, 2 RU 57/89, SozR 3-2200 § 548 Nr. 3, Rn. 16).

    Die besonderen Umstände bei einer dienstlich veranlassten Reise bringen es aber mit sich, bei einer Reihe von Tätigkeiten anders als an sich am Wohn- oder Betriebsort einen inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu begründen (BSG, Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 57/89 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 3, Rn. 16).

    Der betrieblich bedingte Aufenthalt an einem fremden Ort auch außerhalb der Arbeitszeit wird nämlich nicht in demselben Maße von rein eigenwirtschaftlichen Belangen beeinflusst, wie derjenige am Wohnort (BSG, Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 57/89 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 3, Rn. 16).

    Der Versicherungsschutz während einer Dienstreise kann sich daher auch auf solche Tätigkeiten erstrecken, die sonst dem privaten Bereich zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 57/89 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 3, Rn. 16; BSG, Urteil vom 25.03.1964 - 2 RU 123/61 - in BG 1964, 373 zu Wegen in einem Restaurant; BSGE 50, 100 zu Wegen nach einem längeren Gaststättenaufenthalt; BSG, Urteil vom 26.04.1990 - 2 RU 54/89 - zum Erkunden der örtlichen Verhältnisse eines Tagungshotels).

    Der Versicherungsschutz entfällt allerdings dann, wenn sich der Reisende persönlichen, von der beruflichen Tätigkeit und den Besonderheiten des auswärtigen Aufenthalts nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (BSG, Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 57/89 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 3, Rn. 16; BSG, Urteil vom 27.07.1989 - 2 RU 3/89 - zu einem Saunabesuch; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110 zu einem Spaziergang).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    d) Auch bezüglich der Ursachenzusammenhänge folgt der Senat den von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BSG vom 24.07.2012, Az.: B 2 U 9/11 R, BSG vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils Rn. 11).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils Rn. 11)." Kriterien der Wesentlichkeitsgrenze eines Arbeitsunfalls für den Gesundheitsschaden sind z.B. die versicherte Ursache, das Ereignis als solches, also Art und Ausmaß der Einwirkung, die konkurrierenden Ursachen unter Berücksichtigung ihrer Art und ihres Ausmaßes, der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Krankheitsbild, die Belastbarkeit vor dem Unfallereignis sowie die gesamte Krankengeschichte BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt (BSG Urteil vom 09.05.2006, BSG vom 01.02.1996, Az.: 2 RU 1095; BSGE 45, 285, 286).

    Es genügt, wenn bei Abwägung aller Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (st. Rsprch. z.B. BSG Urteil vom 22.09.1977 - 10 RV 15/77; BSG Urteil vom 02.02.1978 - 8 RU 66/77 -, BSGE 45, 285-290, SozR 2200 § 548 Nr. 38, Rn. 13).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils Rn. 11).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils Rn. 11)." Kriterien der Wesentlichkeitsgrenze eines Arbeitsunfalls für den Gesundheitsschaden sind z.B. die versicherte Ursache, das Ereignis als solches, also Art und Ausmaß der Einwirkung, die konkurrierenden Ursachen unter Berücksichtigung ihrer Art und ihres Ausmaßes, der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Krankheitsbild, die Belastbarkeit vor dem Unfallereignis sowie die gesamte Krankengeschichte BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    d) Auch bezüglich der Ursachenzusammenhänge folgt der Senat den von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BSG vom 24.07.2012, Az.: B 2 U 9/11 R, BSG vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 77/77
    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    So werden in der Rechtsprechung und Literatur z.B. schwere Beleidigungen (Bereiter-Hahn/ Mehrtens, § 8 Rz. 11.2.; vgl. BVerwG, 09.04.1970, II C 49.68, BVerwGE 35, S. 133 ff.), der Anblick verletzter Personen oder von Blut durch einen Rettungssanitäter (Bultmann/ Fabra, MedSach 2009, S. 172 ff., 174), die versehentliche Tötung eines Kollegen (Bay. LSG, 19.07.1968, L 2/U 170/65, Breith. 1969, S. 475), ein belastendes Personalgespräch (Bay. LSG, 29.04.2008, L 18 U 272/04, NZS 2009, S. 232 ff.), eine Versagenssituation eines Schülers (BSG, 18.12.1979, 2 RU 77/77, USK 79208), erheblicher psychischer Stress während einer betrieblichen Besprechung (LSG BaWü., 11.01.2012, L 6 U 2574/09, UV-Recht Aktuell 2012, S. 586 ff.) und Einwirkungen auf die Psyche als Führer eines Schienenfahrzeugs (BSG, 29.11.2011, B 2 U 23/10 R, NZS 2012, S. 390 ff.; Keller in: Hauck/Noftz, SGB, 05/15, § 8 SGB VII, Rn. 11c) als Beispiele genannt.
  • BSG, 25.03.1964 - 2 RU 123/61
    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    Der Versicherungsschutz während einer Dienstreise kann sich daher auch auf solche Tätigkeiten erstrecken, die sonst dem privaten Bereich zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 57/89 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 3, Rn. 16; BSG, Urteil vom 25.03.1964 - 2 RU 123/61 - in BG 1964, 373 zu Wegen in einem Restaurant; BSGE 50, 100 zu Wegen nach einem längeren Gaststättenaufenthalt; BSG, Urteil vom 26.04.1990 - 2 RU 54/89 - zum Erkunden der örtlichen Verhältnisse eines Tagungshotels).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 7/84
    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    Dabei muss der komplette Zeitpunkt des Ereignisses nicht zwingend festgestellt sein, das Ereignis muss jedoch an einem bestimmten, wenn auch nicht mehr genau bestimmbaren Tag eingetreten sein (BSG vom 30.04.1985, 2 RU 7/84).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09

    Wegeunfall - alltägliche Gefahr - äußeres Ereignis - psychische Einwirkung -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15
    Problematisch ist insoweit, dass es wie bei organisch-physischen Einwirkungen für eine psychische Stresssituationen keine feste Untergrenze der erforderlichen Einwirkungsintensität gibt (Keller in: Hauck/Noftz, SGB, 05/15, § 8 SGB VII, Rn. 11c; LSG Berlin-Bbg., 26.01.2012, L 3 U 329/09, UV-Recht Aktuell 2012, S. 586 ff., 593; Düsel in: Die Sicherung von Arbeitnehmerrechten, 2008, S. 75 ff., 86).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2574/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89

    Dienstreise; Geschäftsreise

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff -

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84

    Schulunfall - Sprung aus dem Fenster - Schüler - Selbsttötungsabsicht

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • LSG Bayern, 29.04.2008 - L 18 U 272/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - unfreiwillige

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
  • LG Köln, 17.10.2018 - 4 O 313/13

    Schadensersatzanspruch eines Erben wegen der unrechtmäßigen Entwendung von

    Dieses Teilurteil vom 04.03.2015 hob der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 18.02.2016 (Az. 3 U 52/15 - Bl. 428-435 GA) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Kammer zurück, da eine Entscheidung durch Teilurteil nicht zulässig gewesen sei.
  • LSG Bayern, 29.01.2020 - L 3 U 367/18

    Unverwertbare Beweismittel, Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften,

    Jedoch ist ein Arbeitsunfall rechtlich auf eine "Schicht" begrenzt (st Rspr und allgM, vgl. BSG, Urteil vom 25.08.1961 - 2 RU 106/59; G. Wagner in: SchlegelA/oelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 8 SGB VII, Stand: 31.05.2019, Rn. 120 mwN); frühere und länger andauernde Konflikte sind daher rechtlich nicht dem Arbeitsunfall zuzuordnen (vgl. BSG, Urteil vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 zu länger dauernder Belastung eines Schülers, BayLSG, Urteil vom 06.11.2017 - L 3 U 52/15, juris Rn. 33 zu beruflichem Stress als Einwirkung; und vom 29.04.2008 - L 18 U 272/04; Schönberger/ Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 154, 159f mwN sowie zu Mobbing Hessisches LSG, Urteil vom 28.06.2011 - L 3 U 30/08).
  • SG München, 29.09.2021 - S 33 U 403/20

    Prozeßbevollmächtigter, Arbeitsunfall, Widerspruchsverfahren, Beweis des ersten

    Dauerhafter Stress im Sinne einer länger anhaltenden Einwirkung über mehrere Arbeitsschichten hinweg erfüllt aber grundsätzlich nicht den Unfallbegriff (so u.a. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.11.2017 - L 3 U 52/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 127/18
    Tritt ein Gesundheitsschaden infolge wiederholter, auf mehrere Arbeitsschichten verteilter Einwirkungen ein, liegt ein Unfall nur dann und insoweit vor, als sich eine einzelne Einwirkung aus der Gesamtheit der Einwirkungen derart hervorhebt, dass sie nicht nur als die letzte von mehreren für den Erfolg gleichwertigen Einwirkungen erscheint (vgl dazu BSG, Urteil vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. November 2017 - L 3 U 52/15, juris).
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