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   LSG Bayern, 08.01.2013 - L 7 AS 884/12 B PKH   

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https://dejure.org/2013,1145
LSG Bayern, 08.01.2013 - L 7 AS 884/12 B PKH (https://dejure.org/2013,1145)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.01.2013 - L 7 AS 884/12 B PKH (https://dejure.org/2013,1145)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - L 7 AS 884/12 B PKH (https://dejure.org/2013,1145)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Bayern, 08.01.2013 - L 7 AS 884/12
    Selbst bei § 22 Abs. 1 SGB II genügt es nach dem Urteil des BSG vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R, Rn. 16, wenn dem Hilfebedürftigen tatsächlich Kosten für die Wohnung entstehen.
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.01.2013 - L 7 AS 884/12
    Zum einen besteht wesensmäßig kein Unterschied zwischen den beiden Normen, zum anderen hat das BSG dies hinreichend deutlich so entschieden (BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 50/09 R, Rn. 27).
  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Ob bei Schulden und einem möglichen Verlust der Wohnung eine gerichtliche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile gemäß § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG nötig erscheint, erfordert eine Bewertung der Umstände des Einzelfalls (so auch Bayerisches Landessozialgericht vom 08. Januar 2013, L 7 AS 884/12 B PKH).
  • LSG Bayern, 19.03.2013 - L 16 AS 61/13

    Einstweilige Anordnung, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Anordnungsgrund

    Ob bei Schulden und einem möglichen Verlust der Wohnung eine gerichtliche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile gemäß § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG nötig erscheint, erfordert eine Bewertung der Umstände des Einzelfalls (so auch Bayrisches Landessozialgericht vom 08.01.2013, L 7 AS 884/12 B PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2014 - L 6 AS 1012/14
    Das wird in der Rechtsprechung stets dann angenommen, wenn die Zahlung der Mietrückstände zum Erhalt der Wohnung geeignet ist, zB weil der Vermieter sich bereit erklärt hat, das Mietverhältnis fortzusetzen und aus einem Räumungsurteil nicht zu vollstrecken, wenn die Mietrückstände ausgeglichen werden, wenn also mit der Zahlung die Unterkunft gesichert und die Gefahr einer drohenden Wohnungslosigkeit abgewendet werden kann (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 18. Juli 2014 - L 7 AS 982/14 B ER-; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 7. Mai 2013 - L 5 AS 490/13 B ER - Rnr 32 f; Bayrisches LSG Beschluss vom 8. Januar 2013 - L 7 AS 884/12 B PKH - ; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 4. September 2009 - L 13 AS 252/09 B ER - jeweils mwN; Berlit in LPK-SGB II, 5. Aufl 2013, § 22 Rnr 191 mwN).
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